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Alt 01.02.2009, 21:16  
ironic75
Platin Member
 
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Ort: Schweiz
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Ok. Ich will ins Bett. Wenn das Argument nicht von Euch kommt, muss ich es halt selber bringen. Es ist auch kein schlagendes Argument, aber immerhin ein plausibles, warum man das Schleckenlassen des Hundes zumindest als Ordnungswidrigkeit ahnden sollte.

Sagen wir, der Hund darf zu Hause und auch unterwegs regelmässig an der Muschi schleckerln und wird womöglich dafür noch belohnt. Jetzt lasse ich ihn laufen und er fängt womöglich an, sich an anderen Frauen auf der Liegewiese zu schaffen zu machen. Dann ist das erstens ein Eingriff in die Intimsphäre einer anderen Person, die durch meine Konditionierung entstanden ist. Für den Hund entsteht jetzt womöglich ein Schaden, weil er für ein und die gleiche Handlung einmal belohnt und einmal bestraft wird. Das ist das einzige Szenario, bei dem mir ein Schaden für den Hund eingefallen ist. Immerhin gibt es eins. Vielleicht fällt Euch noch was besseres ein. Bis neulich. Und schlagt Euch nicht die Schädel ein.
ironic75 ist offline