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Alt 21.04.2005, 02:30   #11
Ryker
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Zitat:
Zitat von Nachricht von Sam
Alles klar....ihr seit in Ordnung... wirklich .....
Was sollen jetzt die Verallgemeinerungen?
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Ryker ist offline  
Alt 21.04.2005, 02:32   #12
Nachricht von Sam
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Zitat:
Zitat von Ryker
Was sollen jetzt die Verallgemeinerungen?
DAS war KEINE....diese Aussage beruht auf der Annahme, das jemand, für den es "SCHLIMMERES" gibt, nicht so ganz allein sein kann....
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Alt 21.04.2005, 02:36   #13
Ryker
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Zitat:
Zitat von Nachricht von Sam
DAS war KEINE....diese Aussage beruht auf der Annahme, das jemand, für den es "SCHLIMMERES" gibt, nicht so ganz allein sein kann....
Darf ich davon ausgehen, dass die Rueckkehr Deines Humors eine Verbesserung Deines Gemuetszustands indiziert?
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Ryker ist offline  
Alt 21.04.2005, 02:40   #14
Nachricht von Sam
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Beiträge: n/a
Das könnte eine krasse Fehlinterpretation werden.....
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Alt 21.04.2005, 02:42   #15
Micha Jg.67
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Beiträge: 7
Hallo Leute,

Ich wollte hier keinen Streit auslösen. Hintergrund meines Beitrags ist ein Nachbar der mehrfach wegen Sexualdelikten an Minderjährigen (Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen, Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen) verfolgt wurde und auch bereits einmal verurteilt wurde. Er ist ganz klar als pädophil bekannt und meiner Frau hat er gesagt es sei ihm alles egal, er hielte sich halt and die knapp über 14-jährigen um der Strafverfolgung zu entgehen.

Was Ryker sagte ist schon richtig, es kann nicht sein daß der 18-jährige der mit seiner 17-jährigen Freundin schläft, verfolgt wird aber was ist bei unter 16-jährigen und bei einem Altersunterschied der Jahrzehnte beträgt, dazu noch ein eindeutig pädophil veranlagter Mann der auch bereits strafrechtlich in Erscheinung trat und dazu noch Jungen die (wie er selbst sagte) in aller Regel heterosexuell orientiert sind? ich finde daß die gesetzliche Regelung zwischen diesen höchst unterschiedlichen Fällen differenzieren müßte.

Gruß Michael
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Micha Jg.67 ist offline  
Alt 21.04.2005, 02:50   #16
Nachricht von Sam
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Beiträge: n/a
Hast sicher keinen Streit vom Zaun gebrochen....nur leider bin ich bei dem Thema SEHR EMPFINDSAM....kann daran liegen, das ich bereits ZWEIMAL im "Leben" mit solchem Gewürm zutun hatte.... und mich noch heute WAHNSINNIG darauf freue, bis ES wieder draussen ist...wenn ich nicht schon vorher das Geld für diverse Zuneigungen seiner "Freunde" auftreibe.....
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Alt 21.04.2005, 02:58   #17
Micha Jg.67
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Beiträge: 7
Ich frage mich ob nicht eine Regelung sinnvoller wäre, die bei sehr jungen (z.B. unter 16) einen maximalen Altersunterschied von einigen Jahren fordert damit der sexuelle Kontakt straffrei bleibt, eine solche Regelung gibt es z.B. in der Schweiz. Da ware z.B. die Beziehung eines 17-jährigen zu einem 14-jährigen noch straffrei, Bei einem Altersunterschied über 3 Jahre wäre es strafbar. Vielleicht könnte man diesen maximalen Altersunterschied ja auch etwas größer auslegen.

Außerdem frage ich mich ob es gerechtfertigt ist daß ein einschlägig vorbestrafter Pädophiler der fast 40 ist zu 14-jährigen Jungen Kontakt suchen sollte, auch das könnte man rechtlich unterbinden.

Mir kringeln sich zumindest die Nackenhaare wenn ich daran denke daß so ein Mann in den Unterhosen einer unserer Jungs kramen könnte wenn der gerade mal 14 geworden ist.
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Geändert von Micha Jg.67 (21.04.2005 um 03:10 Uhr)
Micha Jg.67 ist offline  
Alt 21.04.2005, 03:53   #18
Ryker
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Beiträge: 10.305
Ich werde mal bei dem von mir bisher behandeltem Aspekt bleiben, denn fuer richtige Paedophile gibts doch nur eine rueckfallfreie Sanktion:
http://img259.echo.cx/img259/3543/hoperope9ya.png




Nun denn:
Zitat:
Zitat von Micha Jg.67
Ich frage mich ob nicht eine Regelung sinnvoller wäre, die bei sehr jungen (z.B. unter 16) einen maximalen Altersunterschied von einigen Jahren fordert damit der sexuelle Kontakt straffrei bleibt, eine solche Regelung gibt es z.B. in der Schweiz. Da ware z.B. die Beziehung eines 17-jährigen zu einem 14-jährigen noch straffrei, Bei einem Altersunterschied über 3 Jahre wäre es strafbar. Vielleicht könnte man diesen maximalen Altersunterschied ja auch etwas größer auslegen.
Nach wie vor ist eine Aulegung mit fest definierten Zeitraeumen immer sehr schwierig und koennte zu Verurteilungen fuehren - aber sehen wir uns doch erstmal die tatsaechliche Situation in Deutschland an:
http://img252.echo.cx/img252/353/bla4ow.jpg
Quelle

Zitat:
StGB § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen

an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt

oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.


Wir haben doch schon Gesetze, die Deine Forderungen erfuellen, nur das Srafmass ist jetzt noch diskutabel...
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Ryker ist offline  
Alt 21.04.2005, 06:51   #19
Micha Jg.67
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Beiträge: 7
§182 StGB

Hallo Ryker,

zunächst danke für die ausführliche Zusammenfassung.

Du hast recht daß es mit dem §182StGB prinzipiell eine Handhabe gegen sexuellen Mißbrauch von Jugendlichen gibt.

Allerdings:

1.
Es ist ein Antragsdelikt, d.h. die Strafverfolgungsbehörden dürfen nur auf einen Strafantrag hin (nicht auf eine Strafanzeige) ermitteln. d.h erst auf einen Strafantrag des Jungen/Mädchen oder seiner Eltern hin, kann die Staatsanwaltschaft aktiv werden.

2.
Prinzipiell können sexuelle Handlungen die Folge eines Ausnutzens der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen waren nach §182 Abs.2 StGB bestraft werden. Jedoch gilt "im Zweifel für den Angeklagten" Es muß also nachgewisen werden daß der Jugendliche tatsächlich zur Tatzeit für sein Alter psychosexuell verhältnismäßig unreif war und es muß ferner nachgewiesen werden daß die sexuellen Handlungen nur unter Ausnutzung dieses Umstandes zustandekamen.

Selbst wenn es also tatsächlich zum Strafantrag kommt, ist eine Verurteilung sehr in Frage gestellt.

Mir erscheint daß diese Gesetzte unter dem Gedanken gefaßt wurden, daß heute Jugendliche schon früh sexuell aktiv werden und ihre sexuelle Entwicklung nicht unter Sanktionierung gestellt werden sollen, dem stimme ich auch zu aber ich möchte sehr bezweifeln daß es für einen 14-jährigen eine glückbringende, seine Entwicklung förderliche Sache ist, wenn er von 30 jahre älteren, vorbestraften Pädophilen in die Sexualität eingeführt wird, der langjährige Erfahrung darin besitzt, solch junge Menschen für seine Zwecke zu instrumentalisieren und dies so zu tun daß er dabei straffrei bleibt - einem Pädophilen der ja eigentlich lieber einen 10-jährigen hätte, sich aber den 14-jährigen nimmt weil er sich damit bei geschicktem Vorgehen jeglicher Strafe entziehen kann.

Warum sollte man solche Konstellationen (nachweislich pädophiler Mann, weit über 30 der Knaben/Mädchen unter 16 sucht) nicht von vorneherein unter Strafe stellen? Ich kann zunmindest keinen Sinn in solchen "Partnerkonstellationen" sehen, es bringt nur Gefahren und sicher kein Lebensglück für den Jungen oder das Mädchen,

oder siehst du das anders? - vielleicht habe ich da ja ein total falsches Bild. Ich kann nur aus meiner Erfahrung sagen daß ich 14-jährige so erlebe daß sie üblicherweise psychisch noch am Rande zwischen Kindheit und Jugend stehen und gerade mal ihre ersten vorsichtigen und zarten Schritte in Richtung Sexualität und Partnerschaft wagen. ich kann mir schlechterdings vorstellen daß ein 40-jähriger Mann da der richtige Gefährte für diese ersten Versuche darstellen soll. Und wenn ich dann höre daß sich diese Männer überwiegend Jungen aussuchen die sich später heterosexuell entwickeln dann erkenne ich schon gar keinen Sinn in so einer Sache. Da sollte sich dieser Junge doch lieber eine nette Freundin zulegen und wenn er denn gleichgeschlechtliche Versuche unternehmen will dann doch lieber mit einem Jungen der genau wie er noch suchend ist und diese Neugier mit ihm auf eine angemessene, unverbindliche Weise stillen kann.

Das sind die Gedanken die mir so in den Sinn kommen, vielleicht sehen das andere aber auch anders.

Nochmals: Das hat aus meiner Sicht nichts zu tun mit Beziehungen unter jungen Leuten und ich meine schon daß man zwischen beiden Phänomenen irgendwo auch eine sinnvolle Trennlinie ziehen kann, ohne das man Unrecht erzeugt.

Gruß Michael
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Micha Jg.67 ist offline  
Alt 21.04.2005, 07:20   #20
Alias
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Dann sollte man den Jugentlichen helfen, Aufklärung ist glaube ich besser als Gesetze zu verschärfen, denn übertreten werden sie so oder so.
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