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Alt 17.04.2008, 19:59   #1
binford6100
Moderator a.D.
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Dohoim
Beiträge: 4.947
Kündigung in Probezeit

Hallo zusammen,

nachdem ich 2 Jahre als Konstrukteur in meiner Ausbildungsfirma gearbeitet hatte, kündigte ich auf Oktober 2007. Am 1.11. fing ich in einer neuen Firma an, wieder als Konstrukteur. Nach der 6 Monate langen Probezeit sollte ich die mit mir 4 Mann starke Konstruktion als Gruppenleiter übernehmen.

Da ich aber nicht den Vorstellungen meines Noch-Chefs entspreche (vom Kenntnissstand, sowie vom Wesen, er möchte einen Daniel Düsentrieb ) und es mir dort auch nicht sehr gut gefällt (Chef wird sehr schnell laut und ausfallend) kündigte er mir am Montag zum Ende der Probezeit. Eigentlich gehen wir auch im Guten auseinander, da ich eingesehen habe, dass ich für diese Stelle noch nicht Reif genug bin. Nun habe ich mein Arbeitszeugnis schon mal vorab bekommen. An sich finde ich es ganz ok, ich würde nur gerne diese Stelle von euch bewertet haben:

Zitat:
Die Trennung von Herrn binford6100 erfolgte einvernehmlich innerhalb der Probezeit.

Wir wünschen ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Wie ist der erste Satz zu bewerten?

Das zweite Problem: Wie verpackt man dieses halbe Jahr in neuen Bewerbungen. Die 2 Betriebe sind in komplett anderen Branchen tätig und auch die Arbeitsweise ist anders.

Danke.
binford6100 ist offline  
Alt 17.04.2008, 19:59 #00
Administrator
Hallo binford6100, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 17.04.2008, 22:38   #2
Narrenopfer
__________________
 
Registriert seit: 11/2007
Beiträge: 8.896
Hallo binford

Der Satz ist allgemein üblich, wenn durch den Arbeitgeber die Kündigung in der Probezeit erfolgt. Es darf kein negativer Satz im Arbeitszeugnis stehen, falls kein schwerwiegendes Vergehen des Arbeitnehmers vorliegt. (Diebstahl, Gewalt usw.) Er darf z.B. nicht schreiben, Du bist ihm zu blöd, oder so. Allerdings ist demjenigen, welcher das Arbeitszeugnis zu lesen bekommt, schon klar, dass Dir der Arbeitgeber gekündigt hat. Weil "einvernehmliche" Kündigungen gibts eigentlich nicht.

Wie auch immer, in Deinem Fall ist der Satz in Ordnung.


Mit "verpacken" weiß ich nicht genau, was Du meinst. Dass es eine andere Branche ist, ist ein Vorteil für Dich. Da muss nichts "verpackt" werden. Du warst da 6 Monate, ende.


Viele Grüße
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Narrenopfer ist offline  
Alt 17.04.2008, 22:44   #3
Artemis
Special Member
 
Registriert seit: 12/2006
Ort: heute da, morgen dort
Beiträge: 6.448
Zitat:
Zitat von Narrenopfer Beitrag anzeigen
. Allerdings ist demjenigen, welcher das Arbeitszeugnis zu lesen bekommt, schon klar, dass Dir der Arbeitgeber gekündigt hat. Weil "einvernehmliche" Kündigungen gibts eigentlich nicht.
Eine Künigung wird doch gar nicht erwähnt!?
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Artemis ist offline  
Alt 17.04.2008, 22:56   #4
Narrenopfer
__________________
 
Registriert seit: 11/2007
Beiträge: 8.896
Eine Trennung setzt eine Kündigung voraus. Vom AN oder vom AG. Wie gesagt, der Nächste, der das Arbeitszeugnis in die Hand bekommt, weiß genau was der Satz "wirklich" bedeutet. Nämlich, dass dem AN gekündigt worden ist. Anders formuliert: Dass der AN nach der Probezeit die Firma verlässt. Weil wenn der AN kündigt, steht da nicht "einvernehmlich". Auch wenn der Chef froh ist, dass er geht.

Aber das spielt alles keine Rolle. Inzwischen ist das alltäglich geworden. Die Leute werden so lange beschäftigt, bis die Probezeit um ist. Dann kommt der Nächste. Und so weiter. Einen neuen Arbeitgeber beeindruckt das alles nicht. Im Fall von binford ist die Formulierung allgemein so üblich.
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Narrenopfer ist offline  
Alt 18.04.2008, 05:49   #5
binford6100
Moderator a.D.
Themenstarter
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Dohoim
Beiträge: 4.947
Danke für dei Einschätzung. Wusste nur nicht, ob die Formulierung negativer ausgelegt werden kann, als ich sie verstehe

Zitat:
Zitat von Narrenopfer Beitrag anzeigen
Mit "verpacken" weiß ich nicht genau, was Du meinst. Dass es eine andere Branche ist, ist ein Vorteil für Dich. Da muss nichts "verpackt" werden. Du warst da 6 Monate, ende.
Mit verpacken meine ich, ob ich die Zeit im Anschreiben überhaupt erwähnen soll etc?
Mir ist schon klar, wenn ich mich bei Firmen aus der selben Branche bewerbe wie bei der jetzigen Firma, dass ich die Zeit dann erwähnen muss. Aber bei Firmen aus anderen Branchen, wie sieht es da aus? Wie ausführlich muss ich dieses halbe Jahr dann darstellen?

mfg
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binford6100 ist offline  
Alt 18.04.2008, 06:44   #6
LilyMarie
Platin Member
 
Registriert seit: 03/2001
Beiträge: 1.775
Der leiseste Verdacht, du verschweigst oder vertuscht ein halbes Jahr Beschäftigung oder der Versuch, es mehr oder minder nur zu streifen, ist in meinen Augen der Grund die Bewerbungsmappe in den Rundordner zu stellen.
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LilyMarie ist offline  
Alt 18.04.2008, 10:53   #7
Sailcat
lass das!
 
Registriert seit: 01/2001
Beiträge: 35.596
ich würde es ganz normal erwähnen. eine probezeit gilt für beide, nicht nur für den AG.
soll heißen, diese zeit dient ja auch dir dazu zu überprüfen, ob du dort bleiben möchtest, ob der job deinen vorstellungen entspricht, usw.
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Sailcat ist offline  
Alt 18.04.2008, 14:41   #8
binford6100
Moderator a.D.
Themenstarter
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Dohoim
Beiträge: 4.947
Zitat:
Zitat von LilyMarie Beitrag anzeigen
Der leiseste Verdacht, du verschweigst oder vertuscht ein halbes Jahr Beschäftigung oder der Versuch, es mehr oder minder nur zu streifen, ist in meinen Augen der Grund die Bewerbungsmappe in den Rundordner zu stellen.
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Im Lebenslauf taucht die Zeit natürlich auf. Nur im Anschreiben dachte ich mir, dass ich diese eventuell elegant umgehen könnte???

@salicat, schon klar. Aber wenn ich innerhalb der Probezeit gekündigt hätte, würde dort ein anderer Satz stehen
Naja, schätze mal, dass ich das Arbeitszeugnis vorerst einfach mal gar nicht mitschicken werde, weil ich es noch nicht habe Da kann ich dann im Vorstellungsgespräch immer noch sagen, dass ich selber gekündigt habe etc.
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binford6100 ist offline  
Alt 18.04.2008, 14:43   #9
OneSilverDollar
Zan Zendegi Azadi
 
Registriert seit: 08/2006
Ort: Tal der Königinnen
Beiträge: 13.888
Hast du nicht das Recht, dir dein Zeugnis SO umschreiben zu lassen, dass es dir "passt"?

Also, den Satz entweder ganz entfernen lassen, oder eben umformulieren lassen....
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OneSilverDollar ist offline  
Alt 18.04.2008, 14:46   #10
binford6100
Moderator a.D.
Themenstarter
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Dohoim
Beiträge: 4.947
Wenn man den Grund des Ausscheidens weg lässt, dann weiß der neue Arbeitgeber, dass da was faul ist. Und ich darf das Zeugnis nur so abändern lassen, wie es auch den Tatsachen entspricht. Wir sind ja nicht bei "Wünsch dir was"

Also meines Wissens nach, aber vielleicht ist hier ja jemand noch vom Fach.
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binford6100 ist offline  
 

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