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Alt 07.07.2005, 22:05  
Pecorin
Platin Member
 
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Natürlich! Das ist der Nachteil, den das uneheliche Kind hat. Das Kind hat jetzt die Deutsche Staatsbürgerschaft nicht, weil der Vater Deutscher ist, sondern weil es in Deutschland geboren ist. Dann muss es sich mit 18 zwischen der Deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsbürgerschaft der Mutter entscheiden.
Die Regelung lautet nämlich so:
"Kinder aus binationalen Ehen erhalten in der Regel die Staatsangehörigkeit beider Eltern."---> wohlgemerkt binationale Ehen

Es gibt auch andere Regelungen. So kann z.B. ein EU-Staatler in Deutschland die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Wenn der Ursprungs-EU-Staat die Mehrstaatlichket erlaubt, so erlaubt auch Deutschland diese Mehrstaatlichkeit.

Es gibt auch Länder, wie Iran z.B., wo man die Iranische Staatsbürgerschaft nicht loswerden kann. Wenn man dann die Deutsche Staatsbürgerschaft benatragt, dann kann man auch die alte behlaten.
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