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Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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Themen-Optionen |
23.10.2012, 14:47 | #31 | |||
Frei
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
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Zitat:
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23.10.2012, 14:49 | #32 | |||
Frei
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
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Zitat:
Dazu kommt dass ein gebrauchter Artikel nun mal Gebrauchsspuren hat. Das hat der Käufer zu akzeptieren oder Du hast ihm explizit ein Gerät ohne Gebrauchsspuren zugesichert.
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23.10.2012, 14:54 | #33 | |||
Junior Member
Themenstarter
Registriert seit: 02/2012
Beiträge: 48
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Zitat:
Außerdem ging es nur ums Display was die Gebrauchsspuren angeht..
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23.10.2012, 17:13 | #34 | |||||||
abgemeldet
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Zitat:
Und du bist gerade hier, weil dich die Reue plagt. Zitat:
Nicht, wel du ein so freundlicher und anständiger Charakter bist. Zitat:
Zitat:
Du hast wohl wirklich den Knall nicht gehört. Zitat:
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23.10.2012, 17:17 | #35 | |||
abgemeldet
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Aber du?
Zitat:
§ 965 Anzeigepflicht des Finders.(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. (2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
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23.10.2012, 17:25 | #36 | ||
abgemeldet
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Deine Äußerungen, siehe vorhergehenden Post. Klingt nicht sehr nett, was gibt es da nicht zu verstehen?
Man, du findest ein, laut deiner Aussage, gut erhaltenes S-Phone und behälst es, checkst es im Internet und verzeih, heulst nun rum, weil ein anderer etwas macht, dass angeblich strafbar ist. Fass dir mal an die eigene Nase. Ehrlichkeit wird anders geschrieben, brauchst dich nicht zu wundern, dass man dir etwas unterstellt. Mach Du mal 'ne Anzeige gegen den Kerl, danach kannste dich ja wieder hier melden, ich bin hoch gespannt. Fundstücke sind laut Gesetz abzugeben, fertsch. Oder würden Du und Deine Freundin sich nicht freuen, über die Ehrlichkeit ihrer Mitbürger?!
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23.10.2012, 17:39 | #37 | ||
Registriert seit: 04/2010
Ort: in der Nähe von München
Beiträge: 11.526
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Vielleicht wurde es auch geklaut, anstatt gefunden und nun bekommt er Panik.
Ach seh ich ja erst jetzt, diese Möglichkeit wurde schon erwähnt.
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23.10.2012, 18:59 | #38 | ||
Frei
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
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Danke @Purpleswirl fürs raussuchen. Das spart mir die Mühe.
Also, das Smartphone ist unverzüglich, also an einem unspezifizierten Termin an die Behörde zu übergeben. Das kann morgen oder auch übermorgen sein, zur Not auch nächste Woche. Ein spezifizierter Termin wäre z. B. der 24.10.2012 mit Ablauf des Tages, also um 24:00 Uhr oder Samstag um 17:30 Uhr. Der Fragesteller YBerion hat übrigens den Käufer nicht betrogen. Er hat sich nur einer Sache entgegen seines Wissens unberechtigt angeeignet.
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23.10.2012, 19:10 | #39 | ||
Splendid
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Beiträge: 3.480
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Kauft man den bei Privatverkäufen nicht eh wie gesehen und nur grobe Mägel die absichtlich vertuscht wurden dürfen reklamiert werden?
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23.10.2012, 19:17 | #40 | |||||
abgemeldet
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Zitat:
Unverzüglichkeit bedeutet im deutschen Recht, dass „ohne schuldhaftes Zögern“ (§ 121 Abs. 1 BGB) gehandelt wird. Diese Legaldefinition des Begriffs wird im gesamten bürgerlichen und öffentlichen Recht verwendet. (Quelle) Zitat:
Zitat:
Wird also im Nachgang die Sache bei dem "Käufer" gefunden (moderne Handys senden ihren Code sogar ohne, dass sie eingeschaltet sind), so muss dieser die Sache an den Eigentümer herausgeben und kann von diesem auch keinerlei Kosten oder Kaufpreise zurückfordern, womit in vorliegendem Fall der ahnungslose Käufer nicht nur um sein Besitzrecht, sondern auch noch um 240 Euro betrogen wäre. ...
Geändert von Purpleswirl (23.10.2012 um 19:33 Uhr) |
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