10.01.2002, 17:47 | #2 | ||
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Erster
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10.01.2002, 17:49 | #3 | ||
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Sag mal, ich kenn mich damit nicht so aus, aber was ist mit halbwaisenrente?
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10.01.2002, 17:51 | #4 | ||
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Steht mir nicht zu. Der neue Mann meiner Mutter hat mich damals adoptiert. Deswegen bekomme ich keine Rente. Ich hab ja noch nicht mal den Tag Urlaub bekommen, als mein Papa starb, weil er von Gesetz her nichts mehr mit mir zu tun hatte.
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10.01.2002, 17:55 | #5 | ||
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War ja auch nur so ein gedanke.
Bin jetzt erstmal zum sport. Bis dann.
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10.01.2002, 17:59 | #6 | ||
Special Member
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Der Gedanke ist ja auch nicht abwegig. Ich meine, das hört sich jetzt gemein an. Aber ich sag es dennoch. Wenn ich die Rente bekommen würde, so würde ich wenigstens etwas Positives von seinem Tod haben. So, damit hab ich mich jetzt sicher ins Aus gesetzt. Aber irgendwie ist es ja auch so.
Jetzt ist er schon zwei Monate tot. Es kommt mir so vor, als wären es erst zwei Tage. Dabei ist so viel passiert in den zwei Monaten. Ich vermisse ihn wahnsinnig und alleine das ist schon wieder richtig blöd. Viel Spaß beim Sport. Wenn ich doch endlich mal wieder sporteln dürfte. Das geht mir echt ab. Die ganze Energie raus lassen.
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10.01.2002, 18:24 | #7 | ||
The Legend
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Schon mal als Anfang.....da ich erstmal genauer suchen muß.Bin doch irgendwie zu lange von der Materie weg.....*grmpf*...
Erstmal im voraus gesagt, Carmen hat durchaus recht. Solange du noch nicht dein 27. Lebensjahr vollendet hast und keiner vollzeitlichen Tätigkeit (d.h. selbst für ein eigenes Einkommen tätig zu werden) nachgehst, daß du sowohl auf Kindergeld als auch auf Halbwaisenrente ein Anrecht. Hast du darum einen Antrag auf Halbwaisenrente gestellt? Nur...sofern du Halbwaisenrente erhälst, kann dies entweder mit dem Kindergeld verrechnet werden oder es entfällt ganz. Aber in erster Linie schaue ich mir das BKGG (Bundeskindergeldgesetz) an. Anspruchsberechtigung hast du dann nach § 1 Abs.2 BKGG insofern, wenn du 1) in Deutschland einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hast, 2) Vollwaise bist oder den Aufenthalt der Eltern nicht kennst (was hier ja wegfällt), 3) nicht bei einer anderen Person als Kind zu berücksichtigen bist. § 2 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 4 und 5 sind entsprechend anzuwenden.Im Fall des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr.6 wird Kindergeld längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt. Also § 2 Abs. 2 Satz 1, Nr.6 BKGG besagt genauer: Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden nur berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Ansonsten heißt der § 2, Abs. 2 BKGG: Man wird nur berücksichtigt, wenn sie 1) für einen Beruf ausgebildet werden, 2) sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von höchstens vier Monaten befinden oder 3) eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können oder 4) ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen soziales Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologisches Jahres leisten oder 5) als Arbeitslose in Deutschland der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen oder -> wie oben beschrieben 6) wegen Behinderungen sich selbst nicht unterhalten kann. Also steht schon mal die Basis - die Grundlage - für die Berechtigung eines Kindergeldes. Ich selbst sehe das so, daß es nicht rechtsmäßig ist, wenn deine Mutter dir das dir zustehende Kindergeld vorenthält. Die Ablehnung kann nur vom Staat - also die Behörde - selbst kommen, indem sie dies per Bescheid ein Antrag ablehnt oder das Kindergeld entzieht (§ 14 BKGG). Es sei denn, die Voraussetzungen für ein Kindergeldsanspruch liegt nicht mehr vor oder das Kind (bzw. der Anspruchsberechtigte) hat das 18. Lebensjahr vollendet, ohne dass die Voraussetzungen zu § 2, Satz 2 BKGG vorliegen. Ich denke mal, daß du in jedem Fall einen Anspruch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres hast - vor allem, wenn ich mir den Paragraphen § 2, Abs. 2; Satz 1, Nr. 6 ("seelische Behinderung") BKGG anschaue. Außerdem könnte ich dir, Szeli, neben Siegi noch zwei weitere Fachleute in der Jura aus dem Lovetalk nennen. Ich hoffe, daß ich - für den Anfang erstmal - keinen fehler gemacht habe.Ansonsten stehe ich dir stets und jederzeits gerne zur Verfügung.Wenn du weitere Hilfe brauchst, melde dich wie du es kannst, per Handy; Mail; ICQ oder sonst auch immer.
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10.01.2002, 18:27 | #8 | |||
The Legend
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Zitat:
Das les´ ich erst jetzt..... Aber ich erinnere mich, daß du einmal irgendwo schon mal dies erwähnt hattest.....
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10.01.2002, 18:30 | #9 | ||
Special Member
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Misch, danke. Ich werd mir das noch mal in Ruhe anschauen. Sind ja viele Zahlen und Paragraphen. So viel aber vorweg. Ich hab eben scon geschrieben, daß ich keine Rente bekomme. Ich brauch sie auch nicht beantragen. Rechtlich war mein Papa nicht mehr mein Vater.
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10.01.2002, 18:30 | #10 | ||
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Macht nix Misch, schon okay.
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