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Alt 24.08.2016, 13:31  
Iskander
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Zitat:
Zitat von Lao-bay-bay Beitrag anzeigen
Jeder der Einkünfte in Deutschland hat ist steuerpflichtig in Deutschland mit seinen deutschen Einkünften (§1 (4) EStG). Wenn er gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (§1 (1) EStG) oder ein Angestellter einer jur. Person des öffentlichen deutschen Rechtes ist (§1 (2) EStG) oder Freiwillig die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt (§1 (3) EStG), dann mit seinem gesamten Welteinkommen. Es kann daher immer zu einer Doppelbesteuerung kommen, wofür es aber die Doppelbesteuerungsabkommen der einzelnen Länder gibt

Mein Gott, mir ging es doch nur darum, dass unterschiedliche Länder da unterschiedliche Regelungen haben.

Und deswegen kann ein Land alleine nicht alles so handhaben wie es will.

Und @ gabi

Wenn deine Eltern und Familie nicht aus 2 Ländern kommen, wenn du nicht 5-10 Jahre ein einem anderen (nicht EU) Land gelebt , gearbeitest und evtl. Familie gegründet hast, dann lässt sich das leicht daher sagen
Iskander ist offline