07.06.2005, 14:29 | #51 | ||
Dauerhaft Gesperrt
Registriert seit: 07/2001
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.618
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pragaphenreiterei.
nichts ist so dehnbar, wie das gesetz. geht in einen richtig üblen pornoschuppen und haut den alten mann, der da hinterm tresen steht mal auf nen tierporno an. wenn ihr das ernst genug rüberbringt, wird er garantiert einen unterm ladentisch hervorzaubern...
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07.06.2005, 14:49 | #52 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Danke für die rechtliche Info Carla.
Ich finde diese rechtsprechung, und daß ein Tier überhaupt eine "Sache" sein könnte, was ich schon mal gelesen habe, wirklich komisch.
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07.06.2005, 19:11 | #53 | |||
Golden Member
Registriert seit: 10/2004
Beiträge: 1.246
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Zitat:
§ 184a stellt das Verbreiten von gewalt- und tierpornographishen Schriften unter Strafe, § 184b die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von kinderpornographischen Schriften. Was muss da ausgedehnt werden? Und wieso Paragraphenreiterei? (Fast) Jedes Gesetz kann man brechen oder zumindest umgehen. Weiß nicht was Du aus der Feststellung folgerst, daß Tierpornographie auch unterm Ladentisch erhältlich ist. ´ Denke daß es jedem klar ist, daß es kaum ein Gesetz gibt, das nicht auch gebrochen wird. Fragt sich nur, ob das Problem nun beim Gesetz liegt, oder bei dem der es achten oder durchsetzen soll. Carla
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07.06.2005, 19:36 | #54 | ||||
Golden Member
Registriert seit: 10/2004
Beiträge: 1.246
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Zitat:
Im Sinne des Zivilrechts sind Tiere keine Sachen - aber es finden auf Tiere die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung. Das heisst, das letztendlich auf Tiere die gleichen Vorschriften (wiegesagt, im Zivílrecht) Anwendung finden, wie auf ein Buch, ein Fahrrad oder ein Auto. Der Gesetzgeber will damit erreichen, daß klargestellt ist, das gedanklich schon zwischen Tieren und einem Buch unterschieden wird - aber eben wenn es z.B. um den Eigentumserwerb geht (Kauf) die gleichen Vorschriften Anwendung finden. Aber, es gibt eine Gerichtsentscheidung die deutlich macht, daß diese "entsprechende Anwendung" (=rechtliche Gleichstellung von Tieren und Sachen) ihre Grenzen hat und eben berücksichtigen muss, daß ein Tier eben ein Lebewesen ist und keine Sache wie im allgmeinen Sprachgebrauch unter "Sache" verstanden wird. Hab mal einen Ausschnitt von einer Entscheidung für den, den es interessiert hier hineinkopiert: Zitat:
Damit soll vor Allem der Tatsahe gerecht werden, daß nicht alle Tiere bloße Haustiere mit lediglich persönlichem Wert für den Halter sind, sondern viele Tiere eben einen hohen Vermögenswert haben (zb Zuchttiere) und oft auch für den Halter zumindest auch einen wirtschaftlichen Wert haben (zB die Kühe von Landwirten). Das gleiche gilt auch bei Diebstahl. Carla
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07.06.2005, 19:51 | #55 | |||
Striped Member
Registriert seit: 11/2004
Beiträge: 7.828
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Zitat:
Was ist denn ein Tier in Anustalien?
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08.06.2005, 10:59 | #56 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Aber was ist wenn einer einem Tier im Wald, welches keinem gehört, etwas antut? Das ist sicher im Kriminalrecht völlig anders, das Tier kann keine Sache sein. Ich meine, angenommen eine Bushaltestelle wird vandalisiert und zerstört, das ist klar Sachbeschädigung, aber wenn man einem Tier etwas antut muß das "mehr" sein. Gibt es ein anderes Gesetz?
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08.06.2005, 11:01 | #57 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Es gibt also Gesetze die es spezifisch verbieten, etwas einem Tier anzutun. Sex mit Tieren ist immer schweres Verbrechen, der Besitz von Pronographie dieser Art auch.
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08.06.2005, 16:32 | #58 | ||||
Golden Member
Registriert seit: 10/2004
Beiträge: 1.246
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Zitat:
Es geht dabei aber weniger um den Schutz des Tieres als Lebewesen, sondern um den Schutz des Tieres als Eigentum des Halters. Das "mehr" welches Du als strafwürdig siehst, geht über die Verletzung von Eigentum hinaus, nämlich das Interesse des Tieres an Unversehrtheit und Leben. Das wird durch das Tierschutzgesetz geschützt, habe mal hier ein paar Vorschriften hineinkopiert: Zitat:
Verletzt er ein Tier, welches niemandem gehört oder sein eigenes ist, dann verstößt er "nur" gegen dass TierSchG. Wenn ein Tier in freier Wildbahn getötet wird, dann kommt außerdem noch eine Strafbarkeit wegen Jagdwilderei in Betracht, aber dabei geht es um die Verletzung fremden Jagdrechts und nicht um den Schutz der Tiere. Carla
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08.06.2005, 16:52 | #59 | ||
Golden Member
Registriert seit: 10/2004
Beiträge: 1.246
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Interessante Seite zum Thema Sodomie, vor Allem mit Darstellung der Rechtslage:
http://www.verschwiegenes-tierleid-online.de
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09.06.2005, 11:56 | #60 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Danke Carla.
Es ist dann doch so, wenn ein Assi meinen Briefkasten vadalisiert und meinen Hund einen Tritt verpaßt dann wird er im zweiten Fall auch bestraft weil er den Hund verletzt hat, das ist ein Anfang. Das TierschutG scheint für mich aber nicht streng genug zu sein.
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