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Alt 08.03.2010, 21:33   #1 (permalink)
Member
 
Registriert seit: 09/2007
Beiträge: 209
Ist ein Studium gesetzlich als Erstausbildung anzurechnen??

Hi Forum,

hab mal eine Frage,über die ich im Net noch nicht fündig werden konnte.

Mache ja derzeit eine Ausbildung (staatl anerkannte heilerziehungspflegerin bin ich dann 2011). Habe aber ja schon Sonderschullehramt studiert,hab auch das 1. Examen. Also hab ich die Befugnis zu unterrichten. Nur verbeamtan kann man mich nicht.Weil mein netter Prüfer der Meinung war, mir das 2. Examen nicht geben zu müssen.

Jetzt hab ich Wohngeld beantragt. Wenn das STudium als Erstausbildung gerechnet wird hab ich Anspruch. Aber... WIRD es als Ausbildung gerechnet?? Wer kennt sich da aus,vllt juristisch? Oder muss ich BAB beantragen?? Was issn der Unterschied zwischen BafÖg und BAB??


Vielleicht kann mir jemand in dem Dschungel helfen?

LG SKUNKY
SKUNKY ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2010, 23:05   #2 (permalink)
Platin Member
 
Registriert seit: 02/2008
Ort: Gladbachcity
Beiträge: 1.846
Ich glaub BAföG gibts bei schulischer Ausbildung, BAB bei betrieblicher. Sonst wirds aus ähnlichen Kriterien zusammengesetzt. Im Notfall einmal googeln, findet man bestimmt jede Menge.

Soweit ich weiß ist das Studium keine Erstausbildung. Könntest aber doch bestimmt bei einem Ausbilder im Betrieb das erfragen können, oder nicht?

Liebe Grüße,

Topfi
Topfpflanze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2010, 07:06   #3 (permalink)
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 09/2007
Beiträge: 209
Na so blöd bin ich nicht dass ich google nicht schon gefragt hätte....
SKUNKY ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsor Mitteilung 09.03.2010 #3 (permalink)
Verbraucherinformant

Registriert seit: 21.08.2005
Ort: Litfaß
Beiträge: 4682


Alt 09.03.2010, 12:06   #4 (permalink)
seniler alter Zirkusaffe™
 
Registriert seit: 03/2004
Ort: Locked in eternal limbo
Beiträge: 16.878
Aber blöd genug trotzdem nach dem Unterschied zu fragen.
*zurückätz*
Sam Hayne ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2010, 13:57   #5 (permalink)
Nachricht von Sam
Guest
Zitat:
Zitat von Sam Hayne Beitrag anzeigen
Aber blöd genug trotzdem nach dem Unterschied zu fragen.
*zurückätz*
Geduld mein Freund, Geduld...es fängt doch gerade erst mit dem Studium an...steckt wahrscheinlich gerade im Übergang von der "Selbstfindungsphase" in das reale Leben...also, be water my friend, be water........

Geändert von Nachricht von Sam (09.03.2010 um 17:38 Uhr)
Nachricht von Sam ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2010, 16:28   #6 (permalink)
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 09/2007
Beiträge: 209
Dass BaföG bei schulischen und BAB bei betrieblichen Ausbildungen ist klar,da es baföG nicht gibt wenn man einen Lohn hat. Aber welche Kassen zahlen das??



Und wer sagt mir nun,ob das Studium(das ich btw 2005 abgeschglossen habe) als Erstausbildung zählt?
Hier rumätzen und mosern,aber selbst keine Antwort haben...super!

Achso..und wer ist Er???
SKUNKY ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2010, 17:39   #7 (permalink)
Nachricht von Sam
Guest
Zitat:
Zitat von SKUNKY Beitrag anzeigen
Achso..und wer ist Er???
Habs mal in es geändert......gut so? War nämlich für ne Oktasekunde befangen durch mein eigenes Geschlecht...
Nachricht von Sam ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2010, 19:09   #8 (permalink)
Member
 
Registriert seit: 01/2010
Beiträge: 165
Also, mein BA zählt als berufsqualifizierende Erstausbildung. Demnach danach kein Bafög mehr...Kenne mich rechtlich nicht aus, aber begründet wurde mir das damit, dass ich nach dieser Ausbildung bereits berufsfähig bin.
Gerome ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2010, 19:26   #9 (permalink)
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 09/2007
Beiträge: 209
Dann müsste ja das Studium nach dieser Argumentation auch als Erstausbildung angerechnet werden,da ich ja quasi "was gelernt hab",also eine Berufsbezeichnung hab.
Hab aber halt nicht das 2.Examen.
SKUNKY ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2010, 20:10   #10 (permalink)
Senior Member
 
Registriert seit: 06/2008
Ort: Im Land Weit-Weit-Weg
Beiträge: 547
Das Studium ist eine anrechnungsfähige Erstausbildung insofern sie dich zur Ausübung des gelernten Jobs berechtigt.
Bei den Lehramtsgeschichten kenne ich mich absolut nicht aus, befähigt das erste Staatsexamen zum Lehrberuf?
Falls nicht, ist es eine Form von "abgebrochener" Ausbildung - wobei ich mich aber frage, warum du das 2. StEx nicht einfach nachholst?

Mir wäre aber neu dass man Wohngeld nur mit abgeschlossener Berufsausbildung bekommt...
Robin_Rae ist offline   Mit Zitat antworten
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