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Alt 23.10.2012, 14:34  
Purpleswirl
abgemeldet
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Zitat von YBerion Beitrag anzeigen
Ok werde ich tun.
Aber ich er erpresst mich doch auch?
Er erpresst dich nicht, sondern reklamiert eine käuflich erworbene Ware, aufgrund ihres Zustandes. Das darf er und dir auch ankündigen, welche Schritte er in dieser Angelegenheit gegebenenfalls zu gehen gedenkt.

Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Autsch, hab nochmal nachgelesen. Mit dem Verkauf ist eine unberechtigte Zueignungsabsicht erfüllt.
Falsch.
Die "Inbesitznahme" und damit ein Straftatbestand ist bereits dann erfüllt, wenn eine Fundsache angenommen, jedoch nicht angezeigt/abgegeben wird.
Der Finder gerät nämlich automatisch in ein Schuldverhältnis gegenüber dem Eigentümer, welches ihn entsprechend zur Rückgabe verpflichtet.

In dieser vorliegenden Geschichte, die ja so vielleicht gar nicht stimmt und das "gefundene" Handy gar noch ein geklautes Handy wäre, kann man den Verkauf des "Nichteigentums" sogar schlimmstenfalls als Hehlerei bewerten und da wirds dann richtig unschön.

Weiß auch gar nicht, was ich dem TE hier empfeheln möchte.
Am ehesten wohl, dass er mit der Geschichte richtig Ärger bekommen sollte, damit er mal begreift, wo die Grenze zwischen Recht und Unrecht verläuft.


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Geändert von Purpleswirl (23.10.2012 um 14:44 Uhr)
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