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Alt 21.08.2012, 19:45  
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Du hast Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis. Das vorliegende ist alles andere als wohlwollend und beinhaltet gravierende Negativbewertungen. Auf Wunsch kann ich Dir das gerne auch aufdröseln. Sinnvoller ist es, das Zeuignis einfach neu zu formulieren. Dazu bracuht es erst mal keinen Anwalt, dessen Kosten Du zu tragen hast. Wende Dich einfach an die Firma. Oft ist es so dass sie unnötige Arbeit vermeiden wollen und auf Anfrage dann doch von sich aus ein wohlwollendes Zeugnis ausstellen.
Valentino ist offline