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11.12.2011, 13:32 | #1 |
Member
Registriert seit: 08/2009
Beiträge: 198
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Disco stellt Bild von Gast online um ihn zu suchen
Hallo,
über ein bekanntes Netzwerk hat eine Disco ein Bild von nem Gast hochgeladen, den sie auf diese Weiße suchen wollen, da er negativ aufgefallen ist. Das Bild ist kein Partybild, wie es jeder Partyfotograf machen kann und es anschließen auf die Disco-Homepage setzt. Es ist ein Bild von einer kleinen Cam aus gemacht. Das Bild wird von jedem Gast aufgenommen, der die Disco betritt. Frage: Handelt die Discothek rechtlich korrekt, wenn sie dieses Bild jetzt bei dem Netzwerk reinstellt um ihn zu suchen ? Ich hab nichts mit dem Fall zutun, war auch schon ewig nicht mehr in der Disco selbst. Aber die Frage kam jetzt schon sehr häufig und wollte hier einfach mal nachfragen. Danke. |
11.12.2011, 13:32 | #00 |
Administrator
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Hallo Audi_Vw, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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11.12.2011, 13:51 | #2 | ||
abgemeldet
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Ich würde mal meinen, dass das nicht rechtens ist, im Grunde Diffamierung, das Foto öffentlich geprangert wird. Zu einer solchen Suche ist die Polizei berechtigt, aber kein Club..
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11.12.2011, 13:58 | #3 | ||
Special Member
Registriert seit: 07/2010
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 4.035
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Das kann wohl nur wirklich ein Rechtsexperte beantworten. Die Frage ist ja auch, welche Rechte du als Gast einräumst, wenn du die Disco betrittst und ein Bild am Eingang von dir gemacht wird. Irgendwo müsste es ja einen Aushang geben, AGB und dergleichen, wo sowas geregelt ist.
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11.12.2011, 14:19 | #4 | ||
Lustiger Astronaut
Registriert seit: 11/2009
Beiträge: 4.803
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Wenn er bei Eintritt fotografiert wird, hat er hundertpro mit Erwerb der Eintrittskarte zugestimmt, abgelichtet zu werden, steht meist hinten drauf oder am Eingang. Oder es ist auf der Hausordnung geregelt, die aushängt.
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11.12.2011, 14:30 | #5 | |||
Special Member
Registriert seit: 07/2010
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 4.035
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Zitat:
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11.12.2011, 14:46 | #6 | ||
abgemeldet
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All das setzt jedoch nicht das Persönlichkeitsrecht als eines unserer Grundrechte außer Kraft.
Bestandteil des "Persönlichkeitsrechtes" ist u.A. auch "das Recht am eigenen Bild" und der Discothekenbetreiber bewegt sich mit der Veröffentlichung jedweden Abbildes seiner Gäste auf Messers Schneide, denn rechtlich ist er dazu nicht befugt, solange er nicht von jedem Einzelnen eine Unterschrift auf einem sogenannten "Modelvertrag" und/oder für die Veröffentlichung bezahlt hat. Dass diese Unsitte des ungefragtren Fotografierens und zudem widerrechtlichen Veröffentlichens so derart um sich greift und sich manch ein Discogänger auch in ungewollter Pose öffentlich im Internet wiederfindet, liegt zunächst mal an dem verbreiteten Unwissen bezüglich der eigenen Rechte und der allgemeinen Rechtslage und folgt zudem der alten (Ignoranz-) Regel: "Wo kein Kläger, da kein Beklagter.".
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11.12.2011, 15:15 | #7 | ||
Special Member
Registriert seit: 10/2010
Beiträge: 5.034
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Stimmt. Und umso bedenklicher wird es, wenn dazu noch eine despektierliche Überschrift drübergesetzt wird. Oder ein Kommentar.
Denn damit konnte ja kein Discobesucher rechnen. Selbst wenn er die Zustimmung zur Ablichtung gibt, so doch nur zum sonst üblichen Verwendungszweck, d. h. ein Foto unter 100. Jeweils als Ausdruck der Partystimmung. Aber nicht zur Verwendung als "moderner Pranger". Das greift ganz sicher in die Persönlichkeitsrechte ein. Dazu muss man kein Jurist sein, um das einzusehen.
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