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11.12.2013, 18:30 | #1 |
Member
Registriert seit: 06/2013
Beiträge: 125
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Aktuelles Urteil zur Leiharbeit
Heute hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein IT-Spezialist, der über 5 Jahre über eine Zeitarbeitsfirma in einem Krankenhaus beschäftigt war, keinen Anspruch auf Anstellung hat. Übrigens: Die Zeitarbeitsfirma wurde von dem Inhaber mehrerer Krankenhäuser gegründet. In einem der Krankenhäuser war dieser IT-Spezialist eingesetzt worden.
Daran sieht man mal wieder, wie Zeitarbeit missbraucht wird. Das Instrument Zeitarbeit ist nicht als dauerhafte Lösung gedacht gewesen. Was haltet ihr von diesem Urteil? |
11.12.2013, 18:30 | #00 |
Administrator
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Hallo Humboldt31, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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11.12.2013, 18:44 | #2 | |||
Et invidiosum
Registriert seit: 01/2013
Beiträge: 7.286
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Zitat:
Der Leiharbeiter hätte sich ja bei der Firma bewerben können.Anders wäre es gewesen wenn er grundsätzlich keine Möglichkeit gehabt hätte die Stelle zu bekommen. Somit muss bewiesen werden, dass ihm die Zeitarbeitsfirma unverhältnismäßig schwer gemacht hätte sich zu bewerben. Genauso darf der Verleiher auch in seinen eigenen Betrieben verleihen, sofern die Interessen geschützt sind und der Vertrag eingehalten wird.Er darf nur nicht Arbeitsvermittler gegen Honorar (Vermittlungsgutschein) und Kunde in einer Person sein.
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11.12.2013, 19:02 | #3 | |||
Frei
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
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Zitat:
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11.12.2013, 19:07 | #4 | ||
Et invidiosum
Registriert seit: 01/2013
Beiträge: 7.286
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Ich glaube schon das es das gibt.Aber Ansprüche kann man nur nach einem halben Jahr geltend machen.In diesem Zeitraum muss man durchgängig bei ein und dem selben Entleiher sein um eine Anstellung geltend zu machen.Nach 5 Jahren ist es schlicht und ergreifend verjährt.
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11.12.2013, 19:07 | #5 | |||
Platin Member
Registriert seit: 04/2012
Ort: Lama-Wellness-Tempel
Beiträge: 1.844
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Zitat:
Klar ist es blöd und ich bin Anfangs auch davon ausgegangen, dass mich irgendwann die Firma übernimmt. Aber die meisten Firmen brauchen meist nur eine Schwangerschafts- oder Krankheitsvertretung oder einfach nur jemand der Auftragsspitzen mit abfängt. So ist das eben leider.... Ist halt schade, dass einige Firmen eben auch die Leute jahrelang beschäftigen aber nicht einstellen. Ich denke es wird wohl viel mehr geben als bisher bekannt. Abe Demandred hat schon recht: Man kann sich ja auch bewerben. Aber das würde ich nur tun, wenn die Konditionen besser sind. Klar kann man jetzt darüber streiten ob die Firmen einen nur ausnutzen und somit auch Kosten sparen....andererseits war ich ganz froh, dass es das Modul Zeitarbeit gibt. So hab ich meinen Berufseinstieg geschafft nach einem Jahr Arbeitslosigkeit.
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11.12.2013, 19:15 | #6 | |||
Et invidiosum
Registriert seit: 01/2013
Beiträge: 7.286
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Zitat:
Letztendlich sollte aber die Zeitarbeit genau das sein, wie sie namentlich geprägt wurde: Arbeit auf Zeit, mit dem Hintergrund Menschen ins längerfristige Arbeit zu bringen. Das letztendlich ein ganzer Branchenzweig entstanden ist , war bestimmt nicht der Sinn der Sache.Aber wie auch immer .Angebot und Nachfrage bestimmen den Markt. Kritisch betrachten muss man "nur" die Firmen die so wenig zahlen, dass der Arbeitnehmer echt noch Sockelgeld beantragen muss.
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11.12.2013, 21:12 | #7 | |||
Registriert seit: 04/2010
Ort: in der Nähe von München
Beiträge: 11.526
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Zitat:
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11.12.2013, 21:15 | #8 | |||
abgemeldet
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Zitat:
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11.12.2013, 21:39 | #9 | ||
Frei
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
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Nein, ist es nicht. In vielen Firmen gibt es entsprechende Vereinbarungen mit dem Entleiher. Die Zeitarbeiter bei Ford zum Beispiel bekommen das gleiche Geld wie die Festangestellten.
Ich frage mich auf welcher Basis betriebsfremde Leute Zuschüsse bekommen für ein nicht existentes Arbeitsverhältnis.
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11.12.2013, 22:46 | #10 | ||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 06/2013
Beiträge: 125
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Wieso sollen sich Zeitarbeiter, die bei einem Unternehmen beschäftigt sind, sich dort um eine Anstellung bewerben, wenn sie dort längerfristig entliehen worden sind? Ich denke, die meisten Leiharbeiter möchten aus der Zeitarbeitsbranche raus, so dass für mich alleine die Arbeitsleistung beim Entleihbetrieb die Bewerbung darstellt. So war es, glaube ich, auch ursprünglich gedacht.
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