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Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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29.08.2014, 10:59 | #1 |
Member
Registriert seit: 04/2009
Beiträge: 235
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Angeblicher Katzenuringeruch in der Wohnung
Hallo,
ich bin vor 7 Wochen aus meiner Wohnung ausgezogen - die Nachmieterin wohnt seit 7 Wochen in meiner alten Wohnung - heute rufe ich beid er Vermietungsgesellschaft wegen meiner Kaution an und bekomme gesagt, dass es noch nicht sicher ist, ob ich sie zurück bekomme, da es in der Wohnung angeblich nach Katzenurin riechen würde und das Pakett evtl. erneuert werden müsste. Ich hatte für vier Wochen die beiden Katzen meines Freundes in der Wohnung, da er seine Wohnung schon einen Monat früher gekündigt hat, als ich. (Laut Mietvertrag ist die Tierhaltung nach Vereinbarung erlaubt, mündlich wurde es mir damals bei Einzug verboten - woran ich mich auch gehalten habe) Sowohl bei der Wohnungsbesichtigung mit mehreren Leuten, als auch bei der Wohnungsübergabe ist weder der Nachmieterin noch dem Makler irgendein Katzengeruch aufgefallen. Die Frau des Maklers meinte sogar noch, dass man trotz der Katzen gar nichts riecht. Die Nachmieterin war zur Wohnungsbesichtigung, dann einmal zum Ausmessen und nochmal zur Wohnungsübergabe da und hat nie etwas gesagt. Bei der Übergabe habe ich mit dem Makler ein Übergabeprotokoll erstellt. Darin wurde nur bemängelt, dass das Waschbecken einen Sprung hat - was auch wirklich mein Verschulden war. Von Katzengeruch ist nicht die Rede. Laut Nachmieterin hat sie den Geruch erst gemerkt nachdem sie eine Woche nicht gelüftet hat (was eigentlich nicht sein kann, denn ich konnte durch die Katzen die ganzen vier Wochen nicht wirklich lüften) Die Nachmieterin scheint eine schwierige Person zu sein und möchte jetzt dass der Boden ausgetauscht wird - was bedeuten würde dass ich meine Kaution nicht zurück bekomme und evtl noch etwas draufzahlen muss. Der Herr von der Vermietungsgesellschaft möchte jetzt nochmal den Makler in die WOhnung schicken - zum "riechen". Kann es wirklich passieren, dass ich die Erneuerung des Bodens zahlen muss? Kennt sich da vllt zufällig jemand von euch aus? Vielen Dank und liebe Grüße |
29.08.2014, 10:59 | #00 |
Administrator
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Hallo Tierfreund, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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29.08.2014, 11:04 | #2 | ||
となりのトトロ, トトロ♫
Registriert seit: 10/2008
Ort: Bavaria/BaWü
Beiträge: 24.098
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Ich würd eventuell einen unabhängigen Gutachter bestellen und das anfechten.
Lass dich mal rechtlich beraten, denn wenn es nicht im Übergabeprotokoll steht hast du an sich n gute Chance, dass du da rauskommst. Wenn die Katzen nicht durchgängig 4 Wochen auf den Boden gepisst haben ist es eh unlogisch ,dass da was riecht. Die haben ja an sich Katzenklos.
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29.08.2014, 14:30 | #3 | ||
süß-sauer mariniert
Registriert seit: 11/2012
Ort: Seeanemone
Beiträge: 4.776
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Hallo,
Ich hab diesen Link da gefunden: http://www.finanz-forum.de/tun_vermi...lt_t11388.html Vielleicht hilft dir das weiter, da sind noch andere Links zu Vorgangsweisen enthalten wie man da reagieren kann. Da jedoch das Übergabeprotokoll in Ordnung war kann dir nicht hintennach noch etwas angelastet werden. Dass sich da viele Vermieter spielen und darauf hoffen, dass die Mieter sich das gefallen lassen ist leider weit verbreiteter brauch. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich mich gleich mal mit einem Anwalt vernetzten, wenn nicht gibt es auch in den meisten Städten kostenlose Sprechstunden bei Anwälten.
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29.08.2014, 19:16 | #4 | ||
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
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Hallo Tierfreund,
zunächst einmal ist es für dich auch wichtig, dass du eine Kopie des Übergabeprotokolls erhalten und somit ein Be- weisstück über die damaligen Mängelfeststellungen hast. Desweiteren dürfte es kein Problem sein, dass du die Kat- zen nur vorübergehend zur Pflege bei dir gehabt hast. Das ist etwas anderes, als würdest du selber Tiere in der Woh- nung halten. Hinzu kommt, dass eine derartige Klausel im Mietvertrag nicht auch unbedingt wirksam sein muss, da es heute zur freien Persönlichkeitsentfaltung gehört, auch zumindest ein kleines Haustier, wie eben eine Katze halten zu dür- fen und selbst bei Hunden sehen es die Richter heute zum Teil nicht mehr so streng, so lange diese keine Lis- tenhunde sind. Wie aber bereits gesagt, hattest du die- se Katzen ja nur zeitweilig zur Pflege, so dass diese Klau- sel meines Erachtens gar nicht in Betracht kommen dürf- te. Du solltest dich hier unbedingt rechtlich beraten lassen, nicht dass du während der Gespräche ausversehen irgend- welche Zugeständnisse machst, von denen du als Laie gar keine Ahnung hast, welche aber später gegen dich verwen- det werden könnten.
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29.08.2014, 19:38 | #5 | ||
となりのトトロ, トトロ♫
Registriert seit: 10/2008
Ort: Bavaria/BaWü
Beiträge: 24.098
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Ach übrigens: Katzen gehören zu Kleintieren und dürfen, egal was im Mietvertrag steht, nicht verboten werden.
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29.08.2014, 19:42 | #6 | |||
erschrocken
Registriert seit: 05/2013
Ort: nördlich
Beiträge: 5.514
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Zitat:
Ich gehe jedoch davon aus, das sie einfach versucht auf Kosten des TE an einen neuen Boden kommen will. Sollte spätestens mit Unterstützung von Anwalt/Mieterverein nicht schwierig werden. Zumal die Übergabe reibungslos lief.
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30.08.2014, 08:32 | #7 | ||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
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Maßgeblich ist das Übergabeprotokoll.
Zum Mieterverein gehen, Frist zur Erstattung der Kaution setzen. Auf eine Diskussion über Katzen gar nicht einlassen.
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01.09.2014, 04:56 | #8 | ||
Lustiger Astronaut
Registriert seit: 11/2009
Beiträge: 4.803
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Wissen die denn, dass du Katzen da hattest? Weil sonst... würd ich einfach sagen: Nö, kann nicht sein, hatte gar keine Katzen da drin.
Im Übergabeprotokoll hätte es ja drin gestanden, wenn es dem Begleiter aufgefallen wäre.
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01.09.2014, 09:18 | #9 | |||
erschrocken
Registriert seit: 05/2013
Ort: nördlich
Beiträge: 5.514
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Zitat:
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01.09.2014, 18:38 | #10 | ||
Golden Member
Registriert seit: 07/2011
Ort: Manchmal hier, manchmal dort
Beiträge: 1.429
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Katzen sind saubere Tiere
Ich gehe mal davon aus, dass die Katzen ein Katzenklo hatten.
Anderenfalls wüsstest du, dass sie irgendwo hingepinkelt haben. Aber 4 Wochen Katzen in der Wohnung ohne Klo geht ja wohl nicht. Ich schließe mich Picasso an. Das Übergabeprotokoll ist verbindlich. Auf gar keine Diskussion einlassen. Die Rückzahlung der Kaution mit Fristsetzung (etwa 14 Tage) fordern. Falls nichts ankommt, eine Mahnung, dann erst Rechtsweg gehen. Bei vorhandenem Miet-Rechtsschutz oder Mieterverein auch sofort.
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