Zitat:
Zitat von Xtina86
und warum die ärzte auch nichts weiter dazu gesagt haben.
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Ja, bei Misshandlungen von Jugendlichen dürfen sie Polizei/Staatsanwaltschaft ohne Rücksicht auf die Schweigepflicht einschalten. Ein guter Punkt!
@expat, geht das so einfach? Es handelt sich um eine Straftat, da muss die Staatsanwaltschaft nach Kenntnisnahme ermitteln.