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| | #1 (permalink) |
| Member Registriert seit: 09/2007
Beiträge: 209
| Ist ein Studium gesetzlich als Erstausbildung anzurechnen?? Hi Forum, hab mal eine Frage,über die ich im Net noch nicht fündig werden konnte. Mache ja derzeit eine Ausbildung (staatl anerkannte heilerziehungspflegerin bin ich dann 2011). Habe aber ja schon Sonderschullehramt studiert,hab auch das 1. Examen. Also hab ich die Befugnis zu unterrichten. Nur verbeamtan kann man mich nicht.Weil mein netter Prüfer der Meinung war, mir das 2. Examen nicht geben zu müssen. Jetzt hab ich Wohngeld beantragt. Wenn das STudium als Erstausbildung gerechnet wird hab ich Anspruch. Aber... WIRD es als Ausbildung gerechnet?? Wer kennt sich da aus,vllt juristisch? Oder muss ich BAB beantragen?? Was issn der Unterschied zwischen BafÖg und BAB?? Vielleicht kann mir jemand in dem Dschungel helfen? LG SKUNKY |
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| | #2 (permalink) |
| Platin Member Registriert seit: 02/2008 Ort: Gladbachcity
Beiträge: 1.846
| Ich glaub BAföG gibts bei schulischer Ausbildung, BAB bei betrieblicher. Sonst wirds aus ähnlichen Kriterien zusammengesetzt. Im Notfall einmal googeln, findet man bestimmt jede Menge. Soweit ich weiß ist das Studium keine Erstausbildung. Könntest aber doch bestimmt bei einem Ausbilder im Betrieb das erfragen können, oder nicht? Liebe Grüße, Topfi |
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| | #5 (permalink) |
| Guest | Geduld mein Freund, Geduld...es fängt doch gerade erst mit dem Studium an...steckt wahrscheinlich gerade im Übergang von der "Selbstfindungsphase" in das reale Leben...also, be water my friend, be water... .....Geändert von Nachricht von Sam (09.03.2010 um 17:38 Uhr) |
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| | #6 (permalink) |
| Member Themenstarter Registriert seit: 09/2007
Beiträge: 209
| Dass BaföG bei schulischen und BAB bei betrieblichen Ausbildungen ist klar,da es baföG nicht gibt wenn man einen Lohn hat. Aber welche Kassen zahlen das?? Und wer sagt mir nun,ob das Studium(das ich btw 2005 abgeschglossen habe) als Erstausbildung zählt? Hier rumätzen und mosern,aber selbst keine Antwort haben...super! ![]() Achso..und wer ist Er??? |
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| | #10 (permalink) |
| Senior Member Registriert seit: 06/2008 Ort: Im Land Weit-Weit-Weg
Beiträge: 547
| Das Studium ist eine anrechnungsfähige Erstausbildung insofern sie dich zur Ausübung des gelernten Jobs berechtigt. Bei den Lehramtsgeschichten kenne ich mich absolut nicht aus, befähigt das erste Staatsexamen zum Lehrberuf? ![]() Falls nicht, ist es eine Form von "abgebrochener" Ausbildung - wobei ich mich aber frage, warum du das 2. StEx nicht einfach nachholst? Mir wäre aber neu dass man Wohngeld nur mit abgeschlossener Berufsausbildung bekommt... |
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