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Du befindest dich im Forum: Probleme in der Beziehung. Alltagsprobleme in Beziehungen? Mangelndes Vertrauen, Langeweile oder Sprachlosigkeit? Hier findest du ein offenes Ohr für alles, was dich an deiner Beziehung stört. Bitte beachtet, daß es hier um persönliche Probleme geht, bei welchen Hilfe und Ratschläge gefragt sind. Den Finger in die Wunde des Threaderstellers zu legen, trägt nicht zur Problemlösung bei. Wir bitten euch deshalb, hier mit Feingefühl zu agieren. |
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27.05.2017, 11:38 | #931 | |||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Zitat:
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27.05.2017, 18:20 | #932 | |||
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
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Zitat:
zu ihr arbeitet, die Kinderbetreuung also erst einmal or- ganisieren können müsste. Wenn sie das bisher allein gemacht hat, sollte er hier kein Wasser ins heiße Öl gießen wollen und den Kindern das soweit erst mal auch belassen. Erst recht, wenn die Kinder bisher noch nicht mal in die Kita/ Schule gehen. Und nur weil die beiden sich nicht verstehen, ist sie kei- ne schlechte Mutter bzw. er ein schlechter Vater. Wenn er sich in der Nähe eine Bleibe sucht, wär der Kontakt mit den Kindern einfacher zu regeln. Außer- dem könnten diese dann später selbst wählen, wo sie gerade lieber sein wollen, also auch mal spontan ent- scheiden, ob sie heute abend lieber bei Papa oder Ma- ma schlafen gehen wollen.
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28.05.2017, 14:32 | #933 | |||
Snikt!
Registriert seit: 09/2016
Ort: Springfield
Beiträge: 4.607
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Zitat:
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28.05.2017, 17:03 | #934 | |||
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
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Zitat:
mit zu entscheiden, das mag sein. Aber dennoch hat man ein Umgangsrecht mit dem Kind und das Kind mit den Eltern. Und so gehört es eben u.a. zum Umgang, wenn man z.B. das Wechselmodell hierzu wählt. Das könnte man im Not- fall auch so einklagen, selbst, wenn man eben kein Sorge- recht hat. Und es stimmt zwar, dass der Sorgerechtsinhaber i.d.R. auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat und damit bestimmen darf, wo das Kind wohnt (außer eben zu Umgangs- zeiten), aber dann kann dieser doch trotzdem den Nichtsorge- brechtigen mit einbeziehen und eben genauso gut bestimmen, dass das Kind auch bei diesem mitwohnt usw. Heißt ja nicht, dass Elternteile, die das alleinige Sorgerecht für das gemein- same Kind haben, sich mit dem anderen Elternteil nicht eini- gen bzw. absprechen können. Da der TE aber verheiratet ist, wird er wohl auch das gemein- same Sorgerecht für seine Kinder nach der Scheidung behal- ten. Einen Kopf sollte er sich lieber darüber machen, wie er die Kontakte mit seinen Kindern realisieren möchte und wie oft er die Kinder überhaupt nehmen möchte.
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28.05.2017, 18:55 | #935 | |||
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
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Zitat:
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29.05.2017, 09:34 | #936 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Es müsste in diesem Fall zugesichert sein, dass beide Eltern auf Halbtagsarbeit umstellen können, um ihr jeweiliges Sorgerecht auch tatkräftig und alltäglich selbst ausüben zu können. Die tatsächliche Rechtspraxis zwingt aber bisherige Versorger-Väter auch heute noch dazu, die Ganztagsbeschäftigung aufrechtzuerhalten. Das ist eine eminente Benachteiligung, die politisch nur schwach bemäntelt wird.
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29.05.2017, 09:44 | #937 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Normaldenke in Konfliktlagen. Politisch unterstellt wird aber immer, Väter *wollten* sich nach der Scheidung nicht mehr um ihre Kinder kümmern.
Realität ist aber, dass ein fester Anteil an den Vätern sich genau deswegen scheiden lässt, weil er - meist irrig - hofft, den als schädlich erkannten Einfluss der Mutter auf das Kind / die Kinder einschränken zu können (das gelingt meistens nicht), bzw. wenigstens nicht mehr selbst für das fortschreitende Übel mitverantwortlich zu sein (hier kann das Eherecht eine "Entfernung aus der Situation anbieten", mehr aber nicht - mein eigenes Konzept von moralischer Verantwortung ist damit aber nicht abgedeckt). Ich finde es absolut unsinnig, hier Dummheit vorzuwerfen. Denn bei der Partnerwahl sind die Erziehungsqualitäten meistens noch nicht sichtbar - und wenn doch werden sie nur selten mit dem Stellenwert angesehen, der ihnen eigentlich (z.B. aufgrund der Langfristigkeit des Erzeihungsverhältnisses) zukommen würde. Zur Partnerwahl ist noch hinzuzufügen: "sofern diese überhaupt bewusst geschieht und überhaupt die Form einer Wahl zwischen Alternativen annimmt (für sehr viele, vielleicht sogar die meisten Männer entspricht insbesondere Letzteres wohl nicht der Lebensrealität - deren Frauen wollen dies aber weder wissen noch wahrhaben, weil es an deren Selbstkonzept nagen würde, wenn sie nicht "erwählt" wurden)". Die meisten real existierenden Langzeitpaare sind m.E. nur "irgendwie aneinander hängen geblieben" und jedenfalls seitens des Mannes nur selten eine Auswahl unter mehreren Möglichkeiten gewesen. Für eine Langzeitpartnerschaftnürtzlich finde ich es, wenn beide noch so etwas wie einen gemeinsamen "Überbau" teilen (z.B. eine gemeinsame religiöse oder soziale Deutung der ehelichen Partnerschaft teilen und sich dazu auch voreinander bekennen). Das Ehe- und Familien*recht* jedenfalls kann keine Dauerpartnerschaften schaffen (und sieht dies auch seit langem nicht mehr als seine Aufgabe an ... was m.E. auch ein korrekter Spiegel der Wirklichkeit ist). Meine Ansicht ist: zeugt man mit einer ungeeigneten Frau ein Kind, dann ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, es gibt für mich dann kein Zurück mehr. Nach meiner Beurteilung gibt es aber in ausreichend vielen Fällen weder eine realitische Möglichkeit, den Eignungsmangel vorab festzustellen, noch eine Möglichkeit, diesen ex post noch zu heilen. Idealvorstellungen sind eben keine Realbeschreibung der Welt.
Geändert von gastlovetalk (29.05.2017 um 09:49 Uhr) |
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29.05.2017, 10:37 | #938 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Thematisch einschlägig:
http://www.zeit.de/zeit-magazin/lebe...hologie-vaeter Bei Scheidungen / Trennungen sind meist die Väter die Verlierer. Und das meine ich jetzt nicht etwa der materiellen Seite, sondern bei den wichtigen Gütern.
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29.05.2017, 10:48 | #939 | |||
fortune cookie
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Beiträge: 5.193
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Zitat:
WENN beide Eltern ihr Sorgerecht tatkräftig und alltäglich selbst ausüben wollen, dann doch bitte bereits in einer funktionierenden Familie.
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29.05.2017, 11:08 | #940 | |||
Registriert seit: 05/2006
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Beiträge: 12.606
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Zitat:
Rechtspraxis sein? Das ist doch völlig an den Haa- ren herbei gezogen.
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