09.12.2008, 22:06 | #1 |
Golden Member
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Ort: irgendwo bei HH.....
Beiträge: 1.276
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Telekom AGB, wer kann helfen??
hallo zusammen,
kann mir jemand helfen? ich kann das nicht so richtig glauben, was die mir das weiss machen wollen. also: im januar ziehe ich um. also habe ich bei der telekom angerufen (ich habe den call&surf comfort tarif) und gefragt, was ich tun muss. ob ich kündigen könne, da ich umziehen werde. antwort: NEIN, aber ich könnte zum 30.06.09 kündigen - da würde mein 2JAHRESVERTRAG(?) auslaufen. ich sagte dann, dass ich ja aber den anschluss gar nicht mehr nutzen würde ab januar. antwort: das sei aber so, das wären die AGB der telekom, ich müsste bis zum 30.06. zahlen - ob ich den anschluss noch nutze oder nicht. dann beschloss ich variante 2 und sagte, dass sie mir dann doch bitte den anschluss auf meinen neuen wohnort legen sollten und ich dann eben im gleichen atemzug zum 30.06. kündigen würde. DAS ging auch nicht - denn wenn der anschluss jetzt verlegt würde, beginne der vertrag sozusagen von vorne - und ich könne erst zum januar 2011 kündigen. was haltet ihr davon? ich finde das ist eine riesen schweinerei... ist das überhaupt in ordnung? ich habe also nun 2 möglichkeiten: ich zahle 6 monate 50€ für einen anschluss, den ich nicht nutze. ich binde mir weitere 2 jahre die telekom ans bein. es gibt KEINE möglichkeit, da raus zu kommen. :gemotze: was kann ich tun? wer kennt sich aus? |
09.12.2008, 22:06 | #00 |
Administrator
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Hallo Thrillseeker, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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09.12.2008, 22:16 | #2 | ||
...
Registriert seit: 12/1999
Ort: Paderborn
Beiträge: 11.467
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Verbraucherzentrale
Die kennen sich aus und kennen auch die rechtliche Seite. Ggfs mußt du dort 20€ löhnen, aber lieber das als 6 Monate lang 50€ oder? Pack alles ein was du von dem Vertrag hast und geh damit hin. Ach so.. und den Vertrag auch mal selber lesen? Ich weiß nicht, ob das rechtens ist von der Telekom, aber im Grunde könnte man nun auch sagen: erst lesen, dann unterschreiben Ich würd trotzdem erst mal zur Verbraucherzentrale gehen.
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09.12.2008, 22:20 | #3 | |||
Golden Member
Themenstarter
Registriert seit: 05/2002
Ort: irgendwo bei HH.....
Beiträge: 1.276
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Zitat:
mitnehmen kann ich nix, ich habe überhaupt keine unterlagen von der telekom und unterschrieben habe ich auch nie irgendwas. das lief alles immer nur via telefon. eine rechnung bekomme ich auch nicht mehr zugeschickt, die kann ich mir ONLINE ansehen... weil: "in ihrem tarif gibt es NUR rechnung online" - aha?! ich hasse diesen laden verbraucherzentrale morgen. danke. jetzt habe ich der tante am telefon blöderweise gesagt, dass ich ja den anschluss brauche im januar. soll ich da lieber nochmal anrufen und es rückgängig machen?
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10.12.2008, 04:58 | #4 | ||
Zan Zendegi Azadi
Registriert seit: 08/2006
Ort: Tal der Königinnen
Beiträge: 13.881
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Man bekommt aber von der Telekom sämtliche Unterlagen zugeschickt.
Darin ist ein 2-wöchiges Kündigungsrecht eingeräumt. Auf dieses K-Recht ist explizit hingewiesen.
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10.12.2008, 07:07 | #5 | ||
Mozartgoogle des Lovetalk
Registriert seit: 06/2004
Ort: d41d8cd98f00b204e9800998ecf8427e
Beiträge: 2.572
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Das mit der Mindestbindungsdauer ist schon immer so gewesen. Die Frage ist eigentlich nur, ob der Vertrag rechtens zustande gekommen ist. Die Variante, dass man einen gültigen Vertrag schliessen kann per Telefon kannte ich zugegebenermaßen noch nicht. Ich glaube aber eigentlich kaum, dass eine große Firma (wie die Telekom) da Fehler macht.
Und ein Vertrag ist ein Vertrag, würde ich mal sagen. Nur ganz selten werden bestimmte Klauseln unrechtens erklärt. Tut mir leid, Thrillseeker...
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10.12.2008, 08:19 | #6 | ||
...
Registriert seit: 12/1999
Ort: Paderborn
Beiträge: 11.467
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Selbst wenn der Vertrag am Telefon gemacht wurde (finger weg davon in Zukunft!!!!!) mußt du ein schriftliches Exemplar erhalten haben.
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10.12.2008, 22:40 | #7 | ||
Platin Member
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Ort: Schweiz
Beiträge: 1.958
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Ich bin kein Jurist. Aus meiner Sicht ist das eine Knebelklausel, die unzulässig ist. Mag das auch im Vertrag drin stehen. Und wenn es keinen schriftlichen Vertrag gilt, solltest Du halt mal in die allgemeinen Geschäftsbedingungen reinschauen.
Ich habe vor Unterzeichnung eines Mobilvertrags mit iphone bei Orange mal die AGB durchgelesen und denen dann dankend den nicht unterschriebenen Vertrag zurückgegeben. Da stand nämlich drin, dass Orange nach Belieben die Preise erhöhen kann und es dann explizit keine Möglichkeit für den Kunden für einen Ausstieg aus dem Vertrag gibt. Ich halte auch diese Klausel für rechtswidrig, aber ... und das ist bei Dir jetzt natürlich das gleiche ... recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Notfalls musst Du klagen und ob es Dir das Wert ist?
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10.12.2008, 22:57 | #8 | ||
Member
Registriert seit: 10/2008
Ort: freiberg
Beiträge: 437
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naja mit der unterschrift erkennst die agb's an...
sprich du hast selbst zugestimmt das es so und so läuft wenn du das und das machst... ich glaube nich dasu da rauskommst. zumal die telekom nich nur so ne popelige inet seite ist, die dich mit windigen service lockt um dir dann das geld aus der tasche zu ziehen...
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11.12.2008, 07:32 | #9 | |||
Mozartgoogle des Lovetalk
Registriert seit: 06/2004
Ort: d41d8cd98f00b204e9800998ecf8427e
Beiträge: 2.572
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Zitat:
Ich glaube, aus diesem Vertrag kommt man nur raus, wenn es gute Gründe für einen Ausstieg gibt. Ob da jetzt ein Umzug dazuzählt, sollte in den AGB der Telekom enthalten sein. Auch wie es mit eventuellen Gerätschaften aussieht, bei Handys kann es sein, dass man den Restwert/Vollwert des Gerätes zahlen muss. Und das mit dem Telefonvertrag gibts tatsächlich und ist auch rechtens. Nennt sich "fernmündlicher Vertrag" (wenn ich es richtig verstanden habe). Eine Klage wird sie wahrscheinlich teurer zu stehen kommen, als den Rest des Vertrages zu zahlen.
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10.01.2009, 13:25 | #10 | ||
Member
Registriert seit: 11/2007
Beiträge: 54
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es ist rechtens, dass ein vertrag per telefon geschlossen wird. der kunde bekommt eine abs zugesandt über alles, was am telefon besprochen wurde. widerruft der kunde binnen von 2 wochen nicht, so wird dies als zustimmung angesehen. vielen kunden fällt es aber oft erst später ein und die telekom gewährt dann auch noch nach den 2 wochen kuanter weise ein rücktrittsrecht.
nun zu deinem fall@umzug. es ist sehr gut möglich, dass du den tarif mitnehmen kannst. welches paket hast du denn? die telekom hat ja ihre tarife geändert. die neuen pakete gibt es zu deutlich günstigeren konditionen, dies ist dann allerdings auch ein neuer vertrag. neuerdings ist es jedoch so, dass du deinen alten C&S C mitnehmen kannst und dann eben zum ende der vl kündigen kannst..also juni. willst du keinen AS mehr oder ist dort bereits ein AS vorhanden? weil wénn bereits ein gleichwertiger AS vorhanden ist, dann kannst du auch jetzt schon kündigen.
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