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Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge.

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Alt 23.10.2012, 12:39   #21
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Zitat:
Zitat von YBerion Beitrag anzeigen
Der kann sich auf eine fette anzeige gemacht haben.
Das würde ich lassen und die Polizei würde es eh nicht aufnehmen. Noch hat er Dich nicht vollendet betrogen und der Versuch ist auch nicht nachzuweisen.

Hast Du nicht seinen Namen und die Anschrift? Wo hast Du das Phone denn hingeschickt?
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Alt 23.10.2012, 12:42   #22
Charlie*
abgemeldet
Zitat:
Zitat von YBerion Beitrag anzeigen
Der kann sich auf eine fette anzeige gemacht haben.
Wenn du meinst, du wirst dich wundern...

Was hat das Ganze mit seiner Frau und den Kindern zu tun?
Du bist mir echt etwas suspekt...
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Charlie* ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2012, 12:44   #23
YBerion
Junior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 02/2012
Beiträge: 48
Zitat:
Zitat von Charlie* Beitrag anzeigen
Nein, brauchst keine Bilder zeigen
Ist der Schaden nun sichtbar oder nicht, es gibt einen, oder?
Wir alle wissen, was mit gekauften Dingen und dessen Wert passiert, sie reduzieren sich erheblich. Sollte das der Fall sein, wäre ich vorsichtig.
Man müsste somit den momentanen Wert des S-Phones ermitteln.
Ich würde demnach auch das Phone zurücknehmen und das Geld zurücküberweisen. Kann er sich das Geld selbst wieder holen? Welches Zahlungsverfahren hast du gemacht?

Der Schaden ist minimal,wenn man das schaden nennen kann,eher ein kratzerchen.für den zustand des s-phones sind 240€ günstig,
glaub mir.

Fakt ist dass er 10€ mehr von mir verlangt per vorkasse,sprich 260€
Das werde ich definitiv nicht machen.

er lockt damit dass es per vorkasse 5€ günstiger wird
er will mich abziehen
für mich ist das thema durch

Wir haben das per Nachnahme gemacht,auf seinen Wunsch hin.

Gerne kann ich das wieder so machen

Aber vorab überweisen werde ich definitiv nichts!!!

mfg
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Alt 23.10.2012, 12:48   #24
YBerion
Junior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 02/2012
Beiträge: 48
Zitat:
Zitat von Charlie* Beitrag anzeigen
Wenn du meinst, du wirst dich wundern...

Was hat das Ganze mit seiner Frau und den Kindern zu tun?
Du bist mir echt etwas suspekt...
ich will ihm nicht drohen,
nur weiß ich dadurch,dass er keine ausgedachte person ist
und mich jemand abziehen will.

was hat das denn mit suspekt zu tun??
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Alt 23.10.2012, 12:49   #25
YBerion
Junior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 02/2012
Beiträge: 48
Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Das würde ich lassen und die Polizei würde es eh nicht aufnehmen. Noch hat er Dich nicht vollendet betrogen und der Versuch ist auch nicht nachzuweisen.

Hast Du nicht seinen Namen und die Anschrift? Wo hast Du das Phone denn hingeschickt?
Ich hab namen anschrift und telefonummer.
wenn er es per nachnahme macht,ok

aber ich werde ihm kein Geld vorab überweisen,
so wie du mir das geraten hast

Hast die mail von ihm gesehen?

das ist eine masche

mfg
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Alt 23.10.2012, 13:14   #26
PIcasso1989
Der Hund
 
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
Zitat:
Zitat von YBerion Beitrag anzeigen
Fakt ist dass er 10€ mehr von mir verlangt per vorkasse,sprich 260€
Das werde ich definitiv nicht machen.

er lockt damit dass es per vorkasse 5€ günstiger wird
er will mich abziehen
für mich ist das thema durch

Würde ich auch nicht machen.

Sinnvoll ist immer, "Rückabwicklung" anzubieten.

Das heißt, auf dem selben Weg wie die Abwicklung.

Ich gehe davon aus, daß der Käufer sauer ist, weil er einen Kratzer gefunden hat, der in der Verkaufsbeschreibung nicht erwähnt war.

Dann ist sein Rücktritt vom Kauf auch berechtigt. Die ganzen Drohungen solltest du einfach vergessen.

Also:

1. Rückabwicklung anbieten.
Das kann inclusive seiner Kosten sein - also so daß er genau den Betrag erhält, den er für

-die Ware
-das Porto
-die Nachnahmegebühr

ausgegeben hat.


Selbstverständlich nicht mehr.
Und laß dich nicht erpressen.
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Alt 23.10.2012, 13:25   #27
YBerion
Junior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 02/2012
Beiträge: 48
Ich habe ihm die Rückabwicklung angeboten.
er will es aber nicht mehr nachnahme machen,sondern dass ich das Geld überweise.
Und das werde ich nicht tun.

Er hat mich danach gefragt,ob das display einen kratzer hat.
Hat es nicht.
Es hat ganz unten eine 1mm schramme.
die man nur mit einer lupe sieht.

Aber das ist nun mal ein gebrauchsgegenstand und so ein minikratzer ensteht schnell

wenn er zurücktreten möchte,von dem kauf ersetz ich ihm alle unkosten.

Kaufpreis,Porto,Nachnahmegebühr

Ist selbstverständlich.

Er hat 252€ gezahlt.

Ich müsste 263€ zahlen

aber nur gegen nachnahme nicht per überweisung.

mfg
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Alt 23.10.2012, 13:32   #28
PIcasso1989
Der Hund
 
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
richtig.
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Alt 23.10.2012, 13:34   #29
Purpleswirl
abgemeldet
Zitat:
Zitat von YBerion Beitrag anzeigen
Ok werde ich tun.
Aber ich er erpresst mich doch auch?
Er erpresst dich nicht, sondern reklamiert eine käuflich erworbene Ware, aufgrund ihres Zustandes. Das darf er und dir auch ankündigen, welche Schritte er in dieser Angelegenheit gegebenenfalls zu gehen gedenkt.

Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Autsch, hab nochmal nachgelesen. Mit dem Verkauf ist eine unberechtigte Zueignungsabsicht erfüllt.
Falsch.
Die "Inbesitznahme" und damit ein Straftatbestand ist bereits dann erfüllt, wenn eine Fundsache angenommen, jedoch nicht angezeigt/abgegeben wird.
Der Finder gerät nämlich automatisch in ein Schuldverhältnis gegenüber dem Eigentümer, welches ihn entsprechend zur Rückgabe verpflichtet.

In dieser vorliegenden Geschichte, die ja so vielleicht gar nicht stimmt und das "gefundene" Handy gar noch ein geklautes Handy wäre, kann man den Verkauf des "Nichteigentums" sogar schlimmstenfalls als Hehlerei bewerten und da wirds dann richtig unschön.

Weiß auch gar nicht, was ich dem TE hier empfeheln möchte.
Am ehesten wohl, dass er mit der Geschichte richtig Ärger bekommen sollte, damit er mal begreift, wo die Grenze zwischen Recht und Unrecht verläuft.


...
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Geändert von Purpleswirl (23.10.2012 um 13:44 Uhr)
Purpleswirl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2012, 13:43   #30
YBerion
Junior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 02/2012
Beiträge: 48
@ Purpleswirl

das ich mich falsch verhalten habe,
wissen wir jetz alle zu genüge
danke nochmal!

ich hab angeboten,das geld zu erstatten und das smartphone wieder zurückzunehmen.

Aber ich werde das geld nicht überweisen,wie er es verlangt.

wenn rücknahme dann wieder per nachnahme,alle anfallenden kosten für ihn trage ich natürlich und das handy würde ich dann zu 100% abgeben.

Aber ich werde kein Geld an ihn überweisen,ohne sicher zu sein,dass das Handy auch wiederkommt.

Sonst kann das auch gleich so bleiben.

Und na klar epresst er mich,wenn er sagt mach günstiger oder anzeige.

Das ist erpressung

Hätte er gesagt,mir sind macken aufgefallen,lässt sich am Preis was machen,oder gib mir mein Geld zurück,dann reklamiert er die ware bzw fordert dass ich mit dem Preis runtergehe,dann auch zurecht.

Aber nicht wenn er sagt gib geld wieder oder anzeige,das ist erpressung.

Und das Handy wurde defintiv gefunden,wenn ich das handy geklaut hätte,wäre davon auszugehen dass ich das schon öfter getan habe und würde mir nicht so einscheißen

mfg
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