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Alt 22.11.2016, 16:09  
Emyli
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Zitat von gefallener stern Beitrag anzeigen
Du kannst dich an die Betreuungsbehörde der Stadt oder des Gerichtes wenden, zuständig ist der Ort wo deine Oma lebt.

du kannst nichts beweisen.... das ist alles Hörensagen.

also brauchst du ein Amt zur Überprüfung.
gegebenenfalls bestellen die einen gerichtlichen Betreuer.
Also Amtsgericht. Aber eben weil es nur Hören-Sagen ist... schicken die da dann jemanden vorbei?
Würde es der Glaubwürdigkeit der ganzen Sache nicht zuträglich sein, wenn sich jemand, der die Dinge mit ansieht (zb die Freundin oder eben die Ex-Schwiegermutter), dahin wendet?

Zumal da noch der kleine, aber nicht vernachlässigbare Faktor ist, das ich nun mal rund 300 km entfernt lebe. Ich könnte sicher für den ein oder anderen Termin in meine Geburtsstadt fahren, aber häufig wird das arbeitstechnisch gar nicht der Fall sein. Zumal ich ehrlich gesagt nicht abschätzen kann, wie meine Oma reagiert wenn ich da plötzlich auftauche. Das letzte Mal war ein unschönes Erlebnis. Und wenn sie sich dann noch von MIR entmündigt fühlt
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