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Du befindest dich im Forum: Probleme in der Beziehung. Alltagsprobleme in Beziehungen? Mangelndes Vertrauen, Langeweile oder Sprachlosigkeit? Hier findest du ein offenes Ohr für alles, was dich an deiner Beziehung stört. Bitte beachtet, daß es hier um persönliche Probleme geht, bei welchen Hilfe und Ratschläge gefragt sind. Den Finger in die Wunde des Threaderstellers zu legen, trägt nicht zur Problemlösung bei. Wir bitten euch deshalb, hier mit Feingefühl zu agieren.

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Alt 20.04.2017, 17:49   #21
Paradigma
Weisheit in Tüten
 
Registriert seit: 11/2010
Ort: östlich von Westfalen
Beiträge: 4.995
Nun, ganz klar gibt es in eurer Beziehung einiges, mit dem deine Partnerin nicht umgehen kann. Offenbar sind es Punkte, die du auch nicht ändern kannst - oder willst.

Es ist im Prinzip auch egal, ob sie zu etepetete oder du zu schlunzig bist, ob sie tatsächlich immer und ständig nur ihr Ding durchziehen will, oder nur du es es so empfindest: Ihr passt nicht gut zueinander.

Sie spricht immer wieder vom Ausziehen und davon, die Beziehung zu beenden. Du brauchst ihr einfach nur zuzustimmen und ihr fristgerecht zu kündigen. 2 Wochen ist allerdings unrealistisch und bösartig - auch ohne Mietvertrag solltest du dich an die üblichen Fristen halten (3 Monate in der Regel).
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Alt 20.04.2017, 17:51   #22
HW124
 
Registriert seit: 07/2010
Ort: Am Rande der Lüneburger Heide
Beiträge: 11.211
Für jemanden der nix zahlt?? Das wär mir zu blöd....
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HW124 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2017, 18:22   #23
Paradigma
Weisheit in Tüten
 
Registriert seit: 11/2010
Ort: östlich von Westfalen
Beiträge: 4.995
Zitat:
Für jemanden der nix zahlt?? Das wär mir zu blöd....
Er kann ihr selbstverständlich eine marktübliche Miete berechnen - warum auch nicht? Wäre nur logisch.

Im Gegenzug sollte er für möglichst getrennte Räumlichkeiten sorgen, und getrennte Kühlschrankfächer einführen, seine Wäsche selber waschen und natürlich insgesamt die Konten und Finanzen trennen - wie in einer WG eben.

Beschleunigt vermutlich den Auszug
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Alt 20.04.2017, 19:39   #24
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Zitat:
Zitat von Paradigma Beitrag anzeigen
2 Wochen ist allerdings unrealistisch und bösartig - auch ohne Mietvertrag solltest du dich an die üblichen Fristen halten (3 Monate in der Regel).
Falsch. Eine mobilierte Wohnung kann man bis zum 15. des
Monats zum Monatsende kündigen. Ich kann mir allerdings
nicht vorstellen, dass TE mit deiner Lebensgefährtin über-
haupt einen Mietvertrag geschlossen hat oder deren Zusam-
menwohnen so etwas darstellen soll.

Und wenn sie dabei noch rumrandaliert, kann er sie sogar
per Polizei aus der Wohnung verweisen lassen. Und vermut-
lich wird sie randalieren, wenn er ihrer Trennung erstmals
zustimmt.
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Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2017, 21:14   #25
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Zitat:
Zitat von Lilly 22 Beitrag anzeigen
Falsch. Eine mobilierte Wohnung kann man bis zum 15. des
Monats zum Monatsende kündigen. Ich kann mir allerdings
nicht vorstellen, dass TE mit deiner Lebensgefährtin über-
haupt einen Mietvertrag geschlossen hat oder deren Zusam-
menwohnen so etwas darstellen soll.

Und wenn sie dabei noch rumrandaliert, kann er sie sogar
per Polizei aus der Wohnung verweisen lassen. Und vermut-
lich wird sie randalieren, wenn er ihrer Trennung erstmals
zustimmt.
Dann fliegt aber er! Außer sie ist dort polizeilich nicht gemeldet.
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monochrom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2017, 21:28   #26
Helmut Logan
Snikt!
 
Registriert seit: 09/2016
Ort: Springfield
Beiträge: 4.607
Zitat:
Und vermut-
lich wird sie randalieren, wenn er ihrer Trennung erstmals
zustimmt.
Vermute ich auch.
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Helmut Logan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2017, 22:13   #27
Paradigma
Weisheit in Tüten
 
Registriert seit: 11/2010
Ort: östlich von Westfalen
Beiträge: 4.995
Zitat:
Eine mobilierte Wohnung kann man bis zum 15. des
Monats zum Monatsende kündigen.
Es gibt einen Unterschied zwischen "ich kann das gerichtlich durchsetzen" und
"ich verhalte mich anständig und menschlich".

Zitat:
Dann fliegt aber er!
Er wird schwerlich aus seinem eigene Haus geschmissen,
weil seine Exfreundin nicht ausziehen will ...
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Alt 20.04.2017, 22:22   #28
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Zitat:
Zitat von Paradigma Beitrag anzeigen
Es gibt einen Unterschied zwischen "ich kann das gerichtlich durchsetzen" und
"ich verhalte mich anständig und menschlich".



Er wird schwerlich aus seinem eigene Haus geschmissen,
weil seine Exfreundin nicht ausziehen will ...
Das Szenario war Randale, auch häusliche Gewalt genannt. Und ja, dann kann Mann schnell auch aus den eigenen vier Wänden geschmissen werden. Jedenfalls wenn die Frau offiziell dort wohnt und gemeldet ist.
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Alt 20.04.2017, 23:05   #29
Paradigma
Weisheit in Tüten
 
Registriert seit: 11/2010
Ort: östlich von Westfalen
Beiträge: 4.995
Zitat:
Das Szenario war Randale, auch häusliche Gewalt genannt.
Zitat:
Und wenn sie dabei noch rumrandaliert,
Das Szenario war, das SIE rumrandaliert ... inwiefern ER da des Hauses verwiesen werden sollte, ist mir schleierhaft. Außerdem sprechen wir hier sowieso von ungelegten Eiern - vermutlich wird der TE sowieso lieber den Schwanz einziehen und kuschen, als ihr höflich die Tür aufzuhalten, wenn sie ihre Kisten rausträgt.
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Alt 20.04.2017, 23:53   #30
raxvo
Junior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 04/2017
Beiträge: 32
ein weiter vergangener Tag

Hallo an alle Teilnehmer,
heut hab ich mal nachgefragt, bis wann sie gedenkt auszuziehen,
da ich neue Möbel bekomme.
Dann wurde sie etwas gesprächiger und hat mit mir diskutiert warum es immer soweit kommt bei ihr oder uns.
Jetzt ist sie die auffassung, das wir zueinander nicht die richtige wortwahl finden und uns immer missverstehen.
Hat auch erklärt, das ihr das haus zuviel abverlangt und sie belastet. dann sind alle 2 wochenenden meine 2 kinder und ihre 2 kinder im haus sind.
Das wird ihr zuviel und kann das nicht mehr.
Das kostet ihr alles zuviel kraft und deswegen hat sie momentan den entschluss ausziehen und wieder mit ihren kindern zusammen ziehen, da diese vor 2 jahren zum vater gezogen sind, als sie zu mir gezogen ist.
Kinder wollten damals nicht mit und da sie schon über 12 waren dürften sie selbst entscheiden.

Da sie vieles zu bingelig sieht, ist sie schnell am oberen limit, was nerven und belastung angeht.

Getrennt wird schon geschlafen!
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Geändert von raxvo (21.04.2017 um 00:01 Uhr)
raxvo ist offline   Mit Zitat antworten
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