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Alt 11.12.2011, 13:32   #1
Audi_Vw
Member
 
Registriert seit: 08/2009
Beiträge: 198
Disco stellt Bild von Gast online um ihn zu suchen

Hallo,
über ein bekanntes Netzwerk hat eine Disco ein Bild von nem Gast hochgeladen, den sie auf diese Weiße suchen wollen, da er negativ aufgefallen ist. Das Bild ist kein Partybild, wie es jeder Partyfotograf machen kann und es anschließen auf die Disco-Homepage setzt. Es ist ein Bild von einer kleinen Cam aus gemacht. Das Bild wird von jedem Gast aufgenommen, der die Disco betritt.
Frage: Handelt die Discothek rechtlich korrekt, wenn sie dieses Bild jetzt bei dem Netzwerk reinstellt um ihn zu suchen ?
Ich hab nichts mit dem Fall zutun, war auch schon ewig nicht mehr in der Disco selbst. Aber die Frage kam jetzt schon sehr häufig und wollte hier einfach mal nachfragen.

Danke.
Audi_Vw ist offline  
Alt 11.12.2011, 13:32 #00
Administrator
Hallo Audi_Vw, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 11.12.2011, 13:51   #2
Orlando42
abgemeldet
Ich würde mal meinen, dass das nicht rechtens ist, im Grunde Diffamierung, das Foto öffentlich geprangert wird. Zu einer solchen Suche ist die Polizei berechtigt, aber kein Club..
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Orlando42 ist offline  
Alt 11.12.2011, 13:58   #3
mat86
Special Member
 
Registriert seit: 07/2010
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 4.035
Das kann wohl nur wirklich ein Rechtsexperte beantworten. Die Frage ist ja auch, welche Rechte du als Gast einräumst, wenn du die Disco betrittst und ein Bild am Eingang von dir gemacht wird. Irgendwo müsste es ja einen Aushang geben, AGB und dergleichen, wo sowas geregelt ist.
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mat86 ist offline  
Alt 11.12.2011, 14:19   #4
la_manie
Lustiger Astronaut
 
Registriert seit: 11/2009
Beiträge: 4.803
Wenn er bei Eintritt fotografiert wird, hat er hundertpro mit Erwerb der Eintrittskarte zugestimmt, abgelichtet zu werden, steht meist hinten drauf oder am Eingang. Oder es ist auf der Hausordnung geregelt, die aushängt.
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la_manie ist offline  
Alt 11.12.2011, 14:30   #5
mat86
Special Member
 
Registriert seit: 07/2010
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 4.035
Zitat:
zugestimmt, abgelichtet zu werden,
Ja, das in jedem Fall. Die Frage ist doch aber, welche weiteren Rechte man mit der Ablichtung abgetreten hat.
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mat86 ist offline  
Alt 11.12.2011, 14:46   #6
Purpleswirl
abgemeldet
All das setzt jedoch nicht das Persönlichkeitsrecht als eines unserer Grundrechte außer Kraft.
Bestandteil des "Persönlichkeitsrechtes" ist u.A. auch "das Recht am eigenen Bild" und der Discothekenbetreiber bewegt sich mit der Veröffentlichung jedweden Abbildes seiner Gäste auf Messers Schneide, denn rechtlich ist er dazu nicht befugt, solange er nicht von jedem Einzelnen eine Unterschrift auf einem sogenannten "Modelvertrag" und/oder für die Veröffentlichung bezahlt hat.

Dass diese Unsitte des ungefragtren Fotografierens und zudem widerrechtlichen Veröffentlichens so derart um sich greift und sich manch ein Discogänger auch in ungewollter Pose öffentlich im Internet wiederfindet, liegt zunächst mal an dem verbreiteten Unwissen bezüglich der eigenen Rechte und der allgemeinen Rechtslage und folgt zudem der alten (Ignoranz-) Regel: "Wo kein Kläger, da kein Beklagter.".
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Purpleswirl ist offline  
Alt 11.12.2011, 15:15   #7
wikinger11
Special Member
 
Registriert seit: 10/2010
Beiträge: 5.034
Stimmt. Und umso bedenklicher wird es, wenn dazu noch eine despektierliche Überschrift drübergesetzt wird. Oder ein Kommentar.
Denn damit konnte ja kein Discobesucher rechnen. Selbst wenn er die Zustimmung zur Ablichtung gibt, so doch nur zum sonst üblichen Verwendungszweck, d. h. ein Foto unter 100. Jeweils als Ausdruck der Partystimmung.
Aber nicht zur Verwendung als "moderner Pranger". Das greift ganz sicher in die Persönlichkeitsrechte ein. Dazu muss man kein Jurist sein, um das einzusehen.
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wikinger11 ist offline  
 

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