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Alt 30.06.2006, 15:17  
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Zitat von Holde_Fee
Im besten Fall dann wohl die Schweiz Keine Ahnung habe von solchen Dingen.
Das schweizerische ZGB (Zivilgesetzbuch - Deutschland BGB - Bürgerliches Gesetzbuch) benutzt in vielen Fällen das Staatsangehörigkeitsprinzip (lex sanguines) und nicht Wohnort (lex domicil) oder das Recht des Ortes an dem man sich befindet (lex loci, lex fori).
So gilt nicht unbedingt das schweizerische Recht wenn alle Ausländer sind.
Ausnahme: Immbobilien, da gilt, wie fast überall, das eigene Recht.

Aber ich weiß nicht, ob ich die lateinische Begriffe noch richtig weiß.

Nicht, daß ich erwähnen möchte, daß Latein auch da blöd ist.