06.06.2005, 18:19 | #1 |
Junior Member
Registriert seit: 06/2005
Ort: Behind Uranus
Beiträge: 22
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Juristische Frage im Bereich der "sexuellen Entfaltung"
Also im Vorraus möchte ich hier schon mal erwähnen, dass ich nicht auf diese Frage gekommen bin und dass derjenige der dies fragte auch nichts dergleichen praktiziert. Also Ich habe hier im Archiv bereits größere Diskussionen über Sodomie gesehen, ebenso über Nekrophilie (bei falscher Schreibweise entschuldigt das bitte) und jetzt möchte ich wissen wie juristisch gesehen die Kombination aus beidem zu sehen ist. Reines Interesse. Ich spreche noch mal alle bei mir beteiligten von Erfahrungen entsprechender Art frei und ebenso von einer Neigung zu , ja, nekrophiler Sodomie.
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06.06.2005, 18:19 | #00 |
Administrator
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Hallo Lonely God, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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06.06.2005, 18:26 | #2 | ||
Platin Member
Registriert seit: 07/2001
Ort: nähe Berlin
Beiträge: 1.700
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ob man da strafrechtlich verfolgt werden kann, weiß ich nich...
mal ganz vorsichtig gefragt: ist es nicht egal ob ich mich mit nem toten tier befriedige? also moralisch finde ich das höchst verwerflich, aber tatbestand an sich: juristisch könnte ich es mir nicht vorstellen...
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06.06.2005, 18:29 | #3 | |||
Senior Member
Registriert seit: 04/2003
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 717
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Zitat:
Aber was hat dieser Scheiß mit "sexueller Entfaltung" zu tun?
Geändert von Zoppo Trump (06.06.2005 um 18:42 Uhr) |
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06.06.2005, 18:31 | #4 | ||||
Platin Member
Registriert seit: 07/2001
Ort: nähe Berlin
Beiträge: 1.700
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ich war mal auf der suche:
Zitat:
Zitat:
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06.06.2005, 19:50 | #5 | |||
Dauerhaft Gesperrt
Registriert seit: 07/2001
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.618
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Zitat:
aber mal abgesehen davon, ich hab schon von so einigen seehr seehr kranken fetischen gehört, aber ich kann mir kaum vorstellen, das es auf diesem planeten auch nur einen menschen gibt, der sein dödel freiwillig in ein totes tier steckt...
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06.06.2005, 19:53 | #6 | |||
Striped Member
Registriert seit: 11/2004
Beiträge: 7.828
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Zitat:
Ich glaube aber auch, dass es höchstens dann Probleme geben könnte, wenn das Tier eigens zu diesem Zweck getötet wurde. Ist aber aus dem Bauch heraus geschrieben, keine Ahnung, wie die §§ dazu stehen.
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06.06.2005, 19:54 | #7 | ||
kittenish
Registriert seit: 11/2004
Ort: in Gedanken schon woanders
Beiträge: 7.778
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gehts vielleicht um ne rinderroulade?
(sorrry, konnt ich mir nicht verkneifen)
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06.06.2005, 19:55 | #8 | |||
Dauerhaft Gesperrt
Registriert seit: 07/2001
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.618
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Zitat:
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06.06.2005, 19:58 | #9 | |||
Striped Member
Registriert seit: 11/2004
Beiträge: 7.828
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Zitat:
OT: Beginnt die Totenruhe sofort nach eintreten des Todes? Oder erst, wenn die Leiche begraben ist? Ich glaube letzteres, zumindest beim Menschen.
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06.06.2005, 20:29 | #10 | ||
Dauerhaft Gesperrt
Registriert seit: 07/2001
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.618
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sehe ich anders. erinnere dich an den präperator, der die körperwelten erdachte. dessen tote haben nach dem tod nicht ein sandkorn gesehen. die wurden sofort in sein labor überführt und präperiert.
und die anwälte in hamburg haben auch zuerst die gestörte totenruhe durchgesetzt
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