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Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge.

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Alt 20.12.2015, 20:21   #11
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Hallo paravati,

Zitat:
Zitat von parvati Beitrag anzeigen
Sonst müsste man ja in ein betreutes Wohnen..
ganz schön provokant unterwegs...

Aber mal Spaß beiseite:

Wenn dem so ist, dass sie aufgrund ihrer Krankheit nicht
mehr dazu in der Lage ist, Verantwortung für ihr eigenes
Handeln zu (erkennen und zu) übernehmen und sie des-
halb sich oder Fremde gefährden könnte, dann kommst
du (bei Kenntnis davon) wieder auf die Matte und könntest
einen Einweisungsantrag für die Psychiatrie für sie stellen.
Da liegt dann eben die Grenze ihrer Eigenverantwortung.
Denn, die muss man irgendwie auch noch wahrnehmen
können bzw. darf man sich oder andere nicht erkennbar
selbst durch Nichtwahrnehmung dieser Verantwortung ge-
fährden.

Wenn mir also jemand im Rausch ankündigt, das Auto be-
nutzen zu wollen, rate ich ihm davon ab und wähle notfalls
die drei bekannten Nummern.
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Lilly 22 ist offline  
Alt 21.12.2015, 21:45   #12
parvati
Junior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 05/2013
Beiträge: 23
Heisst das jetzt, dass ich sie trotz allem beobachten muss und an irgendeinem Punkt die Verantwortung für sie übernehmen soll? (Wenn sie es nicht mehr kann?) Das beisst sich jetzt für mich schon mit der Aussage, dass ich sie zu Hause machen lassen soll und falls sie eine Vergiftung erleiden würde könnte ich halt denken sie wäre vielleicht eh vom Auto überfahren worden? Sie gefährdet sich ja selbst bereits mit ihrem Konsum..
Möchte ja nicht begriffsstutzig erscheinen, es ist einfach so ein schmaler Grat zwischen sich-raushalten und fürsorglich sein. Vielleicht sollte ich mich mal an ein auf diese Thematik spezialisiertes Forum wenden.. Aber vielen Dank fürs Mitlesen und Antworten, v.a. dir Lilly..
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parvati ist offline  
Alt 22.12.2015, 05:57   #13
Lynxx
Elementar
 
Registriert seit: 04/2012
Ort: chersonesus cimbrica
Beiträge: 2.552
Zitat:
Zitat von parvati Beitrag anzeigen
Heisst das jetzt, dass ich sie trotz allem beobachten muss und an irgendeinem Punkt die Verantwortung für sie übernehmen soll?
Nein.

Zitat:
Zitat von parvati Beitrag anzeigen
Möchte ja nicht begriffsstutzig erscheinen, es ist einfach so ein schmaler Grat zwischen sich-raushalten und fürsorglich sein.
Wie schon gesagt, sie ist ein erwachsenener
Mensch und daher, solange es nicht anders
(per Gutachten) festgestellt ist, als solcher
selbstverantwortlich.
Solange sie "nur" sich gefährdet, besteht keine
Handhabe. Freiheitsberaubung ist nicht.

Nur wenn etwas passiert, das nachweislich
durch Dein Zutun verhindert hätte werden
können, bist Du schon mit im Boot.

Beispiel:
Wenn ich sehe, dass mein stinkbesoffener
Nachbar ins Auto steigt, versuche ich ihn
davon abzuhalten. Gelingt es nicht oder
gefährde ich mich selbst dabei, rufe ich
ich die Rennleitung.

Bekomme ich es nicht mit, dass er besoffen
fährt, bin ich raus.
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Lynxx ist offline  
Alt 22.12.2015, 16:53   #14
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Zitat:
Zitat von Lynxx Beitrag anzeigen
Nur wenn etwas passiert, das nachweislich
durch Dein Zutun verhindert hätte werden
können, bist Du schon mit im Boot.
Naja, das schließt die Selbstgefährung aller-
dings mit ein. Also, wenn ihre Mutter z.B. mit
Selbstmord droht oder u.a. auch für einen ob-
jektiv Dritten verwahrlost bzw. psychotisch er-
scheint, vom Rausch ohnmächtig ist oder ran-
daliert deswegen usw. und der TE das bekannt
wird. Da kann die TE sich auch beim zustän-
digen sozialpsychiatrischen Dienst bzw. eben
Selbsthilfegruppen für Angehörige erkunden.
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Lilly 22 ist offline  
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