Das hab ich noch vergessen..... ein Mann muss seiner Frau Unterhalt zahlen, wenn das Kind noch nicht in den Kindergarten kann ( unter 3 Jahren) Wie das bei Nichtverheirateten ist weiß ich leider nicht, ich denk aber mal eher, dass du nicht zur Zahlung verpflichtet bist.
Sie kann aber mit so einem kleinen Wurm nicht berufstätig sein, vorrausgesetzt sie hat jemanden der das Kind betreut.
Wie gesagt, ist schwierig bei euch,die finanzielle Lage erschwert die Situation.
LG
Taboa
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