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Du befindest dich im Forum: Probleme in der Beziehung. Alltagsprobleme in Beziehungen? Mangelndes Vertrauen, Langeweile oder Sprachlosigkeit? Hier findest du ein offenes Ohr für alles, was dich an deiner Beziehung stört. Bitte beachtet, daß es hier um persönliche Probleme geht, bei welchen Hilfe und Ratschläge gefragt sind. Den Finger in die Wunde des Threaderstellers zu legen, trägt nicht zur Problemlösung bei. Wir bitten euch deshalb, hier mit Feingefühl zu agieren.

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Alt 27.05.2017, 11:38   #931
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Zitat:
Zitat von Silvana02 Beitrag anzeigen
Hm. Dem ist aber nicht so.

Es ist nicht nur "dein" Kind. Sondern auch Ihres.
Also Eures.

Und wenn du nicht mit deiner Ex zusammenleben kannst, so muss Euer Kind doch die Möglichkeit haben, die Mutter zu sehen, bzw. bei ihr zu sein.


Und das wird eben familiengerichtlich geregelt. Und das ist gut so.

Und die Kinder werden heutzutage schon altersgemäss gefragt, wo sie wohnen wollen, bzw. ob man ein Wechselmodell macht: eine Woche da, eine dort. Oder 3 Tage Mutter. 3 Tage Vater.


Aber wenn ich mit meinem Ex nimmer zusammenleben konnte, heisst das nicht, dass er die Kinder nicht sehen darf oder sie nicht bei ihm leben dürfen.



Es gibt eigentlich nur Gewalt, Drogenabhängigkeit, sexueller Missbrauch, komplette Verwahrlosung, die ein Elternteil in die Position brächten , das Kind nicht bei sich haben zu dürfen.
Genauso ist es! Als "Betroffener" möchte ich das dick und fett unterstreichen. Es geht hierbei einfach mal nur und ausschließlich um die Bedürfnisse der Zwerge, nicht der Eltern!
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monochrom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2017, 18:20   #932
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Zitat:
Zitat von Silvana02 Beitrag anzeigen
Und wenn du nicht mit deiner Ex zusammenleben kannst, so muss Euer Kind doch die Möglichkeit haben, die Mutter zu sehen, bzw. bei ihr zu sein....
Zumal bei ihm noch hinzu kommt, dass er im Gegenteil
zu ihr arbeitet, die Kinderbetreuung also erst einmal or-
ganisieren können müsste.

Wenn sie das bisher allein gemacht hat, sollte er hier
kein Wasser ins heiße Öl gießen wollen und den Kindern
das soweit erst mal auch belassen. Erst recht, wenn die
Kinder bisher noch nicht mal in die Kita/ Schule gehen.

Und nur weil die beiden sich nicht verstehen, ist sie kei-
ne schlechte Mutter bzw. er ein schlechter Vater.

Wenn er sich in der Nähe eine Bleibe sucht, wär der
Kontakt mit den Kindern einfacher zu regeln. Außer-
dem könnten diese dann später selbst wählen, wo sie
gerade lieber sein wollen, also auch mal spontan ent-
scheiden, ob sie heute abend lieber bei Papa oder Ma-
ma schlafen gehen wollen.
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Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2017, 14:32   #933
Helmut Logan
Snikt!
 
Registriert seit: 09/2016
Ort: Springfield
Beiträge: 4.607
Zitat:
Zitat von CtrlAltDel Beitrag anzeigen
Ich gehe halt davon aus, dass der sorgeberechtigte Vater die Kinder auch ungefähr gleich oft bei sich hätte wie die Mutter. Oder haeufiger.
Ne, wenn du kein Sorgerecht hast, dann hast du was das Kind angeht überhaupt nichts mehr mitzuentscheiden bzw. mitzubestimmen, usw. Dementsprechend kann es dann natürlich auch nur bei dem Elternteil wohnen, der das Sorgerecht hat. Im Normalfall haben immer beide das Sorgerecht.
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Helmut Logan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2017, 17:03   #934
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Zitat:
Zitat von Helmut Logan Beitrag anzeigen
Ne, wenn du kein Sorgerecht hast, dann hast du was das Kind angeht überhaupt nichts mehr mitzuentscheiden bzw. mitzubestimmen, usw. Dementsprechend kann es dann natürlich auch nur bei dem Elternteil wohnen, der das Sorgerecht hat. Im Normalfall haben immer beide das Sorgerecht.
Rechtlich gesehen, hätte man dann keine Handhabe etwas
mit zu entscheiden, das mag sein. Aber dennoch hat man
ein Umgangsrecht mit dem Kind und das Kind mit den Eltern.

Und so gehört es eben u.a. zum Umgang, wenn man z.B.
das Wechselmodell hierzu wählt. Das könnte man im Not-
fall auch so einklagen, selbst, wenn man eben kein Sorge-
recht hat.

Und es stimmt zwar, dass der Sorgerechtsinhaber i.d.R. auch
das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat und damit
bestimmen darf, wo das Kind wohnt (außer eben zu Umgangs-
zeiten), aber dann kann dieser doch trotzdem den Nichtsorge-
brechtigen mit einbeziehen und eben genauso gut bestimmen,
dass das Kind auch bei diesem mitwohnt usw. Heißt ja nicht,
dass Elternteile, die das alleinige Sorgerecht für das gemein-
same Kind haben, sich mit dem anderen Elternteil nicht eini-
gen bzw. absprechen können.

Da der TE aber verheiratet ist, wird er wohl auch das gemein-
same Sorgerecht für seine Kinder nach der Scheidung behal-
ten. Einen Kopf sollte er sich lieber darüber machen, wie er
die Kontakte mit seinen Kindern realisieren möchte und wie
oft er die Kinder überhaupt nehmen möchte.
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Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2017, 18:55   #935
Curly2013
 
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
Zitat:
Zitat von CtrlAltDel Beitrag anzeigen
Einer Frau, mit der ich nicht zusammenleben kann, koennte ich auch mein Kind nicht anvertrauen.
Was heißt "dein" Kind? Es ist ja auch das Kind der Frau. Stell´ dir vor, die Frau würde auch so denken "Nee, mit Ctrl... lebe ich nicht mehr zusammen, da kommt das Kind aber nicht hin, auch wenn´s der Vater ist." Wie dumm ist das denn?
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Alt 29.05.2017, 09:34   #936
gastlovetalk
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Lilly 22 Beitrag anzeigen
Zumal bei ihm noch hinzu kommt, dass er im Gegenteil
zu ihr arbeitet, die Kinderbetreuung also erst einmal or-
ganisieren können müsste.
Hier liegt ein grundsätzlicher Fehler unserer Rechtsnormen vor.

Es müsste in diesem Fall zugesichert sein, dass beide Eltern auf Halbtagsarbeit umstellen können, um ihr jeweiliges Sorgerecht auch tatkräftig und alltäglich selbst ausüben zu können.

Die tatsächliche Rechtspraxis zwingt aber bisherige Versorger-Väter auch heute noch dazu, die Ganztagsbeschäftigung aufrechtzuerhalten. Das ist eine eminente Benachteiligung, die politisch nur schwach bemäntelt wird.
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Alt 29.05.2017, 09:44   #937
gastlovetalk
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Curly2013 Beitrag anzeigen
Wie dumm ist das denn?
Normaldenke in Konfliktlagen. Politisch unterstellt wird aber immer, Väter *wollten* sich nach der Scheidung nicht mehr um ihre Kinder kümmern.

Realität ist aber, dass ein fester Anteil an den Vätern sich genau deswegen scheiden lässt, weil er - meist irrig - hofft, den als schädlich erkannten Einfluss der Mutter auf das Kind / die Kinder einschränken zu können (das gelingt meistens nicht), bzw. wenigstens nicht mehr selbst für das fortschreitende Übel mitverantwortlich zu sein (hier kann das Eherecht eine "Entfernung aus der Situation anbieten", mehr aber nicht - mein eigenes Konzept von moralischer Verantwortung ist damit aber nicht abgedeckt).

Ich finde es absolut unsinnig, hier Dummheit vorzuwerfen. Denn bei der Partnerwahl sind die Erziehungsqualitäten meistens noch nicht sichtbar - und wenn doch werden sie nur selten mit dem Stellenwert angesehen, der ihnen eigentlich (z.B. aufgrund der Langfristigkeit des Erzeihungsverhältnisses) zukommen würde.

Zur Partnerwahl ist noch hinzuzufügen: "sofern diese überhaupt bewusst geschieht und überhaupt die Form einer Wahl zwischen Alternativen annimmt (für sehr viele, vielleicht sogar die meisten Männer entspricht insbesondere Letzteres wohl nicht der Lebensrealität - deren Frauen wollen dies aber weder wissen noch wahrhaben, weil es an deren Selbstkonzept nagen würde, wenn sie nicht "erwählt" wurden)".

Die meisten real existierenden Langzeitpaare sind m.E. nur "irgendwie aneinander hängen geblieben" und jedenfalls seitens des Mannes nur selten eine Auswahl unter mehreren Möglichkeiten gewesen.

Für eine Langzeitpartnerschaftnürtzlich finde ich es, wenn beide noch so etwas wie einen gemeinsamen "Überbau" teilen (z.B. eine gemeinsame religiöse oder soziale Deutung der ehelichen Partnerschaft teilen und sich dazu auch voreinander bekennen).

Das Ehe- und Familien*recht* jedenfalls kann keine Dauerpartnerschaften schaffen (und sieht dies auch seit langem nicht mehr als seine Aufgabe an ... was m.E. auch ein korrekter Spiegel der Wirklichkeit ist).

Meine Ansicht ist: zeugt man mit einer ungeeigneten Frau ein Kind, dann ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, es gibt für mich dann kein Zurück mehr. Nach meiner Beurteilung gibt es aber in ausreichend vielen Fällen weder eine realitische Möglichkeit, den Eignungsmangel vorab festzustellen, noch eine Möglichkeit, diesen ex post noch zu heilen.

Idealvorstellungen sind eben keine Realbeschreibung der Welt.
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Geändert von gastlovetalk (29.05.2017 um 09:49 Uhr)
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Alt 29.05.2017, 10:37   #938
gastlovetalk
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Thematisch einschlägig:

http://www.zeit.de/zeit-magazin/lebe...hologie-vaeter

Bei Scheidungen / Trennungen sind meist die Väter die Verlierer. Und das meine ich jetzt nicht etwa der materiellen Seite, sondern bei den wichtigen Gütern.
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Alt 29.05.2017, 10:48   #939
Keks1975
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Beiträge: 5.193
Zitat:
Zitat von CtrlAltDel Beitrag anzeigen
Hier liegt ein grundsätzlicher Fehler unserer Rechtsnormen vor.

Es müsste in diesem Fall zugesichert sein, dass beide Eltern auf Halbtagsarbeit umstellen können, um ihr jeweiliges Sorgerecht auch tatkräftig und alltäglich selbst ausüben zu können.

Die tatsächliche Rechtspraxis zwingt aber bisherige Versorger-Väter auch heute noch dazu, die Ganztagsbeschäftigung aufrechtzuerhalten. Das ist eine eminente Benachteiligung, die politisch nur schwach bemäntelt wird.
Sehe ich nicht so. Warum sollte es nach einer Scheidung anders sein als vorher
WENN beide Eltern ihr Sorgerecht tatkräftig und alltäglich selbst ausüben wollen, dann doch bitte bereits in einer funktionierenden Familie.
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Keks1975 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2017, 11:08   #940
Lilly 22
 
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Beiträge: 12.606
Zitat:
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Die tatsächliche Rechtspraxis zwingt aber bisherige Versorger-Väter auch heute noch dazu, die Ganztagsbeschäftigung aufrechtzuerhalten. Das ist eine eminente Benachteiligung, die politisch nur schwach bemäntelt wird.
Was soll das bitte für eine angeblich tatsächliche
Rechtspraxis sein? Das ist doch völlig an den Haa-
ren herbei gezogen.
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Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
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