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Alt 03.05.2007, 16:01   #1
Erni
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
kein umtausch wegen konkurs



ich wollte etwas umtauschen und ich bekam am telefon die auskunft.

man könne mir das produkt nicht kostenfrei umtauschen, weil der hersteller konkurs angemeldet hat.
ich könnte es qualitativ besser erhalten müsste aber etwas drauf zahlen.

der kaufpreis lag bei 509€, sie möchten jetzt 120€ für einen umtausch haben.

meine frage:

ist das rechtens und gibt es eine regelung wie viel prozent der umtausch kosten darf?




danke
 
Alt 03.05.2007, 16:01 #00
Administrator
Hallo Erni, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 03.05.2007, 16:05   #2
trauemer71
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Erni


ich wollte etwas umtauschen und ich bekam am telefon die auskunft.

man könne mir das produkt nicht kostenfrei umtauschen, weil der hersteller konkurs angemeldet hat.
ich könnte es qualitativ besser erhalten müsste aber etwas drauf zahlen.

der kaufpreis lag bei 509€, sie möchten jetzt 120€ für einen umtausch haben.

meine frage:

ist das rechtens und gibt es eine regelung wie viel prozent der umtausch kosten darf?




danke
Moin,

erstens musste es Indsolvenz heissen und zweitens ist der Sachverhalt etwas dünn.

Umtausch= Rückgabe mangel Mängel oder Rückgabe wegen Nichtgefallen?

Hat der Verkaufer in eigenen Namen verkauft oder im Auftrag des Produktherstellers?

Du siehst, viele Fragen.
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Alt 03.05.2007, 16:11   #3
Erni
Forumsgast
 
Beiträge: n/a


also umtausch wegen eines mangels (defekt).
am telefonat war die auskunft konkurs.

auf der rechnung steht der gleiche name wie auf dem produkt.
und dort hab ich angerufen.
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Alt 03.05.2007, 16:13   #4
trauemer71
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Erni


also umtausch wegen eines mangels (defekt).
am telefonat war die auskunft konkurs.

auf der rechnung steht der gleiche name wie auf dem produkt.
und dort hab ich angerufen.

Guckst du mal hier: Quelle: Steirermaus

Zitat:
Ein Umtauschrecht beim Kaufvertrag ist ein freiwillig vom Verkäufer eingeräumtes Recht des Käufers. Im Gegensatz zur Gewährleistung kann hier der Käufer die Kaufsache auch zurück geben, wenn diese überhaupt nicht mangelhaft ist. Ein Umtauschrecht muss ausdrücklich eingeräumt werden, damit der Käufer sich darauf berufen darf.
Gewährleistung hingegen ist gesetzliches Recht und bedarf keiner Vereinbarung. Es beschränkt sich allerdings nur auf mangelhafte Leistungen.
Das Umtauschrecht und das Gewährleistungsrecht sind in Wirkung und Entstehung also nicht identisch!
Die Wirkung des Umtauschrechtes ist daher eine andere, als die eine Gewährleistungsrechtes. Der Verkäufer kann selbst bestimmen, in welchen Fällen der ein Umtauschrecht gewähren will und wie weit dieses Umtauschrecht gehen soll. So kann er das Umtauschrecht so gestalten, dass der umtauschende Kunde lediglich einen Gutschein erhält. Er muss lediglich vor Vertragsabschluss das Umtauschrecht in dieser Weise einschränken. Verspricht er also eine Geld-zurück-Garantie, muss der Kunde keinen Gutschein akzeptieren.

Hat der Verkäufer vor Vertragsabschluss überhaupt kein Umtauschrecht eingeräumt, besteht kein Recht des Kunden hierauf. Hier kann der Verkäufer jedoch sein entgegenkommen zeigen, indem er sich mit dem Kunden z.B. auf den Austausch gegen eine andere Ware, einen Gutschein oder anderes einigt, er muss es aber nicht. Hat er allerdings einmal eine Zusage gemacht, so muss er sich an diese halten.
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Alt 03.05.2007, 16:15   #5
trauemer71
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Erni
also umtausch wegen eines mangels (defekt).
am telefonat war die auskunft konkurs.
Ist das Insolvenzverfahren eröffnet? Im Antragsverfahren oder mangels Masse abgewiesen?

Das wäre wichtig, weil sich deine Ansprüche danach richten.
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Alt 03.05.2007, 16:21   #6
Erni
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Beiträge: n/a
ich blick da nicht so durch.
wen sie das teil auch nur gekauft haben aber der hersteller jetzt weg ist?
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Alt 03.05.2007, 16:23   #7
Erni
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von trauemer71
Ist das Insolvenzverfahren eröffnet? Im Antragsverfahren oder mangels Masse abgewiesen?

Das wäre wichtig, weil sich deine Ansprüche danach richten.
es würde noch laufen meinten sie.
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Alt 03.05.2007, 16:24   #8
trauemer71
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Erni
es würde noch laufen meinten sie.
Wie alt ist das Gerät, dass du "tauschen" willst?

Präziser: Wann hast du es gekauft?
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Alt 03.05.2007, 16:24   #9
Erni
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Die Gewährleistung

Hier gelten die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Garantiezeiten von mehr als 2 Jahren wird nach Ablauf dieser 2 Jahre im Garantiefall bei Anfahrt des Kundendienstes eine Fahrkostenpauschale erhoben.




Garantiebestimmungen

Die Firma wasserbett.ag gewährt Ihren Kunden für die von ihr gelieferten Wasserbetten eine mehrjähre Garantie gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.

1. Die Garantie wird ausschließlich dem Erstkäufer beim Verkauf durch die Fa. wasserbett.ag bzw. durch einen von dieser autorisierten Händler gewährt.

2. Die Garantiefristen betragen für die Matratze sowie für das Heizelement zwei (2) Jahre.

3. Die Laufzeit der Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum.

4. Eine Garantiepflicht entsteht nur, wenn das Bett ausschließlich unter Verwendung von seitens der Fa. wasserbett.ag gelieferten Bestandteilen aufgestellt wird und der Kunde die Pflege des Bettes ausschließlich mit dem von der Fa. wasserbett.ag empfohlenen Pflegemittel / Konditionierer durchführt. Sollten einzelne Teile von anderen Herstellern / Lieferanten oder andere Pflegemittel / Konditionierer verwendet werden, erlischt die Garantiepflicht. Der Kunde hat nachzuweisen, dass er ausschließlich Pflegemittel / Konditionierer der Fa. wasserbett.ag verwendete.

5. Die Garantieleistung setzt die Rückgabe der gelieferten Ware unter Vorlage der Rechnung zum Nachweis des Beginns der Garantiefrist
voraus.

6. Die Garantieleistung beinhaltet ausschließlich die Reparatur / den Ersatz des Materials, jedoch nicht die Kosten der An- und Abfahrt und nicht die anfallende Arbeitsleistung. Diese hat der Kunde zu
tragen.

7. Die Fa. wasserbett.ag behält sich das Recht vor, die schadhafte Ware im Garantiefall nach ihrer Wahl entweder kostenlos zu reparieren oder kostenlos Ersatz zu beschaffen unter der Voraussetzung, dass keine unsachgemäße oder zweckfremde Benutzung des Kaufgegenstandes und alle vom Verkäufer beim Abschluss des Kaufvertrages erteilten Hinweise betreffend Montage und Pflege der Ware genau befolgt wurden. Unsachgemäße Reparaturen und durch äußere Einflüsse bedingte Schäden schließen eine Garantieleistung aus.

8. Schäden, welche als direkte oder indirekte Folge eines Defektes oder eines Mangels auftreten, fallen nicht unter die
Garantiebestimmungen.
ja das ist es.
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Alt 03.05.2007, 16:25   #10
Erni
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von trauemer71
Wie alt ist das Gerät, dass du "tauschen" willst?

1 jahr und laut agb geben sie 2 jahre garantie.

kaufdatum 31.05.2006
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