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Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge.

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Alt 17.08.2015, 21:43   #41
stilles wasser
Senior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 01/2012
Beiträge: 504
Nein, was mich am Zeitraum "ärgert" das Geld ist mir im Juli zugeflossen und es soll nur aus diesem einen Zufluss Juli UND August gekürzt werden. Einkommen wird doch eigentlich nur für den Monat angerechnet, in dem es zufließt

@all
ich habe eben nochmal mit meinem Vater gesprochehn. Die neue Betreuerin hat ihm geraten erstmal auf den BESCHEID zu warten und dann ggf. Einspruch einzulegen.
Ich bin der Meinung, dass einem Bescheid schwerer widersprochen werden kann, als einem Anhörungsbogen, der aktuell vorliegt oder nicht?
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Alt 17.08.2015, 21:49   #42
stilles wasser
Senior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 01/2012
Beiträge: 504
Ich bringe gerade was durcheinander. Der Anhörungsbogen dient dazu uns zu äußern. Erst dem Bescheid kann widersprochen werden, oder?
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Alt 17.08.2015, 22:31   #43
Sternenmeer
abgemeldet
Der Anhörungsbogen dient der Anhörung, also würde ich die Gelegenheit nutzen, mich da nochmal schriftlich zu zu äußern. Ist ja besser, dann einen richtigen Bescheid zu bekommenm als gegen einen falschen Widerspruch einlegen zu müssen...


Dein Praktikum geht ja noch ne Weile,oder? Also auf jeden Fall noch im August,ne?

Deine Familie hat ja schon Geld für August bekommen. Und du bist im August beschäftigt und bekommst dafür Geld - wenn auch erst am Monatsende. Deshalb stehen beide Monate für die Kürzung drin.

So würde ich das verstehen.
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Alt 17.08.2015, 22:45   #44
Kaesekuchen
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Türlich kannste zur BG gehören, auch wenn du Student bist. Du hast nur keinen Anspruch auf Leistungen.
Es wird erst durch dein Praktikum eine Haushaltsgemeinschaft, weil du jetzt für dich selbst sorgen kannst. Dein Praktikumsgehalt darf nicht angerechnet werden, womögliches Kindergeld aber schon.
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Alt 17.08.2015, 23:16   #45
nordlichtlein
Member
 
Registriert seit: 12/2009
Ort: HH
Beiträge: 177
Moin, siehe hier unter Randziffer 9.27:
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm...22DSTBAI377930

Kindergeld ist bei den Eltern anzurechnen, da das Kind in diesem Fall seinen Bedarf schon mit dem Einkommen selbst deckt. Mietanteil ist durch das Kind natürlich selbst zu tragen (hier ja anscheinend auch unstrittig).

Stellungnahme entsprechend ausfüllen, Gehaltsabrechnung+Ausdruck der Hinweise dazu und fertig. Widerspruch kann nur gegen einen Verwaltungsakt eingelegt werden, sollte das Amt also nicht mitgehen und trotzdem das Einkommen anrechnen --> dann Widerspruch.

Und nur mal als Hinweis: die meisten Mitarbeiter in den Jobcenter geben ihr Bestes, die hohe Rate an Widersprüchen und Klagen hat einfach etwas mit diesem Monstrum an Gesetz zu tun, dass mittlerweile für jede Lebenslage eine andere Lösung parat hält (was eigentlich nicht Sinn und Zweck des ganzen war).

Und ja, ich bin MA im JC und mache meinen Job außerordentlich gerne

Gute Nacht
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Geändert von nordlichtlein (17.08.2015 um 23:21 Uhr) Grund: Nachtrag
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Alt 19.08.2015, 17:10   #46
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Zitat:
Zitat von stilles wasser Beitrag anzeigen
...und mein einkommensnachweis hat mein vater schon dem Center vorgelegt. deswegen ja die geplanten kürzungen..
Das Jobcenter darf Informationen, welche es illegal erhält,
nicht verwenden!!!! Darauf kann man sich u.a. im Wider-
spruch berufen. Du hast deinen Einkommensnachweis dort
nicht eigenhändig vorgelegt? Wenn das Jobcenter z.B. über
einen Dritten derartige Belege erhält und diese für seine Ent-
scheidung herbei zieht, wäre das bereits unzulässig, es sei
denn, es bestand eine gesetzliche Auskunftspflicht über die-
sen Dritten (was i.d.R. aber nicht für Unterlagen Fremder
gilt, sondern nur für eigene bzw. genehmigte fremde).

Im übrigen kann dein Vater die "Überprüfung" der letzten Be-
scheide und die Korrektur dieser (mit Datum bezeichnen, al-
so z.B. Änderungsbescheid vom 31.03.2015) beantragen und
auch das von einem Anwalt prüfen lassen, im Notfall klagen
bzw. mit der Klage drohen. Spätestens hier sollten alle zu un-
recht einbehaltenen Beträge an die BG ausbezahlt werden.

Da der Überprüfungsantrag in letzter Zeit nur noch für das
zurückliegende Jahr rechtens sein soll, wäre Eile geboten, da-
mit deine Eltern die ihnen zustehenden Leistungen noch er-
halten. Und, wenn du mit dem Jobcenter, wie hier, im Streit
kommunizierst, solltest du alles schriftlich und belegbar erklä-
ren bzw. dir bestätigen lassen.

Kindergeld darf nur angerechnet werden, soweit man dieses be-
zieht.
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Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2015, 17:14   #47
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Zitat:
Zitat von stilles wasser Beitrag anzeigen
Einkommen wird doch eigentlich nur für den Monat angerechnet, in dem es zufließt...
Es gibt zudem Freibeträge auf Einkommen, also das "nicht
anrechenbare Einkommen". Hoffe, du hast die Richtigkeit
hier bereits überprüft.
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Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2015, 20:58   #48
stilles wasser
Senior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 01/2012
Beiträge: 504
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

Dummerweise habe ich mündlich schon mit meinem Vater vor Ort angekündigt, dass ich das Praktikum aufnehmen bzw. demnächst den Vertrag dazu mit einer Vergütungssumme unterschreiben werde. Die Dame meinte dann, sie wolle den Vertrag dann zur Verwahrung gern in die Akten aufnehmen, wo wir eben nicht darüber nachgedacht haben, ob ich überhaupt auskunftspflichtig bin.
Nach Erhalt meiner ersten Einkommensabrechnung habe ich dann diese meinem Vater mitgegeben, damit er das vorzeigen kann..
Diese Rechnungen verstehe ich einfach nicht 100%ig, da stehen auch Freibeträge und nicht anzurechnendes Einkommen, aber trotzdem soll durch mein Einkommen die Leistungszahlung um 300-400€ mtl sinken. wir müssen einfach mal 500€ zurückzahlen.
Von den 900€ habe ich 898€ ausgezahlt bekommen, da gewisse Jahreseinkommensgrenzen bei mir noch nicht überschritten werden und ich weiter familienversichert bin und keine großen Steuern zahlen muss. Ziehe ich davon rund 150€ Mietanteil mal geschätz ab, bin ich bei 750€. Ziehe ich davon nochmal die 330€ für juli ab, bin ich bei 420€ für mich. Mehr als die Hälfte von meinem Einkommen ist weg.

Ich muss mir echt mal irgendwann die Zeit nehmen und hinter die ganzen Paragrafen schauen und die Rechnungen nachvollziehen.
Seitdem ich eingezogen bin, kamen schon mindestens 2, aber sich mehr an Änderungsbescheiden.

@Nordlichtlein

arbeitet ihr bei diesen Berechnungen mit Computerprogrammen, wo einfach kreuzchen gesetzt und Felder ausgefüllt werden ? Das würde mich mal echt interessieren, wie es der eigentlichen Mitarbeiterin nicht auffällt, dass sie gegen die Rahmendbedingungen von deinem Link mit ihrer Rechnung "verstößt" und dann die "Kunden" sich die "Arbeit" machen müssen, um zu gucken, ob da alles rechtens ist?
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Alt 21.08.2015, 21:56   #49
stilles wasser
Senior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 01/2012
Beiträge: 504
Ich bin mal wieder, ich wollte mal kurz Rückmeldung geben

habe heute einen Bescheid bekommen, wo es um die Summen geht, die ab September bis Dezember diesen Jahres ausgezahlt werden sollen. Da wurde einiges gekürzt. Den Grund der Änderung nennen sie offen mit Einkommensänderung meiner Mutter, die nebenbei für eine Putzfirma arbeitet und den vorläufigen Wegfall des Kindergeldes für meinen Bruder, der zum August ein FSJ bei der Stadt angefangen hat und 285€ "Taschengeld" dafür bekommt(von den zur Zeit 85€ in den Rechnungen als Einkommen gesehen werden).
In einer fiktiven Rechnung ist aber auch meine Vergütung verrechnet mit einem zu übertragendem Einkommen von 176€, was zunächst nicht viel klingt, aber mehr als rund 145€ ist, was dem Gesamtmietbedarf durch vier entspricht laut den Rechnungen:Mein Einkommen wurde also berücksichtigt, so wie ich es verstehe. Demnach werde ich für meinen Vater einen Widerspruch verfassen und auf Randziffer 9.27 verweisen.


(http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm...22DSTBAI377930)

Ich weiß, auch wenn es kein Rechtsforum hier ist, aber wisst ihr ob ich verlangen kann, dass sämtliche von mir erhobene Daten aus der Datenbank des jobcenters entfernt wird und für keine weitere Berechnung der BG meiner Eltern berücksichtigt wird, da ja kein Grund bestand, sie im vornhinein zu erheben?

Wenn ich in die Rechnung schaue, sehe ich dass mein Kindergeld mit der Rechnung "184€-184€" genullt wurde. Kann sich hier wer vorstellen, was gesagt wird damit?
Ab November,also wenn mein Vertrag ausläuft, wird bei meiner fiktiven Einkommensrechnung natürlich wieder nur das Kindergeld als einkommen gezählt. Die haben also meinen Praktikantenvertrag der bis Anfang Oktober läuft, berücksichtigt und so das ganze berechnet. Kann man das auch anfechten?

Wie sieht es mit der Rechtsberatung aus? Kann ich mit meinem Vater einfach zu einem Anwalt, der sich um sowas kümmert?
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Geändert von stilles wasser (21.08.2015 um 21:59 Uhr)
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Alt 21.08.2015, 22:03   #50
stilles wasser
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Beiträge: 504
Zitat:
§ 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II bestimmt, dass Kindergeld im SGB II als Einkommen angerechnet wird. - Abweichend zum Einkommenssteuergesetz und dem Bundeskindergeldgesetz bestimmen § 11 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB II, dass Kindergeld nicht dem kindergeldberechtigten Elternteil sondern dem Kind zuzurechnen ist. Das gilt jedoch nur, wenn das Kind es zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Nicht zur Deckung des Bedarfs benötigtes Kindergeld wird wiederum zu Einkommen des Kindergeldberechtigten.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...schaft3221.php




EDIT: jetzt verstehe ich mit obigem zitat, warum das Kindgeld bei mir genullt wurde: ich brauche es nicht zur Deckung meines Lebensunterhalts. Deswegen wird es meinem Vater als Einkommen zugerechnet.

(nachfolgend meine Schlussfolgerung)
Wenn ich aber nicht zur BG gehöre und Kindergeldanspruch habe, so kann das Geld nicht meinem Vater als Einkommen zugezählt werden. Das obige Zitat greift dann in keinem Falle, oder?
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Geändert von stilles wasser (21.08.2015 um 22:17 Uhr)
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