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Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge.

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Alt 23.10.2012, 14:47   #31
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Zitat:
Zitat von Purpleswirl Beitrag anzeigen
Die "Inbesitznahme" und damit ein Straftatbestand ist bereits dann erfüllt, wenn eine Fundsache angenommen, jedoch nicht angezeigt/abgegeben wird.
Da die Abgabe nicht an einen spezifizierten Termin gebunden ist erfolgt die Inbesitzhnahme spätestens und vollendet mit der Veräußerung des Fundstücks. Mit Deinen Krümeln trägst Du nicht zur Hilfestellung bei.
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Alt 23.10.2012, 14:49   #32
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Zitat:
Zitat von YBerion Beitrag anzeigen
Und na klar epresst er mich,wenn er sagt mach günstiger oder anzeige.

Das ist erpressung
Bingo.

Dazu kommt dass ein gebrauchter Artikel nun mal Gebrauchsspuren hat. Das hat der Käufer zu akzeptieren oder Du hast ihm explizit ein Gerät ohne Gebrauchsspuren zugesichert.
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Alt 23.10.2012, 14:54   #33
YBerion
Junior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 02/2012
Beiträge: 48
Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Bingo.

Dazu kommt dass ein gebrauchter Artikel nun mal Gebrauchsspuren hat. Das hat der Käufer zu akzeptieren oder Du hast ihm explizit ein Gerät ohne Gebrauchsspuren zugesichert.
Genau!
Außerdem ging es nur ums Display was die Gebrauchsspuren angeht..
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YBerion ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2012, 17:13   #34
Purpleswirl
abgemeldet
Zitat:
Zitat von YBerion Beitrag anzeigen
@ Purpleswirl

das ich mich falsch verhalten habe,
wissen wir jetz alle zu genüge
danke nochmal!
Genau.
Und du bist gerade hier, weil dich die Reue plagt.

Zitat:
ich hab angeboten,das geld zu erstatten und das smartphone wieder zurückzunehmen.
Das tust du auch mehr für dich und weil dir der Arsch auf Grundeis geht.
Nicht, wel du ein so freundlicher und anständiger Charakter bist.

Zitat:
Aber ich werde das geld nicht überweisen,wie er es verlangt.
Tja..., auch ein Betrüger ist ja nicht davor gefeit, an einen anderen Betrüger zu geraten. Wäre ja wirklich auch ärgerlich, wenn einem einer das geklaute Handy klauen würde.

Zitat:
Und na klar epresst er mich,wenn er sagt mach günstiger oder anzeige.
Das ist erpressung
Selber betrügen und dann rumheulen und sich über angebliche Erpressung beschweren...
Du hast wohl wirklich den Knall nicht gehört.

Zitat:
Und das Handy wurde defintiv gefunden,wenn ich das handy geklaut hätte,wäre davon auszugehen dass ich das schon öfter getan habe und würde mir nicht so einscheißen
Aber natürlich...
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Purpleswirl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2012, 17:17   #35
Purpleswirl
abgemeldet
Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Mit Deinen Krümeln trägst Du nicht zur Hilfestellung bei.
Aber du?

Zitat:
Da die Abgabe nicht an einen spezifizierten Termin gebunden ist erfolgt die Inbesitzhnahme spätestens und vollendet mit der Veräußerung des Fundstücks.
Bürgerliches Gesetzbuch

§ 965
Anzeigepflicht des Finders.(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
(Quelle)
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Alt 23.10.2012, 17:25   #36
Charlie*
abgemeldet
Zitat:
Zitat von YBerion Beitrag anzeigen
was hat das denn mit suspekt zu tun??
Deine Äußerungen, siehe vorhergehenden Post. Klingt nicht sehr nett, was gibt es da nicht zu verstehen?
Man, du findest ein, laut deiner Aussage, gut erhaltenes S-Phone und behälst es, checkst es im Internet und verzeih, heulst nun rum, weil ein anderer etwas macht, dass angeblich strafbar ist. Fass dir mal an die eigene Nase.
Ehrlichkeit wird anders geschrieben, brauchst dich nicht zu wundern, dass man dir etwas unterstellt.
Mach Du mal 'ne Anzeige gegen den Kerl, danach kannste dich ja wieder hier melden, ich bin hoch gespannt. Fundstücke sind laut Gesetz abzugeben, fertsch. Oder würden Du und Deine Freundin sich nicht freuen, über die Ehrlichkeit ihrer Mitbürger?!
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Alt 23.10.2012, 17:39   #37
zinedine
 
Registriert seit: 04/2010
Ort: in der Nähe von München
Beiträge: 11.526
Vielleicht wurde es auch geklaut, anstatt gefunden und nun bekommt er Panik.

Ach seh ich ja erst jetzt, diese Möglichkeit wurde schon erwähnt.
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Alt 23.10.2012, 18:59   #38
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Danke @Purpleswirl fürs raussuchen. Das spart mir die Mühe.

Also, das Smartphone ist unverzüglich, also an einem unspezifizierten Termin an die Behörde zu übergeben. Das kann morgen oder auch übermorgen sein, zur Not auch nächste Woche.

Ein spezifizierter Termin wäre z. B. der 24.10.2012 mit Ablauf des Tages, also um 24:00 Uhr oder Samstag um 17:30 Uhr.

Der Fragesteller YBerion hat übrigens den Käufer nicht betrogen. Er hat sich nur einer Sache entgegen seines Wissens unberechtigt angeeignet.
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Alt 23.10.2012, 19:10   #39
Ansotica
Splendid
 
Registriert seit: 06/2008
Beiträge: 3.480
Kauft man den bei Privatverkäufen nicht eh wie gesehen und nur grobe Mägel die absichtlich vertuscht wurden dürfen reklamiert werden?
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Alt 23.10.2012, 19:17   #40
Purpleswirl
abgemeldet
Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Danke @Purpleswirl fürs raussuchen. Das spart mir die Mühe.

Also, das Smartphone ist unverzüglich, also an einem unspezifizierten Termin an die Behörde zu übergeben. Das kann morgen oder auch übermorgen sein, zur Not auch nächste Woche.
Was eigentlich ist an einem so banalen Wort, wie "unverzüglich" nicht zu verstehen?

Unverzüglichkeit bedeutet im deutschen Recht, dass „ohne schuldhaftes Zögern“ (§ 121 Abs. 1 BGB) gehandelt wird. Diese Legaldefinition des Begriffs wird im gesamten bürgerlichen und öffentlichen Recht verwendet.
(Quelle)


Zitat:
Ein spezifizierter Termin wäre z. B. der 24.10.2012 mit Ablauf des Tages, also um 24:00 Uhr oder Samstag um 17:30 Uhr.
Reichlich platter Versuch, deine Aussage noch irgendwie als richtig erscheinen lassen zu wollen.

Zitat:
Der Fragesteller YBerion hat übrigens den Käufer nicht betrogen. Er hat sich nur einer Sache entgegen seines Wissens unberechtigt angeeignet.
Auch das ist nicht richtig, denn der sogenannte Käufer erwirbt im vorliegenden Fall, entgegen der Angabe des TE/Verkäufers und entgegen seiner somit berechtigten Annahme, kein Eigentumsrecht an der Sache, denn diese gehört nach wie vor dem rechtmäßigen Besitzer.

Wird also im Nachgang die Sache bei dem "Käufer" gefunden (moderne Handys senden ihren Code sogar ohne, dass sie eingeschaltet sind), so muss dieser die Sache an den Eigentümer herausgeben und kann von diesem auch keinerlei Kosten oder Kaufpreise zurückfordern, womit in vorliegendem Fall der ahnungslose Käufer nicht nur um sein Besitzrecht, sondern auch noch um 240 Euro betrogen wäre.



...
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Geändert von Purpleswirl (23.10.2012 um 19:33 Uhr)
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