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Du befindest dich im Forum: Fremdgegangen, was nun?. Du bist in einer Beziehung und hast eine Affäre? Du bist heimliche/r Geliebte/r und wartest schon zu lange auf eine Entscheidung? Du befürchtest, daß dein/e Partner/in fremdgeht? Hier kannst du deinen Kummer loswerden. Bitte beachtet, dass es hier um ein persönliches Problem geht, bei dem Hilfe und Ratschläge gefragt sind. Die Teilnahme an der Diskussion sollte mit Rücksicht auf die Gefühle des Beitragserstellers erfolgen. |
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10.08.2016, 01:21 | #1 |
Junior Member
Registriert seit: 12/2006
Beiträge: 2
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Meine Schwester braucht Rat...und ich auch
Wie der Titel dieses Themas schon sagt, geht es um meine 29jährige Schwester, die sich, obwohl noch in einer Beziehung, aber unzufrieden, folgerichtig in einen Anderen verliebt hat.
Sie war sogar und sehr schnell schon dabei, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen bzw. die Beziehung zu ihrem Freund zu beenden, so stimmig und intensiv waren ihre Gefühle für den Neuen. Bis sie dann erfahren hat, dass seine Familie in Schuldenangelegenheiten verstrickt ist, in denen er mit drinhängt, weil u.a. er wohl der Auslöser dafür gewesen war. Vor etwa 7 Jahren hatte er einen schweren Arbeitsunfall mit Schädel-Hirn-Trauma 3. Grades, und seine Eltern wandten sich wohl an dubiose Quellen, um teure (krankenkassenunbezahlte) Zusatzbehandlungen stemmen zu können. Meine Schwester hat sich vollkommen gebremst und ist sogar wieder bei ihrem ungeliebten Ex eingezogen; nur wegen dieser einen Sache, aus Angst, irgendwo mit reingezogen zu werden, wo die meisten von uns wohl lieber nicht sein wollen (Untergrundkriminalität etc.). Sie und ihre eigentliche Liebe leiden sehr. Nun meine Frage: Wie wahrscheinlich ist, dass das Leben meiner Schwester durch den Umgang mit dem Sohn der Familie tatsächlich bedroht sein könnte (Schutzgelderpressung usw.)? Oder ist diese Annahme völlig überzogen? |
10.08.2016, 01:21 | #00 |
Administrator
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Hallo vagabundin, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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10.08.2016, 06:31 | #2 | |||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
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Zitat:
Nach deutschem Recht hat sie damit gar nichts zu tun. Wenn sie aber so blöde wäre, den Beutel aufzumachen, ist das ihre Sache. Womit sollte man sie denn erpressen???
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10.08.2016, 08:09 | #3 | ||
Platin Member
Registriert seit: 06/2008
Beiträge: 1.653
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Picasso hat Recht. Solange sie nicht an einer Tat beteiligt ist oder Beihilfe leistet, ist sie rechtlich nicht zu belangen.
Was die Untergrundaktivität des Geliebten und dessen Familie angeht: wenn es wirklich mit organisierter Kriminalität einhergeht, dann sollte sie sich sofort distanzieren, sonst könnte sie ein Opfer werden - allerdings werdet ihr alle keinen so starken Einblick haben, um das absehen zu können.
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10.08.2016, 08:24 | #4 | ||
Moderator a.D.
Registriert seit: 08/2006
Ort: mit Ausblick
Beiträge: 17.102
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Da wir Probleme dritter Personen hier grundsätzlich nicht diskutieren, schließe ich
den Thread ab.
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