|
Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
|
Themen-Optionen |
23.10.2012, 19:27 | #41 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
|
Unwissen schützt eh nicht vor Strafe.
Und mir kann niemand erzählen, dass er nicht wusste, dass man anderer Leute Besitz nicht verkaufen darf.
Geändert von Manati (23.10.2012 um 19:33 Uhr) |
||
23.10.2012, 19:33 | #42 | |||
Frei
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
|
Zitat:
Der Besitzer ist der Fragesteller. Er hat das Gerät gefunden und unrechtmäßig in seinen Besitz genommen. Sonst hätte er es nicht verkaufen können. Du bist diejenige die sich hier windet und dem Fragesteller einen Vorwurf nach dem anderen an den Kopf knallt. Hast Du das wirklich nötig? Diese Diskussion können wir endlos so weiter führen. Allerdings führt das zu gar nichts, da dem Fragesteller damit nicht geholfen ist welche Paragrafen genau was aussagen. Gerne bin ich zu einem weiteren Austausch mit Dir außerhalb dieses Threads bereit, entweder in einem neuen Thread oder gerne auch per PN. Hast Du etwas Hilfreiches zum Thema des TE beizutragen?
|
|||
23.10.2012, 19:36 | #43 | |||
abgemeldet
|
Zitat:
Der TE hat eindeutig etwas unrechtes getan, und wird nun mit den Konsequenzen leben müssen. Und wenn er die so richtig knüppeldicke zu spüren bekommt, wird er es garantiert nicht wieder tun.
|
|||
23.10.2012, 19:43 | #44 | |||
special
Registriert seit: 12/2009
Ort: im Leben
Beiträge: 15.939
|
Zitat:
Du kommst ganz einfach aus der Sache raus...... mit einer Selbstanzeige sag bei der Polizei, dir und deiner Freundin sei ncht klargewesen, dass ihr das gefundene handy hättet abgeben müssen als der Käufer so komisch reagiert habe, hättest du dich schlau gemacht und mit Schrecken festgestellt, dass ihr da ganz schön was verbockt habt mitteilen, dass ihr die Rückabwicklung angeboten habt, um es dann abzugeben, jetzt wüde nur der Käufer "zicken" - Adresse des Käufers plus. und dann den Dingen ihren Lauf lassen, auf die Kohle verzichten und hoffen, dass das Ermittlungsverfahren ganz schnell eingetellt wird. Mehr als eine minimale Strafe, weil ihr eben einfach doof gewesen seid wird es kaum werden. Oder ihr spielt auf Zeit, teilt dem Käufer mit, dass das handy unberechtigt bei euch gelandet ist, ihr es gar nicht hättet verkaufen dürfen, dass ihr eine Selbstanzeige machen werdet und um Rückwicklung des Kaufes bittet, damit er nicht in die Ermittlungen verwickelt wird und DANN gebt ihr das handy ab zickt er weiter, kommt ihr um die Selbstanzeige nicht drum herum....
|
|||
23.10.2012, 19:45 | #45 | ||||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
|
Zitat:
Aber das Forum ist weder moralische Besserungsanstalt noch Strafverfolgungsbehörde noch Selbstdarstellungsplattform für edle Menschen, die nie Unrechtes tun und sich dadurch zusätzlich erhöhen, in dem sie nach anderen treten. Du kannst das hier finden: Zitat:
|
||||
23.10.2012, 19:52 | #46 | |||||
abgemeldet
|
Zitat:
Ich denke, dass der TE durch mich hier gerade sehr viel mehr Richtiges und Rechtsrelevantes und damit hoffentlich persönlich Wertvolles erfahren hat, als durch dein Waschweibgekeife. Zitat:
Er ist in Besitz des Gerätes, weil er es sich unrechtmäßig angeeignet hat und zudem meint, damit verfahren zu können, als wäre es sein Eigentum. Auch der Verkauf einer Sache, deren Eigentümer man nicht ist und zu dem der rechtmäßige Eigentümer einen nicht ermächtigt hat, ist ein Straftatbestand und nicht zulässig. Wäre das anders, dann hätte dir sicher schon ein Nachbar oder ganz Fremder, dein eigenes Haus unterm Hintern weg verkauft. Der TE ist also nicht nur widerrechtlich in Besitz fremden Eigentums, sondern er veräußert es auch noch widerrechtlich und mit vorsätzlicher Betrugsabsicht. Alleine an diesem Punkt der Geschichte, käme schon ganz nett was zusammen. Der rechtmäßige Eigentümer bleibt der, der es verloren hat oder dem es geklaut wurde und das selbst nach zehn weiteren Hin- und Herverkäufen. Zitat:
Hauptsache nur, so ein Spitzbube kreuzt nicht irgendwann meinen Weg. Oder gar deinen...
Geändert von Purpleswirl (23.10.2012 um 19:57 Uhr) |
|||||
23.10.2012, 19:56 | #47 | ||
abgemeldet
|
Mag sein, dass ich mit meinem Beitrag übers Ziel hinausgeschossen bin.
Trotzdem verstehe ich nicht, wie es jemandem nicht klar sein kann, dass man Dinge die einem nicht gehören nicht verkauft. Und das hier zum Teil so getan wird, als müsse man das völlig vernachlässigen. Die Tatsache, dass es allerdings einen doppelten Lerneffekt hat, dadurch dass er jetzt gerade an so einen Käufer gelangt ist ist dennoch nicht zu verkennen. Hätte er nämlich sein eigenes Handy verkauft und wäre er dabei einem Betrüger aufgesessen, müsste er sich jetzt nicht solche Sorgen machen, wie er es tut. @TE: Ich finde Leonoras Vorschlag gut. Und für den Fall, dass er es doch zurückschickt, es einfach abzugeben, wie du ja eh schon vorhast.
|
||
23.10.2012, 20:05 | #48 | |||
abgemeldet
|
Zitat:
Mich würde auch mal interesssieren, welche Plattform hier genutzt wurde um das Phone zu verchecken, denn die haben in solchen Fällen auch ein Wörtchen mitzureden.
|
|||
23.10.2012, 20:12 | #49 | |||
abgemeldet
|
Zitat:
Sehr richtig. Das kommt ja nochmal obendrauf, denn in aller Regel gibt es da AGB, die fordern, dass Verkäufer nur ihr Eigentum veräußern dürfen. Gegebenenfalls muss man sogar gesondert erklären, der rechtmäßige Eigentümer einer Verkaufsware zu sein. Womit wir dann auch noch sowas wie Falschbeurkundung hätten.
|
|||
23.10.2012, 20:14 | #50 | ||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
|
Na, so blöde würde ich sein und mich freiweillig in die Hand eines Erpressers begeben.
So nebenbei: diese modischen Selbstanzeigen stammen aus dem Steuerstrafrecht.
|
||