23.11.2005, 05:46 | #1 |
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Kündigung
Guten Morgen,
Ich habe vor kurzem erfahren, dass mein Chef bald seine Firma schliessen will! (so sagte er zumindest zu mir) Er hat mir mündlich gekündigt, mir zur Auswahl gestellt, wann ich denn aufhören "möchte"! Der 30. November oder der 15. Dezember. Ich hab dann gesagt, dass ich dann doch lieber zum 15. Dezember aufhören werde. Nun nahm ich an, dass ich darauf hin eine schriftliche Kündigung erhalte! Aber Nix ist! Er belässt es tatsächlich bei einer mündlichen Kündigung! Die Pfeife!!!! In meinem Arbeitsvertrag steht eindeutig, dass Änderungen des Vertrages nur der Schriftform bedürfen und ich bin der Meinung, dass eine Kündigung nun wirklich schriftlich sein soll! Nun meine Frage: Was ist nun?? Ich schrei natürlich nicht nach der schriftlichen Kündigung, denn wenn er die Termine verpasst, ist es nicht mein Problem, je länger hat er mich am Hals, desto kürzer muss ich mich arbeitslos melden?!?! Der O-Text im AV lautet: [....] 10.) "Die Kündigung ist mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder 30./31 jeden Moats beiderseits zulässig." [....] 12.1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Kann mir bitte Jemand weiter helfen, der sich im Arbeitsrecht auskennt?? Ich wäre euch sehr dankbar! Vielen Dank OSD Geändert von One Silver Dollar (23.11.2005 um 05:50 Uhr) |
23.11.2005, 05:46 | #00 |
Administrator
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Hallo One Silver Dollar, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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23.11.2005, 08:52 | #2 | ||
united in diversity
Registriert seit: 10/2000
Ort: super, natural, british columbia
Beiträge: 10.305
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Ich verstehe nicht ganz, was der Firlefanz soll.
Er hat mit Dir -muendlich- eine Abmachung getroffen, das sollte doch genuegen. Oder ist Dein Wort nichts Wert?
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23.11.2005, 08:57 | #3 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Hmmm - eigentlich ist mein Wort schon was wert! Nur kann ich es mir nicht erlauben, Termine, Fristen dgl. zu verpassen, weil mein Chef nicht in der Lage ist, sich an den Arbeitsvertrag zu halten!
Und im Übrigen empfinde ich es nicht als Firlefanz, sondern es ist einfach meine Existenz bedroht!!
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23.11.2005, 09:00 | #4 | ||
Ecken und Kanten
Registriert seit: 03/2004
Beiträge: 3.220
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Du hast eine PN.
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23.11.2005, 11:28 | #5 | ||
disabled
Registriert seit: 07/2004
Beiträge: 4.745
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kündigungen bedürfen GRUNDSÄTZLICH der schriftform.
solange du also nichts schriftliches in der hand hast ist auch keine kündigung wirksam. du bist nach wie vor in einem ungekündigtem arbeitsverhältnis. entweder läßt du es dir schriftlich und termingerecht geben, oder das arbeitsverhältnis besteht weiter. in diesem fall MUSST du dir selbst der nächste sein, denn es kann soweit ich weiß auch konsequenzen beim arbeitsamt nach sich ziehen. im zweifel würde ich das arbeitsamt mal anrufen und die fragen was sie davon halten.
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23.11.2005, 11:55 | #6 | |||
Euer Liebden
Registriert seit: 05/2001
Ort: München
Beiträge: 14.550
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Zitat:
Ich würde in diesem Zusammenhang auch danach fragen, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Falle der angekündigten Firmenschliessung haben, will sagen, inwiefern dabei die herkömmlichen Kündigungsmodalitäten greifen - oder eben nicht.
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23.11.2005, 13:25 | #7 | ||
Moderator
Registriert seit: 07/2005
Ort: Frankfurt
Beiträge: 10.082
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Wie gross ist die Firma?
Du brauchst eine schriftliche Kündigung,da du dich nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt melden musst. Frage beim Arbeitsamt am besten nach,die sollten das wissen.
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