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03.06.2016, 22:35 | #481 | ||
jolly cynic & Inklishman
Registriert seit: 02/2003
Ort: NW1
Beiträge: 17.094
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Ich dachte so nennt man den hochkomplexen Prozess, wenn die Sultaninen in den Weihnachtsstollen geschossen werden.
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08.06.2016, 19:50 | #482 | ||
verwarnter User
Registriert seit: 06/2004
Ort: Baden
Beiträge: 10.654
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a.) Nach mehreren Zeitungsberichten will der Anwalt von Böhmermann einen Antrag auf Erhebung der Hauptsacheklage nach §§ 935, 936, 926 ZPO stellen. Mit einem solchen Antrag würde das Verfahren von dem Einstweiligen Rechtsschutzverfahren in das Hauptsacheverfahren übergehen.
b.) Auf der anderen Seite kann Erdogan seinerseits eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgericht Hamburg einzulegen, wenn er der Meinung ist, dass das Urteil seinem Antrag nicht im vollen Umfange entspricht. Ich habe nach beiden Punkten gegoogelt habe aber keinen neuen Stand finden können. Kennt jemand vom Euch den aktuellen Stand des Antrags auf Erhebung der Hauptsacheklage durch den Anwalt von Böhmermann bzw einer Beschwerde durch Erdogan gegen die Entscheidung des Landgericht Hamburg?
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