Du kannst dich an die Betreuungsbehörde der Stadt oder des Gerichtes wenden, zuständig ist der Ort wo deine Oma lebt.
du kannst nichts beweisen.... das ist alles Hörensagen.
also brauchst du ein Amt zur Überprüfung.
gegebenenfalls bestellen die einen gerichtlichen Betreuer.
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