Sterben und erben. Je nun.
Ich selbst hatte für mehrere Jahre eine Betreuung (so etwas wird durch das Amtsgericht bestellt und ist auch als "Vormundschaft" bekannt) übernommen, nachdem die Betroffene mich darum gebeten hatte.
Das scheint mir unabdingbare Voraussetzung.
Wenn sich dann herausstellt, daß es tatsächlich Unregelmäßigkeiten gibt, ist das Amtsgericht die für Betreuungen zuständige Stelle. An es kann sich in solchen Fällen jeder wenden.
http://www.dgvbv.de/html/betreuung.html