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Alt 07.06.2005, 14:29   #51
Obiuss
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Registriert seit: 07/2001
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.618
pragaphenreiterei.
nichts ist so dehnbar, wie das gesetz. geht in einen richtig üblen pornoschuppen und haut den alten mann, der da hinterm tresen steht mal auf nen tierporno an. wenn ihr das ernst genug rüberbringt, wird er garantiert einen unterm ladentisch hervorzaubern...
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Obiuss ist offline  
Alt 07.06.2005, 14:49   #52
AndrewAustralien
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Danke für die rechtliche Info Carla.

Ich finde diese rechtsprechung, und daß ein Tier überhaupt eine "Sache" sein könnte, was ich schon mal gelesen habe, wirklich komisch.
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Alt 07.06.2005, 19:11   #53
Carla727
Golden Member
 
Registriert seit: 10/2004
Beiträge: 1.246
Zitat:
Zitat von Obiuss
pragaphenreiterei.
nichts ist so dehnbar, wie das gesetz. geht in einen richtig üblen pornoschuppen und haut den alten mann, der da hinterm tresen steht mal auf nen tierporno an. wenn ihr das ernst genug rüberbringt, wird er garantiert einen unterm ladentisch hervorzaubern...
Verstehe nicht was das in diesem Fall mit "Dehnbarkeit" und "Paragrafenreiterei" zu tun hat.

§ 184a stellt das Verbreiten von gewalt- und tierpornographishen Schriften unter Strafe, § 184b die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von kinderpornographischen Schriften. Was muss da ausgedehnt werden?

Und wieso Paragraphenreiterei?
(Fast) Jedes Gesetz kann man brechen oder zumindest umgehen.

Weiß nicht was Du aus der Feststellung folgerst, daß Tierpornographie auch unterm Ladentisch erhältlich ist. ´

Denke daß es jedem klar ist, daß es kaum ein Gesetz gibt, das nicht auch gebrochen wird.
Fragt sich nur, ob das Problem nun beim Gesetz liegt, oder bei dem der es achten oder durchsetzen soll.

Carla
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Carla727 ist offline  
Alt 07.06.2005, 19:36   #54
Carla727
Golden Member
 
Registriert seit: 10/2004
Beiträge: 1.246
Zitat:
Zitat von AndrewAustralien
Danke für die rechtliche Info Carla.

Ich finde diese rechtsprechung, und daß ein Tier überhaupt eine "Sache" sein könnte, was ich schon mal gelesen habe, wirklich komisch.
Eigentlich ist es so:
Im Sinne des Zivilrechts sind Tiere keine Sachen - aber es finden auf Tiere die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
Das heisst, das letztendlich auf Tiere die gleichen Vorschriften (wiegesagt, im Zivílrecht) Anwendung finden, wie auf ein Buch, ein Fahrrad oder ein Auto.
Der Gesetzgeber will damit erreichen, daß klargestellt ist, das gedanklich schon zwischen Tieren und einem Buch unterschieden wird - aber eben wenn es z.B. um den Eigentumserwerb geht (Kauf) die gleichen Vorschriften Anwendung finden.
Aber, es gibt eine Gerichtsentscheidung die deutlich macht, daß diese "entsprechende Anwendung" (=rechtliche Gleichstellung von Tieren und Sachen) ihre Grenzen hat und eben berücksichtigen muss, daß ein Tier eben ein Lebewesen ist und keine Sache wie im allgmeinen Sprachgebrauch unter "Sache" verstanden wird.
Hab mal einen Ausschnitt von einer Entscheidung für den, den es interessiert hier hineinkopiert:

Zitat:
Zwar sind Tiere nach dem Gesetz bewegliche Sachen im Sinne des BGB. Der Sachbegriff ist aber im Lichte des Tierschutzgesetzes zu interpretieren.

Aus dem aus § 1 Tierschutzgesetz abgeleiteten Grundsatz, dass der Mensch aus Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen hat, ergibt sich, dass eine rein sachenrechtliche Betrachtungsweise der Betrachtung des Tieres als Mitgeschöpf nicht mehr gerecht wird.

Es ist anerkannt, dass Hunde auf die Person des Halters fixiert sind. Die sprichwörtliche Anhänglichkeit und Treue von Hunden findet darin ihren Ausdruck.

Wenn ein Hund nicht bei seinem eigentlichen Halter ist, kann es zur Beeinflussung des Verhaltens kommen.

Gerade weil das Ergebnis derartiger Beeinflussung nicht von vornherein erkennbar ist, andererseits aber ein durch entsprechende Charakterveränderung entstehender Schaden bei einem Tier kaum reparabel ist, verbietet es sich, ein Zurückbehaltungsrecht an einem Hund anzunehmen.

Hat also jemand einen Hund in Pflege gehabt und sind in dieser Zeit tierärztliche Kosten entstanden, dann muss der Pfleger den Hund an den Eigentümer wieder zurückgeben und kann die Herausgabe nicht davon abhängig machen, dass der Eigentümer ihm erst die tierärztlichen Operationskosten zu ersetzen habe.

AG Bad Homburg, Az.: 2 C 1180/01 (10) (n.kr.)
Im Strafrecht werden Tiere als Sache behandelt, indem im Bereich der Delikte wie Sachbeschädigung nicht nur die Beschädigung von Sachen, sondern auch die "Beschädigung" von Tieren unter Strafe gestellt wird.
Damit soll vor Allem der Tatsahe gerecht werden, daß nicht alle Tiere bloße Haustiere mit lediglich persönlichem Wert für den Halter sind, sondern viele Tiere eben einen hohen Vermögenswert haben (zb Zuchttiere) und oft auch für den Halter zumindest auch einen wirtschaftlichen Wert haben (zB die Kühe von Landwirten). Das gleiche gilt auch bei Diebstahl.
Carla
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Carla727 ist offline  
Alt 07.06.2005, 19:51   #55
Zebra
Striped Member
 
Registriert seit: 11/2004
Beiträge: 7.828
Zitat:
Zitat von AndrewAustralien
Ich finde diese rechtsprechung, und daß ein Tier überhaupt eine "Sache" sein könnte, was ich schon mal gelesen habe, wirklich komisch.
Ich auch.
Was ist denn ein Tier in Anustalien?
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Zebra ist offline  
Alt 08.06.2005, 10:59   #56
AndrewAustralien
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Carla727
Im Strafrecht werden Tiere als Sache behandelt, indem im Bereich der Delikte wie Sachbeschädigung nicht nur die Beschädigung von Sachen, sondern auch die "Beschädigung" von Tieren unter Strafe gestellt wird.
Damit soll vor Allem der Tatsahe gerecht werden, daß nicht alle Tiere bloße Haustiere mit lediglich persönlichem Wert für den Halter sind, sondern viele Tiere eben einen hohen Vermögenswert haben (zb Zuchttiere) und oft auch für den Halter zumindest auch einen wirtschaftlichen Wert haben (zB die Kühe von Landwirten). Das gleiche gilt auch bei Diebstahl.
Carla
Danke Crala, interessant.
Aber was ist wenn einer einem Tier im Wald, welches keinem gehört, etwas antut? Das ist sicher im Kriminalrecht völlig anders, das Tier kann keine Sache sein.
Ich meine, angenommen eine Bushaltestelle wird vandalisiert und zerstört, das ist klar Sachbeschädigung, aber wenn man einem Tier etwas antut muß das "mehr" sein. Gibt es ein anderes Gesetz?
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Alt 08.06.2005, 11:01   #57
AndrewAustralien
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Zebra
Ich auch.
Was ist denn ein Tier in Anustalien?
Wer ein Tier stehlt kann bestraft werden wie man jeden Dieb bestraft. Wer einem Tier etwas antut macht sich wegen eines völlig anderen Gesetzes strafbar.
Es gibt also Gesetze die es spezifisch verbieten, etwas einem Tier anzutun.
Sex mit Tieren ist immer schweres Verbrechen, der Besitz von Pronographie dieser Art auch.
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Alt 08.06.2005, 16:32   #58
Carla727
Golden Member
 
Registriert seit: 10/2004
Beiträge: 1.246
Zitat:
Zitat von AndrewAustralien
Aber was ist wenn einer einem Tier im Wald, welches keinem gehört, etwas antut? Das ist sicher im Kriminalrecht völlig anders, das Tier kann keine Sache sein.
Ich meine, angenommen eine Bushaltestelle wird vandalisiert und zerstört, das ist klar Sachbeschädigung, aber wenn man einem Tier etwas antut muß das "mehr" sein. Gibt es ein anderes Gesetz?
Im Strafrecht, also im Bereich des StGB wird das Tier als Sache angesehen.
Es geht dabei aber weniger um den Schutz des Tieres als Lebewesen, sondern um den Schutz des Tieres als Eigentum des Halters.

Das "mehr" welches Du als strafwürdig siehst, geht über die Verletzung von Eigentum hinaus, nämlich das Interesse des Tieres an Unversehrtheit und Leben. Das wird durch das Tierschutzgesetz geschützt, habe mal hier ein paar Vorschriften hineinkopiert:

Zitat:
Tierschutzgesetz 1998 (Auszug)
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 17 TierSchG
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
einem Wirbeltier
aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

§ 18 TierSchG
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt,
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer, abgesehen von den Fällen des Absatz 1 Nr. 1, einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.
Wenn jemand ein Tier, welches jemand anderem gehört verletzt, dann macht er sich der Sachbeschädigung strafbar UND verstößt gegen das TierSchG.
Verletzt er ein Tier, welches niemandem gehört oder sein eigenes ist, dann verstößt er "nur" gegen dass TierSchG.

Wenn ein Tier in freier Wildbahn getötet wird, dann kommt außerdem noch eine Strafbarkeit wegen Jagdwilderei in Betracht, aber dabei geht es um die Verletzung fremden Jagdrechts und nicht um den Schutz der Tiere.

Carla
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Carla727 ist offline  
Alt 08.06.2005, 16:52   #59
Carla727
Golden Member
 
Registriert seit: 10/2004
Beiträge: 1.246
Interessante Seite zum Thema Sodomie, vor Allem mit Darstellung der Rechtslage:

http://www.verschwiegenes-tierleid-online.de
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Carla727 ist offline  
Alt 09.06.2005, 11:56   #60
AndrewAustralien
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Danke Carla.
Es ist dann doch so, wenn ein Assi meinen Briefkasten vadalisiert und meinen Hund einen Tritt verpaßt dann wird er im zweiten Fall auch bestraft weil er den Hund verletzt hat, das ist ein Anfang. Das TierschutG scheint für mich aber nicht streng genug zu sein.
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