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Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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17.08.2015, 18:17 | #21 | ||
Senior Member
Themenstarter
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Beiträge: 504
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Ich habe ja schon mich schriftlich an die Dame gerichtet und indirekt einen Widerspruch so eingelegt. Ich schicke dir den Brief mal per PN, dann kannst du mal schauen, wie du ihn verstehst. Wer ihn ebenfalls lesen möchte, sagt mir bescheid.
danke für den Link, ich werde mich noch weiterschlau machen
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17.08.2015, 18:19 | #22 | |||
Platin Member
Registriert seit: 04/2012
Beiträge: 1.792
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Zitat:
Dein Brief passt soweit, nur das halt 90 % unnötig sind, und niemaden beeindrucken. Das Wesentliche " Ich bin nicht berreit von meinem Einkommen Unterhalt an meine Familie zu leisten" Dein Problem ist hier, ganz klar, das der Ansprechpartner für das Amt eigentlich dein Vater oder deine Mutter sind! Du selbst kannst kaum was in die Wege leiten. BTW, wegen deinem Bafög Nach Behördenlogik, hättest du einen Bafögantrag stellen müssen, und mit dem Ablehnungsbescheid wieder aufkreuzen müssen!
Geändert von Iskander (17.08.2015 um 18:36 Uhr) |
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17.08.2015, 18:40 | #23 | ||
Some Jekyll, some Hyde
Registriert seit: 01/2010
Ort: K.A.
Beiträge: 6.674
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Widerspruch kann man einlegen, aber anhand der geschilderten Faktenlage hat das JC mMn keinen Fehler gemacht.
Und eigentlich ist es logisch, dass Du dafür Nachweise benötigst, denn nur weil DU sagst, dass Du Deine Eltern nicht finanziell unterstützt, muss das ja nicht stimmen. Kannst Du verweigern, aber dann darfst Du Dich nicht wundern. Dazu wohnst Du wieder komplett zuhause, also bist Du doch Teil der BG. Ich kann zwar gut nachvollziehen, dass Du sauer bist, aber rechtlich sehe ich kaum Chancen. Aber probieren kann man es, gibt ja nicht genug Widersprüche... Was meinst Du was dort getrickst und sogar betrogen wird? ALG III? Du meintest wohl ALG II nach SGB III? http://www.arbeitsagentur.de/web/con...22DSTBAI485758
Geändert von Mikelinho (17.08.2015 um 18:47 Uhr) |
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17.08.2015, 18:43 | #24 | |||
Some Jekyll, some Hyde
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Zitat:
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17.08.2015, 18:53 | #25 | |||
Platin Member
Registriert seit: 04/2012
Beiträge: 1.792
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Zitat:
Er kann halt von seiner Seite aus versichern, dass er von seinem Geld nix bezutragen berreit ist, weil er dazu auch nicht verpflichtet ist. Das sein Kindergeld auf seinen Mitetteil gerechent und um diesen gekürzt wurde ist auch korrekt, soweit ich verstanden habe, aber seine Praktikumsvergütung eben nicht--> weil keine Rechtsgrundlage, das wäre eine rein freiwillige Entscheidung von ihm. Als Beleg reicht es wenn er sagt er gibt nichts, und sein Vater sagt er kriegt nichts, zur Not halt an Eides statt, wird aber denke ich nicht nötig sein. Er ist als Kind in Ausbildung, seinen Eltern gegenüber definitiv nicht zum Unterhalt verpflichtet !!! Der Fehler war halt , das du überhaupt zu denen hingegangen bist und vor allem, dass dein Vater deine Lohnzettel abgibt , was er ohne dein Einverständnis gar nicht darf!
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17.08.2015, 18:53 | #26 | ||
Senior Member
Themenstarter
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Ich bin NICHT Teil der BG, das geht gesetzlich nicht. Ich bin im Haushalt. Was wäre wenn das Zimmer einem völlig fremden Untervermietet worden wäre, wäre er dann Teil der BG nur weil er dabei wohnt?
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17.08.2015, 19:00 | #27 | ||
Senior Member
Themenstarter
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Beiträge: 504
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Ich musste sogar GEZ zahlen weil mein Name nicht in der BG auftaucht und die BG befreit ist, ich aber persönlich nicht.
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17.08.2015, 19:00 | #28 | |||
Some Jekyll, some Hyde
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Das geb ich Dir recht.
Und das macht es noch schwieriger. Zitat:
Das macht man ja nicht einfach so in aller Regel. Logisch, oder? Les mal hier... http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeits...einschaft.html
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17.08.2015, 19:02 | #29 | ||
abgemeldet
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Wenn du nicht Teil der BG bist, dann kann dein Einkommen auch nicht angerechnet werden.
Um das klar zu trennen, würde ich an deiner Stelle aber auch das Kindergeld beantragen. Deine Eltern müssen dann eine Abtretung unterschreiben. Macht ja keinen Sinn, einerseits das Kindergeld für dich bei deinem Vater anzurechnen, aber andererseits zu sagen, dass du nicht zur BG gehörst. Wenn du für dich selbst haushalten musst, gehört das dazu.
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17.08.2015, 19:02 | #30 | ||
Senior Member
Themenstarter
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Beiträge: 504
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Richtigm die Untervermietung würde angerechnet werden. Fertig. Man kann aber nicht davon ausgehen, dass der Untermieter noch was zur Haushaltskasse beiträgt.
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