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Alt 08.07.2013, 14:21   #1
Talamaur
Inventar
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
Rauchen - jetzt nicht mehr in den eigenen vier Wänden(?)

Als ich heute das hier in der Tageszeitung gelesen hab, bin ich fast vom Glauben abgefallen.
Freilich ist das noch kein Urteil und zu mindest der Mieterbund Berlin glaubt nicht daran, dass es tatsächlich so kommen könnte, aber wer genau liest, wird wohl doch die Tendenz dahin erkennen, dass möglicherweise sehr wohl so kommen wird.

Zitat: "Die Kündigung hält der Amtsrichter angesichts „der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens“ für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit. "

Man kann gespannt sein, was für unmenschliche Auswüchse diese Regelungswut noch annimmt. Meine Meinung: Wer nicht will, dass in seiner Wohnung geraucht wird, der muss sich einen Nichtraucher als Mieter suchen. Fertig. Es kann doch nicht angehen, dass jemandem nachträglich verboten wird, in seiner eigenen Wohnung zu rauchen. Und ganz krass finde ich in diesem Fall, dass der Vermieter das hier erst nach 40(!) Jahren versucht, in denen der Raucher bereits in dieser Wohnung lebt. Es kann doch nicht rechtens sein, dem Menschen in diesem Land das bisschen an Entscheidungsfreiheit für seinen Lebensstil auch noch zu nehmen, was ihm noch geblieben ist.
Für mich wäre das tatsächlich dann auch endlich ein Grund, eine Partei zu gründen, falls diese Kündigung wirklich bestätigt werden sollte, und politisch aktiv zu werden.
Talamaur ist offline  
Alt 08.07.2013, 14:21 #00
Administrator
Hallo Talamaur, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 08.07.2013, 14:34   #2
whatIwant
erschrocken
 
Registriert seit: 05/2013
Ort: nördlich
Beiträge: 5.514
Zitat:
Rauchen - jetzt nicht mehr in den eigenen vier Wänden(?)
Tja, nur leider sind es nur die gemieteten Wände.


Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
Als ich heute das hier in der Tageszeitung gelesen hab, bin ich fast vom Glauben abgefallen.
Freilich ist das noch kein Urteil und zu mindest der Mieterbund Berlin glaubt nicht daran, dass es tatsächlich so kommen könnte, aber wer genau liest, wird wohl doch die Tendenz dahin erkennen, dass möglicherweise sehr wohl so kommen wird.

Zitat: "Die Kündigung hält der Amtsrichter angesichts „der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens“ für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit. "
Auch bei mir im Treppenhaus riecht es immer wieder nach Rauch, kommt teilweise gar durch die Tür und durch eine ehemaligen direkte Nachbarin ist der Rauch auch irgendwie in die Wohnung gezogen (Altbausubstanz). Find ich persönlich unangenehm.

Zitat:
Man kann gespannt sein, was für unmenschliche Auswüchse diese Regelungswut noch annimmt. Meine Meinung: Wer nicht will, dass in seiner Wohnung geraucht wird, der muss sich einen Nichtraucher als Mieter suchen. Fertig. Es kann doch nicht angehen, dass jemandem nachträglich verboten wird, in seiner eigenen Wohnung zu rauchen.
Es wird ja kein Verbot angestrebt, sondern eine Regulierung, da scheinbar eine starke Beeinträchtigung der anderen Mieter vorliegt.

Zitat:
Und ganz krass finde ich in diesem Fall, dass der Vermieter das hier erst nach 40(!) Jahren versucht, in denen der Raucher bereits in dieser Wohnung lebt.
Wieso erst nach 40 Jahren? Wo steht denn, wie lange der Herr schon so intensiv raucht? Lass ihn bis 65 noch gearbeitet haben. Schon mal ein halber Tag weniger, den er zum Rauchen in der Wohnung hatte. Lass ihn erst nach einem eventuellen Tod seiner Frau mit dem verstärkten Rauchen angefangen haben oder er ist aus kostengründen irgendwann von Zigaretten zu billig Zigarillos gewechselt. Oder oder oder.

Immerhin erfolgte eine mehrfache Abmahnung (über welchen Zeitraum?)

Zitat:
Es kann doch nicht rechtens sein, dem Menschen in diesem Land das bisschen an Entscheidungsfreiheit für seinen Lebensstil auch noch zu nehmen, was ihm noch geblieben ist.
Die leidige Diskussion. Wenn Raucher einen Nichtraucher durch Rauchgeruch/-"Gefahr" beeinträchtigen, wird so dem Nichtraucher auch die Entscheidungsfreiheit über den eigenen Lebensstil genommen, weil ihm der Rauch aufgezwängt wird. Oder soll sich der Nichtrauchernachbar dann frei zu einem Umzug entscheiden?

Wer in einen Mietshaus (oder auch in einem Mehrfamilieneigentumshaus) wohnt, muss sich leider leider leider der Rücksicht unterordnen. Ist zwar voll fies der eigenen Entscheidungsfreiheit gegenüber, aber wer tun und lassen will, was er mag und andere eventuell beeinträchtigt, der muss dann halt anders wohnen. Wenn das Geld dafür nicht reicht: Pech gehabt.

Zitat:
Für mich wäre das tatsächlich dann auch endlich ein Grund, eine Partei zu gründen, falls diese Kündigung wirklich bestätigt werden sollte, und politisch aktiv zu werden.
Das will ich sehen.
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whatIwant ist offline  
Alt 08.07.2013, 14:37   #3
Fischli >°}}}>><
süß-sauer mariniert
 
Registriert seit: 11/2012
Ort: Seeanemone
Beiträge: 4.776
Zitat:
Zitat von whatIwant Beitrag anzeigen
Die leidige Diskussion. Wenn Raucher einen Nichtraucher durch Rauchgeruch/-"Gefahr" beeinträchtigen, wird so dem Nichtraucher auch die Entscheidungsfreiheit über den eigenen Lebensstil genommen, weil ihm der Rauch aufgezwängt wird. Oder soll sich der Nichtrauchernachbar dann frei zu einem Umzug entscheiden?

Wer in einen Mietshaus (oder auch in einem Mehrfamilieneigentumshaus) wohnt, muss sich leider leider leider der Rücksicht unterordnen. Ist zwar voll fies der eigenen Entscheidungsfreiheit gegenüber, aber wer tun und lassen will, was er mag und andere eventuell beeinträchtigt, der muss dann halt anders wohnen. Wenn das Geld dafür nicht reicht: Pech gehabt.
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Fischli >°}}}>>< ist offline  
Alt 08.07.2013, 14:37   #4
dear_ly
となりのトトロ, トトロ♫
 
Registriert seit: 10/2008
Ort: Bavaria/BaWü
Beiträge: 24.098
Das sind nicht seine eigenen vier Wände, sondern ne Mietwohnung.
ich hätte als Vermieter auch keinen Bock, dass mein Eigentum verpestet wird...
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dear_ly ist offline  
Alt 08.07.2013, 14:42   #5
Katamaran
Special Member
 
Registriert seit: 05/2010
Ort: zu hause
Beiträge: 2.319
naja, ich bin nichtraucher aber fänd so ein urteil schon etwas überzogen
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Katamaran ist offline  
Alt 08.07.2013, 15:03   #6
Talamaur
Inventar
Themenstarter
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
Zitat:
Zitat von whatIwant Beitrag anzeigen
Tja, nur leider sind es nur die gemieteten Wände.
Das ist so auch nicht ganz korrekt. Tatsächlich gibt nämlich der Vermieter mit der Unterschrift des Mietvertrags die Besitzrechte an den Mieter ab, der damit das Hausrecht über die Wohnung erhält. Er kann dort faktisch tun und lassen, was er will. Es sind seine eigenen vier Wände.

Zitat:
Auch bei mir im Treppenhaus riecht es immer wieder nach Rauch, kommt teilweise gar durch die Tür und durch eine ehemaligen direkte Nachbarin ist der Rauch auch irgendwie in die Wohnung gezogen (Altbausubstanz). Find ich persönlich unangenehm.

Es wird ja kein Verbot angestrebt, sondern eine Regulierung, da scheinbar eine starke Beeinträchtigung der anderen Mieter vorliegt.
Ich finde es auch unangenehm, wenn meine Nachbarn Sauerkraut kochen, weil ich mich von dem Geruch übergeben muss. Deswegen kann ich sie aber nicht raus werfen. Ich finde es auch unangenehm, wenn ich ihre Schritte durch die Decke höre, deswegen kann ich sie aber auch nicht raus werfen. _Unangenehm_ KANN kein Kündigungsgrund sein.

Zitat:
Wieso erst nach 40 Jahren? Wo steht denn, wie lange der Herr schon so intensiv raucht? Lass ihn bis 65 noch gearbeitet haben. Schon mal ein halber Tag weniger, den er zum Rauchen in der Wohnung hatte. Lass ihn erst nach einem eventuellen Tod seiner Frau mit dem verstärkten Rauchen angefangen haben oder er ist aus kostengründen irgendwann von Zigaretten zu billig Zigarillos gewechselt. Oder oder oder.
Ich wollte eigentlich nicht darauf hinaus, dass er schon seit 40 Jahren in der Wohnung raucht, sondern dass er dort seit 40 Jahren lebt.

Zitat:
Immerhin erfolgte eine mehrfache Abmahnung (über welchen Zeitraum?)
Aber mit welcher Begründung denn? Das ist doch der Punkt. Das stellt einen ganz massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen dar, wenn man ihm verbietet, innerhalb der unverletzlichen Wohnung sein Leben nicht so führen zu dürfen, wie er das möchte. Damit werden vom Grundgesetz zugesicherte Recht mit Füßen getreten.

Zitat:
Die leidige Diskussion. Wenn Raucher einen Nichtraucher durch Rauchgeruch/-"Gefahr" beeinträchtigen, wird so dem Nichtraucher auch die Entscheidungsfreiheit über den eigenen Lebensstil genommen, weil ihm der Rauch aufgezwängt wird. Oder soll sich der Nichtrauchernachbar dann frei zu einem Umzug entscheiden?
Das sollte er, ja. In meinen Augen ist es für den Nichtraucher leichter, sich eine neue Wohnung zu suchen, als für den Raucher, das Rauchen aufzuhören.

Zitat:
Wer in einen Mietshaus (oder auch in einem Mehrfamilieneigentumshaus) wohnt, muss sich leider leider leider der Rücksicht unterordnen. Ist zwar voll fies der eigenen Entscheidungsfreiheit gegenüber, aber wer tun und lassen will, was er mag und andere eventuell beeinträchtigt, der muss dann halt anders wohnen. Wenn das Geld dafür nicht reicht: Pech gehabt.
Die Konsequenz daraus ist: Wenn Sauerkrautgerucht aus der Wohnung meiner Nachbarn dringt und ich davon erbrechen muss, weil ich es nicht riechen kann, dann kann ich meinen Vermieter auch dazu bringen, sie zu kündigen, weil sie meine Gesundheit und Lebensqualität damit beeinträchtigen. Findest du das erstrebenswert. Komischer Weise wird Toleranz immer nur von Nichtrauchern gefordert. Sobald mal ein Raucher Toleranz fordert, ist das nicht möglich. Begründung: Weil.

Zitat:
Zitat von dear_ly Beitrag anzeigen
ich hätte als Vermieter auch keinen Bock, dass mein Eigentum verpestet wird...
Es zwingt dich ja niemand, an einen Raucher zu vermieten.
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Talamaur ist offline  
Alt 08.07.2013, 15:13   #7
shiila
Special Member
 
Registriert seit: 03/2011
Ort: Munich
Beiträge: 3.927
Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen

Ich finde es auch unangenehm, wenn meine Nachbarn Sauerkraut kochen, weil ich mich von dem Geruch übergeben muss. Deswegen kann ich sie aber nicht raus werfen. Ich finde es auch unangenehm, wenn ich ihre Schritte durch die Decke höre, deswegen kann ich sie aber auch nicht raus werfen. _Unangenehm_ KANN kein Kündigungsgrund sein.
Genauso schaut's aus.
Es gibt x verschiedene Dinge, die einem selbst im Zusammenleben mit anderen Menschen stören können.
Es ist mir absolut unverständlich, weshalb sich ständig über alles und jedes aufgeregt wird, und dann in einem weiteren Schritt dagegen prozessiert werden muss.
Manchmal könnte man echt denken, es gäbe keine wichtigeren Probleme auf der Welt ....

Die Wohnung ist ein besonders geschützter Bereich - dass jetzt auch hier den Menschen vorgeschrieben werden soll, wie sie zu leben haben, finde ich echt bedenklich.
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shiila ist offline  
Alt 08.07.2013, 15:13   #8
dear_ly
となりのトトロ, トトロ♫
 
Registriert seit: 10/2008
Ort: Bavaria/BaWü
Beiträge: 24.098
Normalerweise fragt man ja nicht, ob jemand Raucher ist. Abgesehen davon kann es ja sein ,dass man anfangs an einen Nichtraucher vermietet, der dann anfängt.
Übrigens kann man auch in einer Mietwohnungen nicht schalten und walten, wie man gerne will.
Nix mit Besitzrechten oder so.

Abgesehen davon kann Rauch eben auch auf Dauer der Wohnung schaden, wenn er in die Wände zieht.
Mit Sauerkraut schauts da schon anders aus, deine Nachbarn werden ja nicht 5-15 mal am Tag Sauerkraut kochen, oder? Abgesehen davon ist Sauerkrautgeruch nur eklig, nicht noch schädlich wie Zigarettenqualm.
In Amerika ist es, soweit ich weiss fast überall verboten in Mietwohnungen zu rauchen.

Eine Bekannte von mir ist mal aus ihrer Wohnung geflogen, weil sie darin Frettchen gehalten hat und die alles verpestet haben. Da musste dann auch die komplette Tapete rausgerissen werden, weil die so stank.
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dear_ly ist offline  
Alt 08.07.2013, 15:16   #9
Fischli >°}}}>><
süß-sauer mariniert
 
Registriert seit: 11/2012
Ort: Seeanemone
Beiträge: 4.776
Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
Das ist so auch nicht ganz korrekt. Tatsächlich gibt nämlich der Vermieter mit der Unterschrift des Mietvertrags die Besitzrechte an den Mieter ab, der damit das Hausrecht über die Wohnung erhält. Er kann dort faktisch tun und lassen, was er will. Es sind seine eigenen vier Wände.
IN seiner Wohnung ja, aber dann muss er den Rauch auch dazu bringen nicht ins Stiegenhaus o.ä. zu ziehen.

Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
Ich finde es auch unangenehm, wenn meine Nachbarn Sauerkraut kochen, weil ich mich von dem Geruch übergeben muss. Deswegen kann ich sie aber nicht raus werfen. Ich finde es auch unangenehm, wenn ich ihre Schritte durch die Decke höre, deswegen kann ich sie aber auch nicht raus werfen. _Unangenehm_ KANN kein Kündigungsgrund sein.
Von Sauerkraut bekommt man weder offene Beine, noch Krebs, noch COPD...
Da vergleichst du Äpfel mit Birnen.

Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
Aber mit welcher Begründung denn? Das ist doch der Punkt. Das stellt einen ganz massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen dar, wenn man ihm verbietet, innerhalb der unverletzlichen Wohnung sein Leben nicht so führen zu dürfen, wie er das möchte. Damit werden vom Grundgesetz zugesicherte Recht mit Füßen getreten.
Als Nichtraucher hab ich aber auch das unverletzliche Recht NICHT mit ungesundem Zigarettenqualm in meiner Wohnung konfrontiert zu werden. Wie schon gesagt, wenn der Rauch brav drin bleibt und mich nicht tangiert, passt. Aber wenn doch dann will ich, dass das aufhört. Ich hab schließlich nur schwer möglichkeiten den Rauch dran zu hindern durch meinen Türspalt zu ziehen...

Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
Das sollte er, ja. In meinen Augen ist es für den Nichtraucher leichter, sich eine neue Wohnung zu suchen, als für den Raucher, das Rauchen aufzuhören.
Ey, jetzt haste den Vogel abgeschossen!
Warum soll ich mir als Nichtraucher eine neue Wohnung suchen müssen wenn ich mich dem Qualm, den ein anderer willentlich erzeugt nicht aussetzen will?
Da ist es doch wohl bitte andersrum, die Ursache des Qualms gehört "bearbeitet", alles andere ist ja wohl schwer witzig...


Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
Die Konsequenz daraus ist: Wenn Sauerkrautgerucht aus der Wohnung meiner Nachbarn dringt und ich davon erbrechen muss, weil ich es nicht riechen kann, dann kann ich meinen Vermieter auch dazu bringen, sie zu kündigen, weil sie meine Gesundheit und Lebensqualität damit beeinträchtigen. Findest du das erstrebenswert. Komischer Weise wird Toleranz immer nur von Nichtrauchern gefordert. Sobald mal ein Raucher Toleranz fordert, ist das nicht möglich. Begründung: Weil.
Begründung: Rauchgeruch ist gesundheitsschädlich, Essensgeruch nicht. Dass dir davon schlecht wird tut mir leid, aber da siehste mal wie schwer es ist sich vor Gerüchen etc. zu schützen. Sauerkraut gibts beim Nachbarn vielleicht einmal alle paar Wochen, Rauchqualm gibts täglich mehrmals.

Und jetzt stell dir mal vor, deine Nachbarn kochen täglich 5 Mal Sauerkraut... na? Wie klingt das für dich?

Genau, abstoßend und unerträglich. Wie für einen Nichtraucher der Rauchqualm sofern man ihn tagtäglich mehrmals "serviert" bekommt. Wenns einmal alle paar Wochen ein bissl nach Qualm stinkt kann ich lüften und mich arrangieren. Aber mehrmals täglich? Bedaure.
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Fischli >°}}}>>< ist offline  
Alt 08.07.2013, 15:21   #10
Talamaur
Inventar
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Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
Zitat:
Zitat von dear_ly Beitrag anzeigen
Normalerweise fragt man ja nicht, ob jemand Raucher ist. Abgesehen davon kann es ja sein ,dass man anfangs an einen Nichtraucher vermietet, der dann anfängt.
Ich empfinde das eher als Gang und Gebe. Ich finde das normal, dass der potenzielle Mieter vor Unterschrift des Vertrags nach solchen Dingen gefragt wird. Weil sich daraus ja auch ganz bestimmte vertragliche Konsequenzen ergeben, die unter Umständen noch zusätzlich geregelt werden müssen, Stichwort Schönheitsreparaturen.

Zitat:
Übrigens kann man auch in einer Mietwohnungen nicht schalten und walten, wie man gerne will.
Nix mit Besitzrechten oder so.
Da musste mein Großvater aber letztes Jahr andere Erfahrungen machen, als er versucht hat, die Mietnomaden rauszuklagen, die sein gesamtes Haus verwüstet und fast völlig unbewohnbar zerstört haben. Du darfst als Vermieter ja nicht mal so ohne weiteres in die vermietete Wohnung eintreten, wenn kein triftiger Grund (Gefahr in Verzug) dafür vorliegt. Die Rechte von Mietern sind in Deutschland so stark gestärkt, dass es tatsächlich so ist, dass du das als Vermieter mit der Unterschrift die Besitzrechte an dieser Wohnung faktisch abgibst.

Zitat:
Abgesehen davon kann Rauch eben auch auf Dauer der Wohnung schaden, wenn er in die Wände zieht.
Eben deswegen fragt man ja vor Vertragsschluss danach, oder regelt eben gleich obligatorisch im Mietvertrag, dass solche Schäden, die durch Schönheitsreparaturen allein nicht behoben werden können und aufs Rauchen zurückzuführen sind, vom Mieter dann ersetzt werden müssen. Auch das ist Gang und Gebe und auch gut so, dennoch darf mir das nicht verbieten, in der Wohnung zu rauchen. Ich muss dann halt nur mit den Konsequenzen leben und die Instandsetzung zahlen.

Zitat:
Mit Sauerkraut schauts da schon anders aus, deine Nachbarn werden ja nicht 5-15 mal am Tag Sauerkraut kochen, oder?
Das vielleicht nicht. Du kannst mir aber jetzt auch nicht erzählen, dass es gesund für jemanden sei, wenn er sich zwei mal die Woche übergeben muss, weil er diesen Geruch eben nicht verträgt, und die Nachbarn das so häufig machen. Und zwei mal die Woche ist ja nun nicht unbedingt unrealistisch, wenn die das halt gern essen.
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Talamaur ist offline  
 

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