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Alt 21.08.2012, 20:23  
Zwatzel
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Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Du hast Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis. Das vorliegende ist alles andere als wohlwollend und beinhaltet gravierende Negativbewertungen. Auf Wunsch kann ich Dir das gerne auch aufdröseln.
Wenn Du nichts dagegen hast, würde ich mir das wünschen
Zwatzel ist offline