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Du befindest dich im Forum: Aktuelles. Tagesaktuelle Ereignisse aus Politik und Gesellschaft gehören hier hinein. In diesem Forum kannst du dich über tagesaktuelle Ereignisse aus Politik und Gesellschaft austauschen, zum Beispiel über neue Gesetze, politische Skandale oder bekanntgewordene Verbrechen, anstehende Wahlen - kurz: alles, was erst kürzlich geschehen ist oder in naher Zukunft ein Thema sein wird. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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17.09.2013, 12:02 | #31 | ||
Senior Member
Registriert seit: 09/2010
Beiträge: 650
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http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter
bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[1] Auch aus der sexuellen Unerfahrenheit der jugendlichen Person kann das Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht abgeleitet werden.[2] Also, so wie ich das lese, hatte ich unrecht, allerdings dahingehend, dass eine Einwilligung nicht nötig ist, sondern keine rechtlichen Schritte eingeleitet werden, solange kein Erziehungsberechtigter Anzeige stellt.
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17.09.2013, 12:13 | #32 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zutreffend ist zwar (und da habe ich moeglicherweise fuer Dich missverstaendlich formuliert), dass sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen und Erwachsenen auch heute nicht in jedem Falle strafrechtlich relevant sind, nicht aber, dass Jugendliche keine Einwilligung ihrer Eltern brauchen. Im Prinzip brauchen sie die sogar dafuer, von ihrem eigenen Taschengeld Kleidung zu kaufen oder (sogar!) dafuer, nach Beendigung der Schulpflicht weiterhin zur Schule zu gehen. Das ist bloss kein STRAFrechtsthema (das Strafrecht ist ja nur ein kleiner, wenn auch nicht unwichtiger, Teil des gesamten Rechtes in unserem Staat). Die Einwilligungsfrage zwischen Eltern und Kinder beruht eben nicht auf den Schutzaltervorschriften im Strafgesetzbuch und ist auch nicht auf den Bereich der sexuellen Aktivitaeten beschraenkt. Es kann aber Faelle geben, in denen eine elterliche Einwilligung fuer denjenigen, der sonst bestraft werden koennte, strafbefreiend ist. Also Einwilligungsfrage zwischen dem Sexualpartner des/der Jugendlichen und den Eltern/Erziehungsberechtigten des/der Eltern. Diese ist eben u.U. doch strafrechtsrelevant, wie Du ja rauszitiert hast. Im Uebrigen koennte m.E. die Frage auch in diesem Thread relevant sein, ob un d inwiefern die BGH-Entscheidung von 1996 nicht AUCH indirekt eine Folge gruen-alternativer Gesellschaftspolitik der 80er Jahre ist, und zwar nicht nur, insofern sie einerseits die sexuelle Selbstbestimmungsfaehigkeit Jugendlicher auch unter 16 als eine Moeglichkeit bis zum Normalfall ansieht, sondern auch indem sie die STRAFfaelligkeit von formalen Kriterien (Alter, Unerfahrenheit) abloest und die Strafbarkeit umgekehrt sehr streng an eine Einzelfallueberpruefung bindet und somit die Rechtsstaatlichkeit gegenueber einem beschuldigten Individuum sehr ernst nimmt. Jedenfalls fuer die Aelteren unter uns, die die 80er schon als Jugendliche oder junge Erwachsene erlebt haben.
Geändert von gastlovetalk (17.09.2013 um 12:29 Uhr) |
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17.09.2013, 13:14 | #33 | |||
Splendid
Registriert seit: 06/2008
Beiträge: 3.480
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Zitat:
Im Ernst, Politik ist ein knallhartes Geschäft in dem man mit guten Absichten nicht weit kommt. Die Grünen existieren und behaupten sich mittlerweile lange genug um die Spielregeln nicht nur zu kennen sondern diese auch perfekt mitzuspielen. Dass sie das tun haben sie mittlerweile oft genug bewiesen.
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18.09.2013, 22:00 | #34 | |||
Dauerhaft Gesperrt
Registriert seit: 08/2013
Ort: Hannover
Beiträge: 645
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Zitat:
Gut erkannt.
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18.09.2013, 22:50 | #35 | ||||
Special Member
Registriert seit: 02/2013
Beiträge: 2.422
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Zitat:
Zitat:
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18.09.2013, 22:58 | #36 | ||
special
Registriert seit: 12/2009
Ort: im Leben
Beiträge: 15.939
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Hier wird ganz vergessen, dass die Jungen Liberalen, die ja heute bei der "erwachsenen FDP" mitspielen, damals ganz auf der Linie der Grünen waren und teilweise noch radikaler Formulierten als die Grünen -
und beide Parteien sowie die "anderen" wurden 2004 noch auf Pädo Seiten mit als "mehr oder weniger unbewusst unsere Interessen" vertrendend bezeichnet - ------- falls jemand diese Aussage anzweifelt stelle ich den Mods gerne den link zur Verifizierung zur Verfügung
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19.09.2013, 08:52 | #37 | |||
abgemeldet
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Zitat:
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19.09.2013, 09:42 | #38 | ||
abgemeldet
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Meines Wissens hat Trittin damals ein Papier unterzeichnet, dass den einvernehmlichen Sex mit Kindern straffrei stellte. Diese Tat ist ein Faktum - Verjährung hin oder her. Das Ganze hat auch nichts mit der sexuellen Revolution der alt 68er zu tun. Trittin wußte sehr wohl, was er da unterschreibt. Als machthungriger Politiker hatte er dabei offensichtlich keine Skrupel.
Doch wieso sollte "man" dieses Thema ignorieren? Die Grünen haben eine Geschichte, dieses Thema gehört nun mal dazu. Und vor diesem Hintergrund werden die Grünen sich in Zukunft bewerten lassen müssen, wie auch die LINKEN für die SED-Vergangenheit oder linksextremen in ihren Reihen. Im Übrigen ist "Kinder" ein terminus technicus, wo sich ein jeder raussuchen kann, wie die Altersspanne für ein Kind definiert (gewesen) ist. Um noch einen Spielball aufzunehmen: Weder Trittiin noch Künast leugnen diese Vergangenheit, also von der vielgenannten Politikerschwäche "Erinnerungsvermögen" kann ich bei den Grünen momentan und in dieser Sache nichts erkennen. Sie stellen sich! Auch trotz des Umstandes, dass gerade Wahlkampf ist und diese Sache zur Unzeit auf den Tisch kommt. Doch in dieser Hinsicht glaube ich nicht, dass mit dem Bekanntwerden andere Parteien etwas zu tun haben. Die Studie zur Pädophilie wurde schließlich von den Grünen in Auftrag gegeben. Doch mir fehlen bisher klare Aussagen wie die Grünen heute zum Thema stehen, auch und gerade in ihren eigenen Reihen. Trennen sie sich dann etwa von Partei-Mitgliedern? Wird überhaupt nach diesen gesucht?
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19.09.2013, 10:51 | #39 | |||
Member
Registriert seit: 09/2013
Beiträge: 209
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Zitat:
Alle kriminellen Machenschaft gehören aufgedeckt und bestraft. Die Frage ist auch, warum Perverse und Kriminelle immer geschützt werden, vor allem, wenn sie bekannt und berühmt sind und eine Stellung innehaben, die durch Immunität schützt. Ich bin für die Aufhebung der Immunität.
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19.09.2013, 10:52 | #40 | |||
Member
Registriert seit: 09/2013
Beiträge: 209
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Zitat:
http://www.aliceschwarzer.de/publika...entFormNonAjax Die Perversen waren früher ganz vorne dabei. Da man alles unter den Tisch kehrt, hebt der sich irgendwann und der Dreck wird wieder sichtbar.
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