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Alt 23.09.2003, 16:07   #1
Anastasya
Member
 
Registriert seit: 12/2001
Beiträge: 190
Kündigung am letzten Tag der Probezeit

Hallo!
Mir wurde am letzten Tag der Probezeit ( sechs Monate) gekündigt.
Die Zustellung erfolgte durch einen Kollegen, der mir das Schreiben in den Briefkasten warf.

Ich habe die Kündigung jedoch erst am Tag darauf (also am ersten Tag im unbefristeten Arbeitsverhältnis) unter Zeugen erhalten.

An besagtem letzten Tag der Probezeit wollte mich mein Arbeitgeber noch dazu bringen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Dem Druck habe ich wohl nicht mehr Stand gehalten (ging schon einige Wochen) und musste noch vor dem finalen Gespräch ins Krankenhaus. Ich war richtig fertig mit den Nerven.
Danach war ich nicht zu Hause, sondern bei meiner Mutter um mich zu erholen (AU vom Arzt habe ich)


Im Grunde gibt's auch keinen Grund für die Kündigung...Der Betriebsrat kann (angeblich) nichts machen.

Ist diese Kündigung überhaupt rechtswirksam?

Gilt der Empfang oder der Zugang der Kündigung?

Einen Anwalt habe ich noch nicht eingeschaltet.
Ich freue mich über Antwort!

Gruß von Anastasya
Anastasya ist offline  
Alt 23.09.2003, 16:07 #00
Administrator
Hallo Anastasya, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 23.09.2003, 16:22   #2
Tobster
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Wie lange betrügt die Kündigungsfrist?

Ich weiß nur, dass in der Probezeit kein Grund genannt werden muß. ich würde einfach kurz einen Anwalt anrufen.
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Alt 23.09.2003, 16:26   #3
pepper
Senior Member
 
Registriert seit: 03/2002
Ort: Hamburg
Beiträge: 743
Es gilt der Tag der Zustellung. Damit bist Du wohl gekündigt. Ansonsten könnte ja jeder behaupten er habe den Brief erst nach der Probezeit geöffnet.

Gilt auch wenn Du ein Einschreiben bekommst und es noch bei der Post liegt - dies gilt als zugestellt.
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pepper ist offline  
Alt 23.09.2003, 16:39   #4
Anastasya
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 12/2001
Beiträge: 190
Pepper, wo hast du das gelesen?

Schau besser mal z.B. da nach.

http://www.gmbhr.de/heft/08_03/blickpunkt.htm
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Anastasya ist offline  
Alt 23.09.2003, 16:43   #5
Bruce Low
Member
 
Registriert seit: 12/2000
Beiträge: 286
Vorausgesetzt, der Briefkasten, in dem das Schreiben lag, gehört zu der ANschrift, unter der du gemeldet bist, ist dir das Schreiben grundsätzlich mit Einwurf in den Kasten zugegangen. Allerdings ist evtl. entscheidend, zu welcher Uhrzeit das Schreiben im Kasten landete. So gilt zum Beispiel von Kündigungen des Vermieters an den Mieter, dass das Schreiben spätestens um 16 Uhr im Kasten sein muss, da nach Rechtsprechung (Entscheidung ist mir nicht bekannt, läßt sich aber rausfinden) nicht erwartet wird, dass der Briefkasten nach dieser Uhrzeit nochmal kontrolliert wird.

Bevor du zum ANwalt rennst, solltest du dich mit der für dich zuständigen Gewerkschaft in Verbindung setzen! Erstens wissen die weit besser Bescheid, als ein "Wald- und Wiesenanwalt" (es sollte also wenn dann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein). Desweiteren macht ein Anwalt nichts ohne Kohle...


Gruß

Bruce
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Bruce Low ist offline  
Alt 23.09.2003, 16:49   #6
Anastasya
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 12/2001
Beiträge: 190
Hi Bruce (lang lang ist's her)

das Schreiben wurde mir (angeblich) um 18:30 zugestellt, laut Info auf meiner Handy-Mailbox.

Anastasya
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Anastasya ist offline  
Alt 23.09.2003, 16:52   #7
Tobster
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Laß sie wir sie sich erstmal schlau machen, bevor mir sie verwirren.

Mit der Gewerkschaft ist ne gute Idee, wenn man denn drinne ist...
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Alt 23.09.2003, 17:03   #8
Bruce Low
Member
 
Registriert seit: 12/2000
Beiträge: 286
Die Gerkschaft ist IMMER ne gute Idee... und Mitglied werden geht recht schnell und ist nicht wirklich teuer... ich weiß wovon ich rede....

Also, wenn das Schreiben wirklich so spät im Kasten gelandet ist, dann kann wohl wirklich nur davon ausgegangen werden, dass es dir erst am nächsten Tag (also nach Ende der Probezeit) zugegangen ist (siehe auch die oben gelinkte Entscheidung des BAG).

Also, nichts wie ab zur Gewerkschaft, da wird sie gehelft... oder so ähnlich...
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Bruce Low ist offline  
Alt 23.09.2003, 17:27   #9
Tobster
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Original geschrieben von Bruce Low
Die Gerkschaft ist IMMER ne gute Idee... und Mitglied werden geht recht schnell und ist nicht wirklich teuer... ich weiß wovon ich rede....

Also, wenn das Schreiben wirklich so spät im Kasten gelandet ist, dann kann wohl wirklich nur davon ausgegangen werden, dass es dir erst am nächsten Tag (also nach Ende der Probezeit) zugegangen ist (siehe auch die oben gelinkte Entscheidung des BAG).

Also, nichts wie ab zur Gewerkschaft, da wird sie gehelft... oder so ähnlich...

Alles wird Becher!
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Alt 23.09.2003, 17:33   #10
pepper
Senior Member
 
Registriert seit: 03/2002
Ort: Hamburg
Beiträge: 743
Fragt sich wie lange deine Arbeitszeit ist / war:

Der Kündigende kann das Kündigungsschreiben auch in den Briefkasten des Kündigungsempfängers einwerfen. Die Kündigung gilt in diesem Fall als zugegangen, sobald mit der nächsten Leerung des Briefkastens zu rechnen ist. Bei Berufstätigen wird dies wohl am späten Nachmittag sein, wenn sie aus der Arbeit nach Hause kommen. Wird die Kündigung erst in den späten Abendstunden eingeworfen, geht die Kündigung in der Regel erst am nächsten Tag zu, weil um diese Uhrzeit in der Regel niemand mehr seinen Briefkasten kontrolliert. Damit der Kündigende auch beweisen kann, dass er das Kündigungsschreiben in den Briefkasten eingeworfen hat, sollte er am besten einen Zeugen mitnehmen, der dies im Streitfall bestätigen kann.

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/...ung/index.html

Somit hast Du eventuel noch eine Chance... und nun ab zur Gewerkschaft
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pepper ist offline  
 

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