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Alt 08.07.2013, 16:09   #31
whatIwant
erschrocken
 
Registriert seit: 05/2013
Ort: nördlich
Beiträge: 5.514
Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
Das ist so auch nicht ganz korrekt. Tatsächlich gibt nämlich der Vermieter mit der Unterschrift des Mietvertrags die Besitzrechte an den Mieter ab, der damit das Hausrecht über die Wohnung erhält. Er kann dort faktisch tun und lassen, was er will. Es sind seine eigenen vier Wände.
Dann muss ich ja meinen Vermieter gleich mal drüber aufklären, das die Klausel, das ich mir für jegliche Um-/An- und Einbauten oder Installationen, die die (zur Nutzung! überlassenen) Räume verändern erst eine Genehmigung einholen muss hinfällig ist, weil ich ja das Besitzrecht habe...

Zitat:
Ich finde es auch unangenehm, wenn meine Nachbarn Sauerkraut kochen, weil ich mich von dem Geruch übergeben muss. Deswegen kann ich sie aber nicht raus werfen. Ich finde es auch unangenehm, wenn ich ihre Schritte durch die Decke höre, deswegen kann ich sie aber auch nicht raus werfen. _Unangenehm_ KANN kein Kündigungsgrund sein.
DU als Nachbar kannst sie sowieso nicht rauswerfen. Bei deinem Vermieter hingegen beschweren kannst Du dich darüber sehr wohl. Und ob Kotzen durch Sauerkrautgeruch ein Mietminderungsgrund ist und der Vermieter für Abhilfe sorgen muss oder Du das zu dudeln hast, hätte dann ein Gericht zu klären. Wie beim Rauchen.

Zitat:
Ich wollte eigentlich nicht darauf hinaus, dass er schon seit 40 Jahren in der Wohnung raucht, sondern dass er dort seit 40 Jahren lebt.
Tut aber doch nix zur Sache. Nur weil ich 40 Jahre irgendwo lebe, gilt für mich immer noch Rücksichtnahme.

Zitat:
Aber mit welcher Begründung denn? Das ist doch der Punkt. Das stellt einen ganz massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen dar, wenn man ihm verbietet, innerhalb der unverletzlichen Wohnung sein Leben nicht so führen zu dürfen, wie er das möchte. Damit werden vom Grundgesetz zugesicherte Recht mit Füßen getreten.
Was für ein Geseiere. Der Raucher löst durch sein Verhalten doch eine Beeinträchtigung der anderen Hausbewohner (oder Mieter wg. Büros und so aus) aus. Deren Persönlichkeitsrechte sind demnach egal, wenn der Rauch in die Wohnung zieht? Hauptsache ein Mensch darf uneingeschränkt alles verpesten? Sorry, aber ihm wird ja nicht einmal das Rauchen verboten.

Zitat:
Das sollte er, ja. In meinen Augen ist es für den Nichtraucher leichter, sich eine neue Wohnung zu suchen, als für den Raucher, das Rauchen aufzuhören.
Öhm. Ohne Worte. Weil der Raucher also ein Suchtproblem hat, sollen die anderen Menschen auf ihn Rücksicht nehmen oder ausziehen?

Zitat:
Die Konsequenz daraus ist: Wenn Sauerkrautgerucht aus der Wohnung meiner Nachbarn dringt und ich davon erbrechen muss, weil ich es nicht riechen kann, dann kann ich meinen Vermieter auch dazu bringen, sie zu kündigen, weil sie meine Gesundheit und Lebensqualität damit beeinträchtigen. Findest du das erstrebenswert. Komischer Weise wird Toleranz immer nur von Nichtrauchern gefordert. Sobald mal ein Raucher Toleranz fordert, ist das nicht möglich. Begründung: Weil.
Der Raucher hat sich seine Sucht aber selbst ausgesucht und ist der aktive Part. Der Nichtraucher ist der passive.
Und dein Sauerkrautbeispiel können wir gerne noch weiterführen, ab von dem, was ich oben dazu bereits geschrieben habe. Das zweimalige Kochen pro Woche ist ein temporäres Auftreten des Geruchs, das intensive Rauchen im vorliegenden Fall aber scheinbar ein dauerhaftes. Wenn der Raucher also nur zwei Mal pro Woche Rauchen würde, dann gäbe es diesen Fall nicht.

Zitat:
Es zwingt dich ja niemand, an einen Raucher zu vermieten.
Es zwingt dich ja niemand zu rauchen... oh man.
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whatIwant ist offline  
Alt 08.07.2013, 16:13   #32
whatIwant
erschrocken
 
Registriert seit: 05/2013
Ort: nördlich
Beiträge: 5.514
Zitat:
Zitat von Iskander Beitrag anzeigen
das Mietshaus Argument ist dumm, und geht an der Sache völlig vorbei, es könnte ja auch ne Eigentumswohnung in nem Mehrfamilienhaus sein !
Ja, total dumm, dieses Mietshaus Argument, wenn es sich in dem Fall auf das sich das Urteil bezieht doch um eine vermietete Wohnung in einem Mietshaus handelt. Wirklich.

Was an der Sache vorbeigeht, ist, das Rauchen jetzt grundsätzlich in Wohnungen verboten sei.
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whatIwant ist offline  
Alt 08.07.2013, 16:29   #33
Iskander
Platin Member
 
Registriert seit: 04/2012
Beiträge: 1.792
Zitat:
Zitat von whatIwant Beitrag anzeigen
Ja, total dumm, dieses Mietshaus Argument, wenn es sich in dem Fall auf das sich das Urteil bezieht doch um eine vermietete Wohnung in einem Mietshaus handelt. Wirklich.

Was an der Sache vorbeigeht, ist, das Rauchen jetzt grundsätzlich in Wohnungen verboten sei.
Es geht mehr um die unverletzlichkeit der Wohnung, und das Urteil ist eh ne Einzelfallentscheidung, und gut möglich das es gekippt wird, gibt endlos viele Urteile die in zweiter oder dritter Instanz ganz anders entschieden werden. außerdem würde das bedeuten, Menschen mit mehr Geld (eigene Wohnung) sind mal wieder gleicher als Menschen mit wneiger Geld !

Die Klauseln in deinem Mietvertrag könnten in der Tat wirkungslos sein, dazu kenne ich mich mit Mietecht aber zu schlecht aus, es gibt aber diverse AGB Gesetze, in fast allen Verträgen sind Klauseln die so nicht wirklich bestand haben (oft kommt es nur nicht dazu dass das zu tragen kommt)

Die Frage ist wo da am Ende die Grenze gezogen werden soll, irgendwann müssen sich die Leute in ihren eigenen 4 Wänden vorschrieben lassen wie sie zu leben haben, das kann auf Dauer nur böse enden, aber die Argumente sind natürlich immer gut, es geht ja immer irgendwie um Terrorismus und Gesundheit und bla bla bla, gott sei Dank wandere ich bald aus......


Ach es gibt nicht mal ein
Urteil, irgendein Richter hat nur fadenscheinige Gründe zusammengetragen um dem Staat die Prozesskostenhilfe zu ersparen, und sich wahrscheinlich von nem unangenehmen Verfahren zu drücken


Also es ist eine absolut aufgebauschte Meldung, es kann eigentlich nur so sein " Der Richter ist eine totale Niete" oder die Klage ist so schlecht ausformuliert , dass allein deshalb die Chancen schlecht stehen, dass der Mieter gewinnen kann!

So wie das in den medien steht kann es jednefalls nicht sein, allein ein " Bestreiten" der vorgebrachten Tatsachen der Beklagten, müsste eigentlich die Prozesskostenhilfe rechtfertigen ( sollte dieses grundsätzlich nötig sein) , ansosnten würde sich der Richter mit seiner Aussage mächtig weit aus dem Fenster lehnen, schließlich könnte die Beklagte schlicht "unwahre Tatsachen" vorbringen, und dies müsste erstmal festgestellt werden !

Meine Vermutung, Der Kläger beruft sich auf die falschen Rechte!, oder hat wichtige teile seiner Dalegung vergessen oder schelcht formuliert, und wesentliche Sachverhalte nicht konkret dargestellt
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Geändert von Iskander (08.07.2013 um 17:16 Uhr)
Iskander ist offline  
Alt 08.07.2013, 16:37   #34
Kampfkeks
abgemeldet
Im Grunde ist es doch so, auch die Vermieter (oder Genossenschaften) dürfen sich ihre Vermieter aussuchen, wenn sie also "nicht raucher" für ihre Wohnung suchen, dann werden sie es in der Anzeige vermerken.
Was Mieter betrifft, sorry in der Regel sucht man länger nach einer Wohnung, und wenn man ein wenig organisiert ist, stellt man bei der Besichtigung schon die für einen Selbst relevanten Fragen. Wenn man also suuuper überempfindlich auf Rauch reagiert, und es einem selbst sooooo wichtig ist fragt man schon dann, und mault nicht nachher rum, oder mimt den kranken, weil doch im Objekt geraucht wird.Wenn die Antwort des Vermieters oder Markler einem zu schwammig ist, sucht man eben weiter, bis man das für sich richtige objekt gefunden hat. Im Nachhinein den Vermieter zu Terrorisieren, weil es einen stört wäre mir als Vermieter egal, der nächste nicht so pinzige Mieter steht schon an der Tür.









_________

Macht euch keine Mühe ich lösche mich selbst.
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Geändert von Kampfkeks (08.07.2013 um 16:43 Uhr)
Kampfkeks ist offline  
Alt 08.07.2013, 16:41   #35
CherryDream
Senior Member
 
Registriert seit: 04/2011
Ort: Köln
Beiträge: 906
Der Raucher raucht weiter, der Nichtraucher ärgert sich weiter, eine unaufhörliche Diskussion.
Letztendlich kann man daran nichts ändern, jeder hat die Freiheit über sich selbst. Und langsam wird übertrieben, erst Raucherverbot in Locations etc., jetzt auch noch in der Wohnung? Bin mir aber sicher, dass das nicht durchgezogen wird, wäre ja auch absurd.
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CherryDream ist offline  
Alt 08.07.2013, 16:45   #36
dear_ly
となりのトトロ, トトロ♫
 
Registriert seit: 10/2008
Ort: Bavaria/BaWü
Beiträge: 24.098
Zitat:
Zitat von Kampfkeks Beitrag anzeigen
Im Grunde ist es doch so, auch die Vermieter (oder Genossenschaften) dürfen sich ihre Vermieter aussuchen, wenn sie also "nicht raucher" für ihre Wohnung suchen, dann werden sie es in der Anzeige vermerken.
Was Mieter betrifft, sorry in der Regel sucht man länger nach einer Wohnung, und wenn man ein wenig organisiert ist, stellt man bei der Besichtigung schon die für einen Selbst relevanten Fragen. Wenn man also suuuper überempfindlich auf Rauch reagiert, und es einem selbst sooooo wichtig ist fragt man schon dann, und mault nicht nachher rum, oder mimt den kranken, weil doch im Objekt geraucht wird.Wenn die Antwort des Vermieters oder Markler einem zu schwammig ist, sucht man eben weiter, bis man das für sich richtige objekt gefunden hat. Im Nachhinein den Vermieter zu Terrorisieren, weil es einen stört wäre mir als Vermieter egal, der nächste nicht so pinzige Mieter steht schon an der Tür.









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Wenn da Büros drum herum sind, dann können die Angestellten sich ja wohl kaum aussuchen, wo ihr Büro liegt, oder?
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dear_ly ist offline  
Alt 08.07.2013, 16:52   #37
ich bins
Special Member
 
Registriert seit: 06/2010
Beiträge: 2.010
Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
„der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens“
Da muss aber viel Rauch durch das Schlüsselloch in das Treppenhaus entweichen, vermutlich drückt der Mieter den Rauch aus parallel 1000 angezündeten Zigaretten per Hochdruckkompressor raus.

Ich würde mal an der Stelle des Richters sehr aufpassen, weil wenn jemand auf die Idee kommt das Vormundschaftsgericht anzurufen die Betreuung einzurichten (Antrag kann jeder stellen, nicht nur Familie und natürlich sind da keine Berufe ausgeschlossen die unter Betreuung kommen können, das geht für alle die nicht gerade unter Immunität stehen), wird es automatisch zu einer psychiatrischen Begutachtung kommen und das Ergebnis ahne ich bei solchen Hypothesen die er aufstellt.
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ich bins ist offline  
Alt 08.07.2013, 17:25   #38
Talamaur
Inventar
Themenstarter
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
Zitat:
Zitat von dear_ly Beitrag anzeigen
@Tala
Der konnte beim Auszug 80% von seinem Zeug gleich wegschmeissen, weil das vollkommen kaputt war. Also Möbel, Bücher und all sowas. Komplett gelb und alles hat gestunken.
Das ist ja auch etwas vollkommen anderes, als dass durch den Nikotinrauch Steinwände derart angegriffen werden, dass die Bausubstanz dadurch nachhaltig geschädigt wird.
Dass Möbel, Bücher etc. dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden können, steht ja völlig außer Frage.

Zitat:
Nee eben. Ich hab diese Reaktion nämlich auch dann, wenn ich den Rauch eigentlich nicht mitkriege. Ich war zB mal bei einer Wohnungbesichtigung und hatte mich da verquatscht und irgendwann gings mir echt dreckig und als ich dann fragte ob hier geraucht wurde fragte der Vermieter gleich woher ich das wisse. Der Vormieter sei Raucher gewesen.
Ich habs nicht gerochen, aber trotzdem so reagiert.
Echt? Das hab ich wirklich bislang noch nie gehört. Möglicherweise doch irgend ne Überempfindlichkeit (im Sinne von Allergie)? Find ich wirklich faszinierend.

Zitat:
Zitat von whatIwant Beitrag anzeigen
Dann muss ich ja meinen Vermieter gleich mal drüber aufklären, das die Klausel, das ich mir für jegliche Um-/An- und Einbauten oder Installationen, die die (zur Nutzung! überlassenen) Räume verändern erst eine Genehmigung einholen muss hinfällig ist, weil ich ja das Besitzrecht habe...
Kannst du nicht zwischen Besitz- und Eigentumsrechten unterscheiden? Natürlich können vertragliche Regelungen gesetzlich zugesicherte Rechte ausschließen. Wenn aber nichts über evtl. bauliche Veränderungen im Vertrag explizit geregelt ist, hast du grundsätzlich jedes Recht, auch bauliche Veränderungen am von dir gemieteten Objekt durchzuführen, allerdings auch die Pflicht, diese baulichen Veränderungen nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder zu entfernen und den Ursprungszustand wieder her zu stellen. Wäre das nämlich nicht so, dürftest du die Wände in deiner Wohnung nicht mal in einer anderen Farbe als der streichen, die beim Einzug vorhanden war. Selbst das fällt nämlich schon unter "bauliche Veränderung".

Zitat:
DU als Nachbar kannst sie sowieso nicht rauswerfen. Bei deinem Vermieter hingegen beschweren kannst Du dich darüber sehr wohl. Und ob Kotzen durch Sauerkrautgeruch ein Mietminderungsgrund ist und der Vermieter für Abhilfe sorgen muss oder Du das zu dudeln hast, hätte dann ein Gericht zu klären. Wie beim Rauchen.
Du legst aber auch wirklich jedes einzelne Wort auf die Goldwaage...

Zitat:
Tut aber doch nix zur Sache. Nur weil ich 40 Jahre irgendwo lebe, gilt für mich immer noch Rücksichtnahme.
Aber eben auch ein Gewohnheitsrecht.

Zitat:
Der Raucher löst durch sein Verhalten doch eine Beeinträchtigung der anderen Hausbewohner (oder Mieter wg. Büros und so aus) aus. Deren Persönlichkeitsrechte sind demnach egal, wenn der Rauch in die Wohnung zieht? Hauptsache ein Mensch darf uneingeschränkt alles verpesten? Sorry, aber ihm wird ja nicht einmal das Rauchen verboten.
Andersrum lässt sich doch genau so argumentieren. Der Nichraucher löst durch sein Verhalten doch eine Beeinträchtigung der anderen Mieter aus, in dem sie ihm das Rauchen verbieten wollen. Mit dem Unterschied, dass jemand, der 40 Jahre in dieser Wohnung lebt, eben Gewohnheitsrecht hat, dass ein Mieter, der erst kürzlich in die Wohnung eingezogen ist - oder eben nach dem betreffenden Raucher - nicht hat.

Zitat:
Öhm. Ohne Worte. Weil der Raucher also ein Suchtproblem hat, sollen die anderen Menschen auf ihn Rücksicht nehmen oder ausziehen?
Nein. Nicht, weil er ein Suchtproblem hat, sondern
1. wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung,
2. wegen der freien Entfaltung der Persönlichkeit (die elementar mit der Unverletzlichkeit der Wohnung verknüpft ist) und
3. wegen Gewohnheitsrecht.

Zitat:
Der Raucher hat sich seine Sucht aber selbst ausgesucht und ist der aktive Part. Der Nichtraucher ist der passive.
Der Nichtraucher hat sich seine Wohnung auch selbst ausgesucht. Was anderes wäre es, wenn der Nichtraucher diese Wohnung vom Staat vorgeschrieben kriegt - zum Beispiel weil er in einem staatlich finanzierten Sozialbau lebt. Dann könnte man unter Umständen darüber streiten, ob man dem Raucher das Rauchen in seiner Wohnung verbieten kann, weil der Nichtraucher (und auch der Raucher) unter Umständen nicht einfach so eine andere Wohnung beziehen kann.

Zitat:
Und dein Sauerkrautbeispiel können wir gerne noch weiterführen, ab von dem, was ich oben dazu bereits geschrieben habe. Das zweimalige Kochen pro Woche ist ein temporäres Auftreten des Geruchs, das intensive Rauchen im vorliegenden Fall aber scheinbar ein dauerhaftes. Wenn der Raucher also nur zwei Mal pro Woche Rauchen würde, dann gäbe es diesen Fall nicht.
Immer noch nicht aufmerksam gelesen, nein? Es geht um die gesundheitliche Beeinträchtigung, die durch regelmäßiges Erbrechen unweigerlich eintritt, und mit Sicherheit in einem umfassenderen und schnelleren Ausmaß als durch den Kontakt mit Tabakrauch.

Zitat:
Es zwingt dich ja niemand zu rauchen... oh man.
Es zwingt dich aber nun mal auch niemand, in dieser Wohnung zu leben. Oh man.

Zitat:
Zitat von Iskander Beitrag anzeigen
Es geht mehr um die unverletzlichkeit der Wohnung, und das Urteil ist eh ne Einzelfallentscheidung, und gut möglich das es gekippt wird, gibt endlos viele Urteile die in zweiter oder dritter Instanz ganz anders entschieden werden.
Und deswegen sollte man darüber nicht diskutieren?

Zitat:
Ach es gibt nicht mal ein
Urteil, irgendein Richter hat nur fadenscheinige Gründe zusammengetragen um dem Staat die Prozesskostenhilfe zu ersparen, und sich wahrscheinlich von nem unangenehmen Verfahren zu drücken
Die Verhandlung findet am 24. Juli statt.

Zitat:
Zitat von dear_ly Beitrag anzeigen
Wenn da Büros drum herum sind, dann können die Angestellten sich ja wohl kaum aussuchen, wo ihr Büro liegt, oder?
Sie können sich aber durchaus ihren Arbeitgeber aussuchen.
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Talamaur ist offline  
Alt 08.07.2013, 17:31   #39
dear_ly
となりのトトロ, トトロ♫
 
Registriert seit: 10/2008
Ort: Bavaria/BaWü
Beiträge: 24.098
Naja den Geruch haben sie aus den Wänden auch nie wirklich raus gekriegt. Was mich nicht wundert ehrlich gesagt...ich geh in die Bude bis heute nicht mehr rein (sie gehört nun dem Bruder des Vorbesitzers)

Also Allergien hab ich generell nicht. Nur ne Aspartam Unverträglichkeit. Wird halt mit dem Rauch nicht viel anders sein

Achja und was das Gewohnheitrechtsgeseiere angeht: Sorry, aber da zählt ja wohl das Recht der Mehrheit und wenn sich mehrere Bewohner/Mieter beschweren, dass muss der Einzelne eben nachgeben

Übrigens: Wenn das wirklich Büros drum herum sind, dann sind die Angestellten sehr wohl dazu gezwungen diese Räumlichkeiten zu nutzen.
Zu verlangen den Job zu wechseln ist mehr als lächerlich.
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Geändert von dear_ly (08.07.2013 um 17:37 Uhr)
dear_ly ist offline  
Alt 08.07.2013, 17:34   #40
Kampfkeks
abgemeldet
Zitat:
Sie können sich aber durchaus ihren Arbeitgeber aussuchen.

Ja, wobei das Momentan vielleicht schon schwieriger ist, aber ich finde da man eh nur 45 Stunden im Büro verbringt finde ich die Argumentation von Dear_ly auch irgendwie albern.

Mal ganz davon das die Parfümwolken der Mädels mit Sicherheit penetranter ist und auch in den Atemwegen kratzt. (Ich empfinde das übrigens als belässtigung, kam aber noch nicht auf die Idee zu klagen.)
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Kampfkeks ist offline  
 

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