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Du befindest dich im Forum: Aktuelles. Tagesaktuelle Ereignisse aus Politik und Gesellschaft gehören hier hinein. In diesem Forum kannst du dich über tagesaktuelle Ereignisse aus Politik und Gesellschaft austauschen, zum Beispiel über neue Gesetze, politische Skandale oder bekanntgewordene Verbrechen, anstehende Wahlen - kurz: alles, was erst kürzlich geschehen ist oder in naher Zukunft ein Thema sein wird. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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29.06.2016, 18:52 | #11 | |||
Moderator
Registriert seit: 07/2005
Ort: Frankfurt
Beiträge: 10.082
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Zitat:
10,20,30 Jahre ? Steht das dann noch in einer Verhältnismässigkeit ? Abgesehen davon glaubst du wirklich höhere Strafen fangen Straftäter ?
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30.06.2016, 08:27 | #12 | ||
Platin Member
Registriert seit: 06/2008
Beiträge: 1.653
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Wäre es nicht schwere Brandstiftung mit Todesfolge bei Tod bzw. Totschlag, wenn der Tod aufgrund von Nachschäden eintritt?
§211 StGB (2) besagt: "Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet" Die fetten und kursiven Stellen würden doch bei Brandstiftung eintreten. Genauer Tatbestand ist aber definitiv §306c StGB, = Brandstiftung mit Todesfolge:# "Verursacht der Täter durch eine Brandstiftung nach den §§ 306 bis 306b wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren"
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30.06.2016, 08:37 | #13 | |||
abgemeldet
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Zitat:
Und nein: Kein Gericht sieht das anders als ich. Des Raetsels Loesung: Schwere Brandstiftung kann mit Toetungsvorsatz eihergehen. Aber das ist nicht in jedem Fall so. Jepp. Ich weiss es besser.
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30.06.2016, 08:41 | #14 | |||
abgemeldet
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Zitat:
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30.06.2016, 10:34 | #15 | |||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
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Zitat:
Für alle nur denkbaren Varianten des Abfackelns von Asylbewerberheimen gibt es einen ausreichenden Strafrahmen, der bis lebenslänglich reicht. Das ist die Tatsache, während du mal wieder in Stammtischmanier nach Strafverschärfung rufst und obiges ein paar posts weiter vorne noch bestritten hast. Ich empfehle Voltax.
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30.06.2016, 11:04 | #16 | |||
abgemeldet
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Zitat:
Nicht jedes Abfackeln von Flüchtlingsheimen eröffnet die Möglichkeit einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das ist nur dann gegeben, wenn da ein Vorsatz zur Tötung von Menschen vorlag. Und dann sind es eben zusätzlich andere Straftatbestände als "nur" die Schwere Brandstiftung. Wenn Du es nicht kapieren magst, ist es mir jetzt aber auch egal.
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30.06.2016, 11:32 | #17 | ||
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Registriert seit: 01/2015
Beiträge: 9.568
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Es ist eine Sache, wenn jemand emotional aufgewühlt ist und einen Thread erstellt, um sich dahingehend auszukotzen. Komplett lächerlich ist es hingegen, auf Basis solch einer Stimmungslage eine Gesetzesänderung zu propagieren. Sollte sich unsere Regierung jemals dahingehend verändern, dass Gesetze aufgrund von Angst, Empörung oder Wut erstellt oder verändert werden, dann bin ich der erste, der aus Deutschland auswandert.
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30.06.2016, 11:50 | #18 | ||
Special Member
Registriert seit: 01/2005
Ort: irgendwo in BaWü
Beiträge: 2.842
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Könntest du das nicht vorher schon machen?? Ich hätte nichts dagegen..
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30.06.2016, 12:25 | #19 | |||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
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Zitat:
Du dementierst dauernd deine eigenen Phantasien. Vielleicht lernst du erst mal lesen. Und dann, wenn du das getan hast, unterbreite doch mal, wo du gerne die Strafen verschärft hättest. Und warum das die Kriminalität in diesem Bereich eindämmen würde.
Geändert von PIcasso1989 (30.06.2016 um 12:30 Uhr) |
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30.06.2016, 13:07 | #20 | |||
abgemeldet
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Zitat:
Neben der Haft gibt es zudem auch noch andere Möglichkeiten der Sanktionierung von Strafaten. Das aber nur als Anregung für die weitere Diskussion, aus der ich mich jetzt ausklinke. Ich habe nämlich keine Lust, Deine miese Laune und Dein schlechtes Benehmen auch noch mit juristischer Nachhilfe zu belohnen. Und wen interessiert schon meine Einzelmeinung, in welchem vielleicht recht kleinen Bereich ich noch eine Strafverschärfung für sinnvoll halte und wie die aussähe.
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