Juristische Frage im Bereich der "sexuellen Entfaltung"
Also im Vorraus möchte ich hier schon mal erwähnen, dass ich nicht auf diese Frage gekommen bin und dass derjenige der dies fragte auch nichts dergleichen praktiziert. Also Ich habe hier im Archiv bereits größere Diskussionen über Sodomie gesehen, ebenso über Nekrophilie (bei falscher Schreibweise entschuldigt das bitte) und jetzt möchte ich wissen wie juristisch gesehen die Kombination aus beidem zu sehen ist. Reines Interesse. Ich spreche noch mal alle bei mir beteiligten von Erfahrungen entsprechender Art frei und ebenso von einer Neigung zu , ja, nekrophiler Sodomie.
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ob man da strafrechtlich verfolgt werden kann, weiß ich nich...
mal ganz vorsichtig gefragt: ist es nicht egal ob ich mich mit nem toten tier befriedige? also moralisch finde ich das höchst verwerflich, aber tatbestand an sich: juristisch könnte ich es mir nicht vorstellen... |
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Aber was hat dieser Scheiß mit "sexueller Entfaltung" zu tun? |
ich war mal auf der suche:
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aber mal abgesehen davon, ich hab schon von so einigen seehr seehr kranken fetischen gehört, aber ich kann mir kaum vorstellen, das es auf diesem planeten auch nur einen menschen gibt, der sein dödel freiwillig in ein totes tier steckt... |
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Ich glaube aber auch, dass es höchstens dann Probleme geben könnte, wenn das Tier eigens zu diesem Zweck getötet wurde. Ist aber aus dem Bauch heraus geschrieben, keine Ahnung, wie die §§ dazu stehen. |
gehts vielleicht um ne rinderroulade?
(sorrry, konnt ich mir nicht verkneifen) |
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OT: Beginnt die Totenruhe sofort nach eintreten des Todes? Oder erst, wenn die Leiche begraben ist? Ich glaube letzteres, zumindest beim Menschen. |
sehe ich anders. erinnere dich an den präperator, der die körperwelten erdachte. dessen tote haben nach dem tod nicht ein sandkorn gesehen. die wurden sofort in sein labor überführt und präperiert.
und die anwälte in hamburg haben auch zuerst die gestörte totenruhe durchgesetzt |
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