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Alt 01.09.2011, 13:14   #1
MikeInLove
Member
 
Registriert seit: 04/2009
Beiträge: 152
fragen zum kindergeld aus der sicht des kindes

ich bin seit letzter woche von bayern nach nrw zu einer guten freundin gezogen. die schule hab ich dieses jahr auch schon hinter mir jetzt fehlt mir nur ein ausbildungsplatz.

jetzt meine frage:
wie ist das jetzt dann mit dem kindergeld geregelt?
meine eltern die in bayern leben meinen dass das kindergeld ab november gestrichen wird wenn ich bis dahin keine ausbildung oder schule besuche. meine mitbewohnerin (nrw) meint aber man bekommt trotzdem noch das kindergeld von den eltern. sie hat 1jahr lang gebraucht um einen ausbildungsplatz zu finden und war in diesem einen jahr ständig in deutschland unterwegs bei freunden und hat nebenbei noch i-eine klasse besucht wo sie meint man chillt dort nur und bekommt dafür geld was eigtl. nur für die assis bestimmt ist und mir davon abraten tut. außerdem meint sie das man kein kindergeld bekommt wenn man mit der ausbildung fertig ist oder 23jahre alt ist. kann es sein das es in den einzelnen bundesländern hier in deutschland unterschiedlich geregelt ist was das kindergeld angeht?
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Alt 01.09.2011, 13:14 #00
Administrator
Hallo MikeInLove, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 01.09.2011, 13:22   #2
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld sind nachweisbare Bemühungen um eine Ausbildungsstelle. Dann bekommst Du weiterhinKindergeld, jedoch nach Ablauf frühestens ab Antragsdatum.
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Alt 01.09.2011, 13:56   #3
MikeInLove
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 04/2009
Beiträge: 152
bemühungen? in wie fern?
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MikeInLove ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2011, 14:02   #4
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Meldung bei der Arbeitsagentur, nachweisbare Bewerbungsbemühungen.
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Alt 01.09.2011, 18:18   #5
la_manie
Lustiger Astronaut
 
Registriert seit: 11/2009
Beiträge: 4.803
...Und kein Hartz4 Bezug. Hartz4-Bezieher erhalten kein Kindergeld.
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Alt 01.09.2011, 18:25   #6
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Doch, nur wird das Kindergeld als Einkommen gerechnet und vom ALG Bezug abgezogen.
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Alt 02.09.2011, 17:06   #7
la_manie
Lustiger Astronaut
 
Registriert seit: 11/2009
Beiträge: 4.803
Also hast du faktisch keines.
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la_manie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2011, 17:11   #8
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Erzähl das mal einem Juristen
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