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Alt 19.06.2006, 11:15  
VanHelsing
Ecken und Kanten
 
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Es ist Sommer, es ist Stoiber und Kuhfladen, die Chance, dass Du deswegen zukünftig in den Bau wanderst, schätze ich als äußerst gering ein . Rechtsgut des bisherigen § 166 StGB ist übrigens der öffentliche Friede, § 166 StGB bestraft also nicht "Gotteslästerung". Dass hierzu ein neuer Straftatbestand auf den Weg gebracht wird, ist eher unwahrscheinlich. Ihr könnt euch also entspannen ....
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