06.06.2005, 21:21 | #21 | ||
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"Heute ist der Tatbestand der Zoophilie also straffrei, es sei denn es kann Tierquälerei nachgewiesen und nach dem Tierschutzgesetz (das für viele aber ohnehin noch reichliche Lücken aufweist) bestraft werden. Wird das Tier eines anderen verletzt, gilt es als Sachbeschädigung. Dringt der Betreffende in ein fremdes Grundstück ein („Fence-Hopping„ = „Zaunspringen„), liegt Hausfriedensbruch vor. Juristisch relevant kann es auch werden, wenn eine solche Tat zur Erregung öffentlichen Ärgernisses führt. Außerdem ist es verboten, entsprechende Texte oder Bilder zu verteilen, denn das fällt unter die Verbreitung pornographischer Schriften (während die Herstellung für den Eigengebrauch juristisch gestattet ist)."
der ganze link:http://www.psychosoziale-gesundheit....zoophilie.html
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06.06.2005, 21:22 | #22 | ||
Member
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[QUOTE=Zebra]Der Grund könnte einfach darin liegen, dass viele Kunden keine Sodomievideos in ihrer Videothek stehen sehen wollen > es schlecht für das Image der Videothek wäre.
Glaub ich auch nicht. Mach mal eine Umfrage, wieviel Kack-Videos sehen wollen. Da findest du nicht unbedingt viel mehr Anhänger... Und wenn würde es doch wenigstens die ein oder andere "Nischenvideothek" geben, die sich darauf spezialisiert und die sicherlich vorhandenen Wünsche befriedigt.
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06.06.2005, 21:23 | #23 | |||
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[QUOTE=Der_Barde]
Zitat:
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06.06.2005, 21:23 | #24 | ||
Member
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@ Kuhfladen
Unter das Verbot der Verbreitung jugendgefährdender Schriften fällt auch normale Pornographie. Ist also auch nicht der Grund...
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06.06.2005, 21:24 | #25 | ||
Special Member
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Aber es muss doch ein Gesetz geben, was solche Menschen irgendwie verfolgt. Jemand der sowas macht ist doch nicht richtig im Kopf und da muss doch zumindest eine psychologische Begutachtung erfolgen. Oder man legt es so aus: Gefahr für die Allgemeinheit.
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06.06.2005, 21:24 | #26 | |||
Member
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Zitat:
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06.06.2005, 21:25 | #27 | |||
Member
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Zitat:
2. Wo geht da gefahr für die Allgemeinheit aus?
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06.06.2005, 21:35 | #28 | ||
Special Member
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1. Naja, schwer zu sagen, aber wäre es in deinen Augen normal ?
2. öffentliches Ärgernis - oder wenn Kinder sowas mit ansehen.
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06.06.2005, 21:40 | #29 | |||
kittenish
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Zitat:
hmmmmmmmmm.......IMO ist sex mit tieren nicht eben artgerecht...(was pickt und sich paart, das ist eine art...) ... also ich finde es gibt allen grund, bei tieren nichteinverständnis und ausnutzung einer zwangslage vorauszusetzen... :-dellexe-berghaare:
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06.06.2005, 21:42 | #30 | |||
kittenish
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Zitat:
--und isses wichtig obs normal ist? normal sein is für mich ne horrorvorstellung 2. bei nem video kanns ja kein öfftl. ärgernis sein, und die kindergefahr kann aj auch nicht als öfftlK. zählen
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