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Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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17.08.2015, 19:03 | #31 | ||
abgemeldet
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Geht warum nicht? Für die drei Monate, in denen du kein Einkommen hattest, müsste das doch gehen?
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17.08.2015, 19:04 | #32 | |||
Senior Member
Themenstarter
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17.08.2015, 19:04 | #33 | |||
Senior Member
Themenstarter
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17.08.2015, 19:08 | #34 | ||
Platin Member
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Beiträge: 1.792
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Um aufs wesentliche zurückzukommen.
Dass dein KG angerechnet wird, und die Leistungen um ein 1/4 des Mietteils gekürzt werden, daran kann man nichts mehr ändern. Deine Praktikumsvergütung kann man imho so wie von mir beschrieben definitv retten Du musst aussagen, " dass du deine Eltern nicht finanziel unterstüzen wirst" evtl. gibst du noch an, dass deine Daten ohne dein Einverständnis weitergegeben wurden. Dein Vater muss angeben, dass er von dir keine Unterstützung erhält. schriftlich am besten, evtl per Einschreiben ! Dannach je nachdem Änderungsantrag oder WIderspruch einlegen. wenn nicht stattgegeben klagen! Kein Geld von deinem Konto auf das Konto deiner Eltern überweisen !!! höchstens den genauen Kindergeldbetrag!!! Das wäre der Weg in etwa Dein Vater kann auf Jeden Fall nahezu kostenneutral klagen! Grundsätzlich immer auf Schriftliches bestehen Wenn du mir nicht glaubst frag nen Anwalt, bin mir recht sicher, dass es so ist ansosnten bin ich hier erstmal raus ich hoffe ich konnte dir hilfreiche Informationen geben . Da alle anderen meinen du solltest es einfach akzeptieren wie es ist, musst du selbst entscheiden wem du glauben willst!
Geändert von Iskander (17.08.2015 um 19:12 Uhr) |
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17.08.2015, 19:09 | #35 | |||
Platin Member
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17.08.2015, 19:11 | #36 | ||
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Themenstarter
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Mein Vater macht eh immer alles persönlich.
Ich denke, ich werde jetzt nochmal den letzten Bafögbescheid ihm mitgeben, dazu nochmal eine Erklärung sowie die Aussage, dass ich meine Eltern nicht unterstütze über die Miete hinaus. Dann schreibe ich einen Brief für meinen Vater, den er ebenfalls nur unterschreiben brauch. Darüberhinaus werde ich noch eine Eingangsbestätigung für die Sachbearbeiterin verfassen, die sie uns dann einmal unterschreibt und wir nicht ständig selbiges durchkauen müssen.
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17.08.2015, 19:13 | #37 | |||
abgemeldet
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Zitat:
Der TE hat mir ja schon die Frage beantwortet, dass er noch offiziell Student ist.
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17.08.2015, 19:18 | #38 | |||
Platin Member
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17.08.2015, 19:48 | #39 | ||
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Themenstarter
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Ich zitiere mal das Schreiben:
"Es muss geprüft werden, ob die Entscheidung über Bewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) für Sie wie folgt aufzuheben ist: Person A Regelbedarf von Juli bis Ende August; Aufhebungsbetrag rund 200€ Person B Regelbedarf von Juli bis Ende August; Aufhebungsbetrag rund 200€ Person C: Regelbedarf von Juli bis Ende August; Aufhebungsbetrag rund 100€ Ihr Kind "Stilles Wasser" hat während des genannten Zeitraums Einkommen aus der Beschäftigung bei der Firma xyz erzielt. Mit den nachgewiesenen Einkommensverhältnissen dürften Sie und die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in geringerer Höhe hilfebedürftig sein [Paragraf 9 in Verbindung mit Paragraf 11 SGBII). Die Einzelheiten der Berechnung können Sie dem beigefügten Berechnungsbogen entnehmen. Die Entscheidung wäre wegen Erzielung von Einkommen aufzuheben (§ 40 Absatz 2 Nummer 3 SGBII in Verbindung mit §330 Absatz 2 SGBII in Verbindung mit § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGBX) Bei den oben gennanten Personen ist Einkommen anzurechnen. Dies dürfte zur Minderung Ihres Anspruches geführt haben. Einkommen ist in dem Monat anzurechnen, in dem es zufließt. Hierbei kommt es auf persönliches Verschulden nicht an." Was mich jetzt hier stört, das ist wieder ein Vordruck, das Praktikum wird als beschäftigung angesehen, nicht als zu erbringende Leistung für die Ausbildung. Der betrachtete Zeitraum ist Juli bis August, dabei habe ich erst Ende Juli das Geld für Juli bekommen und nichts für August. Hier wird wieder mit zig Paragrafen umgeschmissen, die der Transparenz dienen soll, aber nur nachdem Motto, guck doch nach, wenn du es verstehst da steht. Dann geht es mit den Rechnungen los. Bis zu einem bestimmten Tag in naher Zukunft haben wir nun Möglichkeit einspruch einzulegen. Ein Einspruch kann meinem Vater keine Probleme machen, verstehe ich richtig ja? Das Amt kann über den Einspruch hinweg entscheiden und dann müssen wir uns weitere Schritte überlegen(Anwalt etc.)? Ich bin der Meinung, dass ein Einspruch keine Probleme macht, sondern das Amt dazu zwingt, die Sachlage nochmal zu überprüfen. Will aber nur mal eure Meinung noch mal(ich weiß, ihr seid auch nur "laien")
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17.08.2015, 20:26 | #40 | ||
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Du schriebst "höchstwahrscheinlich" und das ist für mich nur eine Vermutung,aber keine Antwort.
Deshalb ist es gut, dass der TE meine Frage beantwortet hat. Zum TE: natürlich ist dein Praktikum eine Beschäftigung. Darf ein Azubi-Gehalt dann auch nie angerechnet werden? Ich verstehe nicht, warum du dich darüber ärgerst. Und du hast die Zahlung für Juli bekommen. Es ist eine Abrechnung für Juli und du hast es im Juli bekommen. Dass du es dann erst im August ausgibst, interessiert das Amt nicht. Ich kann verstehen, dass das für dich nicht logisch erscheint, aber es ist nunmal so. Dein Vater soll Widerspruch einlegen. Was steht denn in der Rechtsbehelfsbelehrung? Manchmal ist es so, dass der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Dann gilt erstmal die aktuelle Berechnung und eventuell wird dann anders entschieden und ihr bekommt das Geld nachgezahlt. Kannst du dich nicht mal an den Sachgebietsleiter wenden? Bzw. dein Vater?
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