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Alt 17.04.2008, 22:38  
Narrenopfer
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Hallo binford

Der Satz ist allgemein üblich, wenn durch den Arbeitgeber die Kündigung in der Probezeit erfolgt. Es darf kein negativer Satz im Arbeitszeugnis stehen, falls kein schwerwiegendes Vergehen des Arbeitnehmers vorliegt. (Diebstahl, Gewalt usw.) Er darf z.B. nicht schreiben, Du bist ihm zu blöd, oder so. Allerdings ist demjenigen, welcher das Arbeitszeugnis zu lesen bekommt, schon klar, dass Dir der Arbeitgeber gekündigt hat. Weil "einvernehmliche" Kündigungen gibts eigentlich nicht.

Wie auch immer, in Deinem Fall ist der Satz in Ordnung.


Mit "verpacken" weiß ich nicht genau, was Du meinst. Dass es eine andere Branche ist, ist ein Vorteil für Dich. Da muss nichts "verpackt" werden. Du warst da 6 Monate, ende.


Viele Grüße
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