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Alt 17.02.2006, 15:39  
Toktok
night strike specialist
 
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Beiträge: 5.545
Zitat:
Zitat von smallchild
Dem stimme ich soweit auch zu, wenn ich auch Aufrufe wie "TOD DEMUNDEM" schon für sehr grenzwertig halte im Bezug auf eine (fundamentalistische) Meinung, denn so etwas halte ich doch schon für ein Verbrechen.
Um Fälle, bei denen der Tatbestand des Aufrufs zu Verbrechen erfüllt ist, können sich zurecht ordentliche Gerichte kümmern. Vorgesehen sind beispielsweise Freiheitsstrafen, aber nicht Ausweisung aus dem Land, oder Aberkennung der Staatsbürgerschaft. Auch für Landfriedensbruch, oder Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten usw. sind Freiheits-, oder Geldstrafen vorgesehen.
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