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Alt 17.02.2017, 07:26  
monochrom
Weltraumpräsident
 
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Zitat von Sad Lion Beitrag anzeigen
Und was, wenn tobii selbst der Eigentümer seiner Wohnung ist - dass er zur Miete wohnt, hat er bislang nirgends geschrieben?

Aber selbst wenn dem so wäre, wird er vor einer Mietminderung erst einmal nach- bzw. beweisen müssen, wie oft, wie lange und wie laut der Mieter über ihm TV "hört" - dem Vermieter wird alleine sein Wort und das eines anderen Nachbarn kaum genügen, um 20% weniger Miete stillschweigend hinzunehmen.

Da tobii in ein paar Monaten sowieso auszieht, wird er es auf einen Rechtsstreit mit seinem Vermieter vermutlich nicht ankommen lassen und sein Geld lieber in das neue Heim investieren, statt in einen Anwalt.
Auch deswegen habe ich in meiner Rechtsschutzversicherung Mietangelegenheiten mit gebucht.

Lärmprotokoll anlegen, regelmäßig die Polizei rufen (die können übrigens durchaus etwas tun, nämlich die Lärmquelle beschlagnahmen) und ggü. dem Vermieter tätig werden. Da geht schon etwas, ist aber stressig. Da der TE eh bald auszieht braucht er sich wegen des zukünftigen Nachbarschaftverhältnisses keine Sorgen machen. Denn diese Assis werden wahrscheinlich früher oder später schlagkräftige Antworten geben bei o.g. Vorgehensweise.
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