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Alt 15.02.2017, 10:28  
gastlovetalk
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tobiis Vermieter haben ihren Teil getan, wenn sie den Vermieter des Lärmverursachers aktiviert haben.

Wenn der nichts macht, ist es nicht deren Schuld, sondern seine, tobiii hat ihm gegenüber aber keine durchsetzbaren Rechtsansprüche.

Klar, Minderung kann er versuchen (und zwar, für alle die es noch nie gemacht haben: nicht fragen, ob man mindern darf, sondern sagen, dass man mindert, warum und um wieviel und es dann auch machen), jedoch sollte er das Geld nicht ausgeben, sondern bunkern, denn es wird unter den o.g. Begründungen zurückverlangt werden.

Eigentümergemeinschaften sind tatsächlich auch für die Mieter nachteilig.
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