Es ist Sommer, es ist Stoiber und Kuhfladen, die Chance, dass Du deswegen zukünftig in den Bau wanderst, schätze ich als äußerst gering ein
. Rechtsgut des bisherigen § 166 StGB ist übrigens der öffentliche Friede, § 166 StGB bestraft also nicht "Gotteslästerung". Dass hierzu ein neuer Straftatbestand auf den Weg gebracht wird, ist eher unwahrscheinlich. Ihr könnt euch also entspannen ....