04.04.2006, 21:10 | #1 |
abgemeldet
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Unfallrente und Berufsunfähigkeit
Hallo, ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Heute war nun einer von einer Versicherung da und meinte eine Unfallrente wäre eine Sinnvolle ergänzung. Stimmt das so???
Oder wann bezahlt die eine und wann die andere? Hab ich mit der Berufsunfähigkeit nicht schon alle Risiken abgedeckt, oder wann zahlt diese nicht? |
04.04.2006, 21:10 | #00 |
Administrator
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Hallo tezig, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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04.04.2006, 21:15 | #2 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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mmmh... meine mama könnte dir das sagen...sie arbeitet in der branche....ist aber zu spät um sie anzurufen...
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04.04.2006, 21:46 | #3 | ||
The Legend
Registriert seit: 07/1999
Ort: Landkreis Harburg
Beiträge: 27.759
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Es kann....muss aber nicht....eine sinnvolle Ergänzung sein.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt die finanziellen Schaden bei einem Unfall während der Arbeit ab - obwohl du als Arbeitnehmer ohnehin bei der Berufsgenossenschaft deines Arbeitgebers per Gesetz versichert bist. Die Versicherung würde eventuell...aber auch nur eventuell...weitergehende Kosten bei einem Berufsunfall übernehmen, was die gesetzliche Unfallversicherung nicht übernimmt. Die "Unfallrente" - man meint sicherlich eher die Unfallversicherung - deckt dann die Kosten vor allem bei privaten Unfällen ab, die die Krankenkasse nicht übernehmen würde. Ich würde dir jedoch sehr empfehlen, das "Kleingedruckte" genau zu lesen, bevor du für eine Unfallversicherung deinen monatlichen Obulus abgeben würdest. Die Unfall"rente" übernimmt auch nicht jeden Schaden..........
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04.04.2006, 22:04 | #4 | |||
Weltkriegsverweigerer
Registriert seit: 05/2004
Beiträge: 5.950
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Zitat:
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04.04.2006, 22:16 | #5 | ||
Weltkriegsverweigerer
Registriert seit: 05/2004
Beiträge: 5.950
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also ich frag mich warum du hier fragst, was du machen sollst, wenn du von einem berater "beraten" wurdest, hast du nicht zugehört? hat er nichts erklärt oder hast du nicht gefragt?
ok. du bekommst hier eine kostenlose erstklassige antwort: die bu leistet wenn du deinen beruf (was machst du?) aufgrund krankheit oder unfall zu 50% oder mehr nicht mehr ausüben kannst. i.d.r. bis zum laufzeitende des vertrags, also 60. oder 65. lebensjahr. nicht mehr oder weniger. eine unfallrente zahlt i.d.r. ab einem invaliditätsgrad (aufgrund unfall, rund um die uhr, rund um die welt, also auch privat) von 50% oder mehr lebenslang. bei der unfallvers. richtet man sich nach der sog. gliedertaxe. der körper des menschen ist in gliedmassen aufgeteilt und diese haben einen entsprechenden invaliditätsgrad. ein finger z.b. 10%, der daumen 20%, ein auge 50% usw. es gibt auch gesellschaften die bestimmte gliedmassen höher bewerten. also: 50% invalide oder mehr nach der gliedertaxe = lebenslange rente! jetzt kann es aber sein, dass man 50% invalide ist, aber nicht BU ist. beispiel: ein mann, der die sehkraft eines auges verliert, aber z.b. bürokaufmann ist, ist nicht BU, weil er kann seinen beruf ja zu mind. 50% ausüben. also bekommt er unfallrente, aber keine BU. wäre er karosseriebaumeister, wäre er BU, weil er nicht mehr räumlich sehen kann. es kommt also auf den beruf an!!! wenn ein maurer seine stimme verliert, ist er nicht bu. ein vertreter schon. OK? fazit: eine unfallrente ist sicher eine sinnvolle ergänzung und da kommt es nicht auf das kleingedruckte an, wie so mancher "experte" hier behauptet. bei der BU kommt es sehr wohl darauf an. abstrakte verweisung? rückwirkende leistung? verzicht auf § 172? hoffe ich konnte helfen!!!
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04.04.2006, 22:31 | #6 | |||
The Legend
Registriert seit: 07/1999
Ort: Landkreis Harburg
Beiträge: 27.759
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Zitat:
Oh ja...dann habe ich meinen Beruf also verfehlt...gelle Zufällig bin ich Unfallsachbearbeiter der gesetzlichen Unfallversicherung....soviel zu deinem "Senf"...... Mit privater Unfallversicherung kann ich natürlich und logischerweise nicht alles richtig angeben, da die private Unfallversicherung andere Angebote hat und andere Taxierungen vornimmt als die gesetzliche. Eins sei dir bittschön sicher: Nicht alles, was du danach geschrieben hast, muß richtig sein!
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05.04.2006, 08:15 | #7 | |||
Weltkriegsverweigerer
Registriert seit: 05/2004
Beiträge: 5.950
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Zitat:
man sollte halt nur seinen *senf* dazu geben, wenn man weiß, wovon man spricht!!! nichts, aber auch gar nichts stimmt, was du zuerst geschrieben hast. da stellt jemand ne frage und was ist, wenn er sich auf deine antwort verlässt? möchte nicht wissen was hier sonst noch für irrtümer herumgeistern weil solche antworten gegeben werden!
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05.04.2006, 09:01 | #8 | |||
Senior Member
Registriert seit: 07/2005
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Beiträge: 872
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Zitat:
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05.04.2006, 11:15 | #9 | ||||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat:
Lesepflicht gibt es nicht, im Gegenteil, es wäre besser wenn du mal was ernstes schreiben würdest statt einfach zu schreiben. Danke. Und nein, das wird hier nicht diskutiert, Antworten dazu würden eher gelöscht werden.
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05.04.2006, 13:35 | #10 | ||
Weltkriegsverweigerer
Registriert seit: 05/2004
Beiträge: 5.950
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wenn jemand fragt: "wieviel zinsen bekomme ich für 5000 € auf 1 jahr fest?" und jemand antwortet: "15% bei der Sparkasse" dann ist das falsch. warum derjenige falsch antwortet, weil er es nicht besser weiß, oder absichtlich, das kann nur derjenige sagen, der den mist verzapft, also die falsche (wissentlich oder unwissentlich) aussage getätigt hat.
nur: wenn ich keine ahnung habe, dann antworte ich auch nicht.
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