|
Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
|
Themen-Optionen |
20.12.2015, 20:21 | #11 | ||
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
|
Hallo paravati,
ganz schön provokant unterwegs... Aber mal Spaß beiseite: Wenn dem so ist, dass sie aufgrund ihrer Krankheit nicht mehr dazu in der Lage ist, Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu (erkennen und zu) übernehmen und sie des- halb sich oder Fremde gefährden könnte, dann kommst du (bei Kenntnis davon) wieder auf die Matte und könntest einen Einweisungsantrag für die Psychiatrie für sie stellen. Da liegt dann eben die Grenze ihrer Eigenverantwortung. Denn, die muss man irgendwie auch noch wahrnehmen können bzw. darf man sich oder andere nicht erkennbar selbst durch Nichtwahrnehmung dieser Verantwortung ge- fährden. Wenn mir also jemand im Rausch ankündigt, das Auto be- nutzen zu wollen, rate ich ihm davon ab und wähle notfalls die drei bekannten Nummern.
|
||
21.12.2015, 21:45 | #12 | ||
Junior Member
Themenstarter
Registriert seit: 05/2013
Beiträge: 23
|
Heisst das jetzt, dass ich sie trotz allem beobachten muss und an irgendeinem Punkt die Verantwortung für sie übernehmen soll? (Wenn sie es nicht mehr kann?) Das beisst sich jetzt für mich schon mit der Aussage, dass ich sie zu Hause machen lassen soll und falls sie eine Vergiftung erleiden würde könnte ich halt denken sie wäre vielleicht eh vom Auto überfahren worden? Sie gefährdet sich ja selbst bereits mit ihrem Konsum..
Möchte ja nicht begriffsstutzig erscheinen, es ist einfach so ein schmaler Grat zwischen sich-raushalten und fürsorglich sein. Vielleicht sollte ich mich mal an ein auf diese Thematik spezialisiertes Forum wenden.. Aber vielen Dank fürs Mitlesen und Antworten, v.a. dir Lilly..
|
||
22.12.2015, 05:57 | #13 | ||||
Elementar
Registriert seit: 04/2012
Ort: chersonesus cimbrica
Beiträge: 2.552
|
Zitat:
Zitat:
Mensch und daher, solange es nicht anders (per Gutachten) festgestellt ist, als solcher selbstverantwortlich. Solange sie "nur" sich gefährdet, besteht keine Handhabe. Freiheitsberaubung ist nicht. Nur wenn etwas passiert, das nachweislich durch Dein Zutun verhindert hätte werden können, bist Du schon mit im Boot. Beispiel: Wenn ich sehe, dass mein stinkbesoffener Nachbar ins Auto steigt, versuche ich ihn davon abzuhalten. Gelingt es nicht oder gefährde ich mich selbst dabei, rufe ich ich die Rennleitung. Bekomme ich es nicht mit, dass er besoffen fährt, bin ich raus.
|
||||
22.12.2015, 16:53 | #14 | |||
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
|
Zitat:
dings mit ein. Also, wenn ihre Mutter z.B. mit Selbstmord droht oder u.a. auch für einen ob- jektiv Dritten verwahrlost bzw. psychotisch er- scheint, vom Rausch ohnmächtig ist oder ran- daliert deswegen usw. und der TE das bekannt wird. Da kann die TE sich auch beim zustän- digen sozialpsychiatrischen Dienst bzw. eben Selbsthilfegruppen für Angehörige erkunden.
|
|||