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Alt 16.03.2004, 15:19   #1
Vinothek
Junior Member
 
Registriert seit: 03/2004
Ort: Wittlich
Beiträge: 27
Kündigung

Hi!!
ich habe ein problem.im oktober letzes Jahr hab ich eine wohnung gemietet und die vermieterin hat eine mindestwohnzeit von 3 Jahren festgelegt. ich möchte aber in eine andere stadt ziehen. gibt es eine möglichkeit aus diesem mietvertrag rauszukommen??wäre lieb wenn mir jemand helfen könnte...
Mfg Jean
Vinothek ist offline  
Alt 16.03.2004, 15:19 #00
Administrator
Hallo Vinothek, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 16.03.2004, 15:27   #2
HAPPY
straightforward
 
Registriert seit: 01/2002
Ort: Ründeroth
Beiträge: 3.593
Vielleicht wenn du einen Nachmieter stellst.
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HAPPY ist offline  
Alt 16.03.2004, 15:51   #3
SorayaAmidala
Member
 
Registriert seit: 03/2004
Ort: Bremen
Beiträge: 325
Ich glaube die einzige Möglichkeit ist wenn du jemand hast der die Wohnung übernimmt. Dann hast du vielleicht eine Chance.
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SorayaAmidala ist offline  
Alt 16.03.2004, 15:56   #4
piranha67
Special Member
 
Registriert seit: 01/2004
Ort: Kiel
Beiträge: 2.736
nachmieter richtig, 3 müstest du stellen.

und dann würde ich mal beim verbraucherschutz nachfragen ob so etwas überhaupt rechtens ist mit den 3 jahren.
normal ist 3 monate kündigungsfrist.
ich weiß ja auch nicht was in deinem mietvertrag drinsteht
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piranha67 ist offline  
Alt 16.03.2004, 18:21   #5
MysteryWorlds1981
Special Member
 
Registriert seit: 10/2002
Beiträge: 2.522
Mietverträge mit Mindestlaufzeit sind seid einiger Zeit nicht mehr Rechtens in Deutschland. Ich glaube 2002 oder 2003 wurde das geändert, davor waren solche Mietverträge so gut wie unkündbar, mitlerweile aber wie schon gesagt nicht mehr erlaubt.

Also einfach Kündigen und sollte die Kündigung nicht angenommen werden, den Vermieter aufklären das das Gesetz geändert wurde (nicht alle Vermieter wissen davon).
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MysteryWorlds1981 ist offline  
Alt 16.03.2004, 19:53   #6
Zoi
Special Member
 
Registriert seit: 11/2003
Ort: nrw
Beiträge: 3.840
wir hatten einen 3-jahres-mietvertrag nach neuem mietrecht....laut aussage vom anwalt mussten wir zuerst nachmieter stellen.....
werden die vom vermieter abgelehnt-->antrag auf unter untervermietung stellen
wird das vom vermieter abgelehnt--->erneut kündigen mit 3-monats-frist und dann kann und darf der vermieter nicht mehr querschießen......

wir haben nachmieter gefunden also keine ahnung wie es letztendlich weitergegangen wäre.....wahrscheinlich wären wir vor gericht gelandet....

lg,
zoi
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Zoi ist offline  
Alt 16.03.2004, 21:16   #7
Zoppo Trump
Senior Member
 
Registriert seit: 04/2003
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 717
Über befristete Mietverträge

1. piranha67`s Nachmieter-These ist Unsinn.

2. Zoi war mit dem Untermietrtrick seinerzeit gut beraten.

3. MysteryWorlds1981`s These ist mit Vorsicht zu genießen. Sogenannte "qualifizierte Zeitverträge" sind auch heute noch zulässig. Ob ein solcher im konkreten Fall vorliegt, ist den Ausführungen im Ausgangsposting nicht zu entnehmen.
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Geändert von Zoppo Trump (17.03.2004 um 05:04 Uhr)
Zoppo Trump ist offline  
Alt 20.03.2004, 20:01   #8
piranha67
Special Member
 
Registriert seit: 01/2004
Ort: Kiel
Beiträge: 2.736
quelle?

woher du weißt?
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piranha67 ist offline  
Alt 30.03.2004, 13:21   #9
alex324
Junior Member
 
Registriert seit: 02/2004
Beiträge: 12
rede doch mal mit dem vermieter. wenn doch nichts zumachen ist, verbraucherschutz anfragen oder laß einen rechtsanwalt die sache prüfen.

alex
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alex324 ist offline  
 

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